Der Operationen- und Prozedurenschlüssel, kurz OPS, wird jährlich vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) als OPS Klassifikation oder auch OPS-Katalog herausgegeben. Er stellt die amtliche Klassifikation für die Kodierung von medizinischen Operationen und Prozeduren im stationären und eingeschränkt im ambulanten Bereich dar. Die Schlüssel liefern Daten zur Qualitätssicherung, Transparenz, Epidemiologie, medizinischen Dokumentation sowie für statistische und wissenschaftliche Zwecke. Seit der Einführung des G-DRG Systems im Jahr 2004, sind der Verschlüsselung durch den Einsatz der Codes (Schlüssel) auch ökonomische Aspekte zuteil geworden. Die Kodierungsmöglichkeit über einen solchen Schlüssel dient seither auch der Sicherstellung eines kostendeckenden Einsatzes von signifikanten Prozeduren in der deutschen stationären Gesundheitsversorgung (auch für ambulant durchgeführte Prozeduren im Krankenhaus). Es ergeben sich daher vier wesentliche Gründe, weshalb in den Kliniken kodiert wird:
- Zweckorientierte Standardisierung
- Einheitliche Terminologie für die Kommunikation auf den unterschiedlichsten Ebenen
- Patientendokumentation und Leistungsabrechnung
- OPS Kodierungen als Grundlage für die Leistungsabrechnung im stationären und ambulanten (ambulantes Operieren) Bereich
- Dokumentation aller durchgeführten Operationen und Prozeduren innerhalb eines Behandlungsfalls
- Statistik, Qualitätssicherung und Transparenz
- Messbarkeit der Leistungen eines Krankenhauses durch Angabe der Kodierungen in den Qualitätsberichten
- Kostendarstellung
- Verknüpfung einer OPS Kodierung mit einem Zusatzentgelt für die Vergütung hochpreisiger Verfahren
- Ermittlung von Fallzahlen und daraus generierten Kostendaten
- AOP Leistungen
- Zuordnung zu therapeutischen und operativen Maßnahmen, die im Krankenhaus ambulant erbracht werden können.
Die Weiterentwicklung obliegt einem sehr aufwendigen Prozess und involviert zahlreiche Aspekte sowie Akteure.
Inhaltsverzeichnis
Grundprinzipien
Die Benutzung der OPS Klassifikation und richtigen Kodierungen unterliegt zwei wesentlichen Grundprinzipien:
- „Alle signifikanten Prozeduren, die vom Zeitpunkt der Aufnahme bis zum Zeitpunkt der Entlassung vorgenommen wurden und im OPS abbildbar sind, sind zu kodieren. Dieses schließt diagnostische, therapeutische und pflegerische Prozeduren ein.“ Deutsche Kodierrichtlinien (DKR) – P001f
- Jeder durchgeführte Eingriff sollte möglichst durch die Verwendung eines einzigen Codes (monokausal) abgebildet werden.
Verzeichnisse und Aufbau des OPS
Die OPS Klassifikation wird in zwei unterschiedlichen Verzeichnissen ausgegeben.
1. Systematisches Verzeichnis (Systematik)
Die Systematik ist unterteilt in sechs Kapitel, die die hierarchisch geordnete Liste der Codes enthalten. Aus historischen Gründen sind die Kapitelnummern lückenhaft. Der OPS Katalog ist im Jahr 2023 ist in 6 Krankheitskapitel aufgeteilt:
Kapitel | Block | Bezeichnung | OPS Anzahl |
1 | 1-10 … 1-99 | Diagnostische Maßnahmen | 1.169 |
3 | 3-03 … 3-99 | Bildgebende Diagnostik | 306 |
5 | 5-01 … 5-99 | Operationen | 24.156 |
6 | 6-00 … 6-00 | Medikamente | 2.358 |
8 | 8-01 … 8-99 | Nichtoperative therapeutische Maßnahmen | 4.758 |
9 | 9-20 … 9-99 | Ergänzende Maßnahmen | 590 |
2. Alphabetisches Verzeichnis (Alphabet)
Das Alphabet enthält die alphabetische Liste der Operationen und Prozeduren. Es sind nahezu alle Operationen und Prozeduren der Systematik darin zu finden. Ausgenommen sind Codes, deren Klassentexte unspezifische Angaben enthalten. Zusätzlich gibt es klinisch gebräuchliche Synonyme der über 34.000 Prozeduren Bezeichnungen, die nicht in der Systematik enthalten sind.
Aufbau
Eine Prozedurenverschlüsselung kann sowohl Ziffern, als auch Buchstaben enthalten. Sie beginnt aber stets mit einer Ziffer, die aus der Zuordnung zu einem der einem der sechs Kapitel resultiert. Innerhalb der einzelnen Kapitel ist eine Struktur vorhanden, um die Fachgebiete in Gruppen, Kategorien und Subkategorien zu unterteilen:
- Kapitel
- Gruppe / Bereich
- Kategorie / 3-Steller
- Subkategorie / 4-Steller
- Subkategorie / 5-Steller
- Subkategorie / 6-Steller
OPS Kodierungen sind maximal sechsstellig und können aber der vierten Stelle sowohl Ziffern als auch (kleine) Buchstaben enthalten. Sie beginnen stets mit einer Ziffer, gefolgt von einem Bindestrich und weiteren drei bis fünf Stellen.
Als zentrales Element dient der Dreisteller, auch als dreistellige Kategorie bezeichnet. Sie dient als Überschrift und darf nicht zur Kodierung verwendet werden. Weiterhin ist sie ein wesentliches Kriterium für die Einordnung/Auswahl eines, für das verwendete Verfahren, relevanten OPS Codes. Jeder Kategorie sind zum Teil diverse Subkategorien untergeordnet (Vier-, Fünf- oder Sechssteller), die ein differenziertes Kodieren ermöglichen. Kann eine Kategorie nicht weiter unterteilt werden bzw. existiert keine weitere Unterteilung eines Codes, wird dies als „endständig“ oder terminal bezeichnet. Zum Kodieren in den Kliniken dürfen ausschließlich terminale Codes verwendet werden.
Klassenattribute und weitere Elemente eines Codes
Jede Kodierung enthält diverse Zusatzinformationen, die die korrekte Kodierung eines Verfahrens in den Kliniken ermöglicht. Dies können Hinweistexte, Ein- und Ausschlussbemerkungen aber auch Zusatzkennzeichnungen für die Lokalisation einer Körperregion sein.
Klassenattribute
Einschlussbemerkungen/Inklusiva → „Inkl.“
Obwohl Kodierungen möglichst eindeutig formuliert sind, können sie nähere Angaben zum Inhalt des Codes oder Beispiele zu Sachverhalten enthalten. Diese Informationen sind in den Inklusiva-texten zu finden und erleichtern die konkrete Kodierung einer Prozedur.
Ausschlussbemerkungen/Exklusiva → „Exkl.“
Maßnahmen, die der ausgewählten Kodierung nicht zuzuordnen oder explizit davon ausgeschlossen sind, werden in den Exklusiva-Texten aufgeführt. Diese Texte enthalten, sofern vorhanden, die korrekte Kodierung für diejenigen Maßnahmen, die ausgeschlossen wurden.
Hinweise → „Hinw.“
Hinweistexte führen Informationen zur Anwendung der ausgewählten Kodierung auf:
- Verwendung des Codes
- Komponenten eines komplexen Eingriffs
- ergänzende Angaben zum Eingriff
- Zugang für einen Eingriff
- zusätzliche Kodierhinweise
Die Klassenattribute „Inklusiva“ und „Exklusiva“ sowie die Hinweise gelten stets für alle ihnen nachgeordneten Hierarchieebenen. Ist eine Information demnach einem Dreisteller zugeordnet, gilt diese ebenfalls für die untergeordneten Vier-, Fünf- und Sechssteller.
Weitere Elemente
Und folgende → „ff.“
Wird auf eine gesamte Kategorie oder Subkategorie verwiesen, werden die entsprechenden Kodierungen nicht alle aufgeführt, sondern durch ein „ff.“ abgekürzt. Dies bedeutet, dass alle nachfolgenden Kodierungen eingeschlossen werden.
Doppelpfeile → „↔“
Sind Doppelpfeile bei einer Kodierung zu finden, ist ein Zusatzkennzeichen für die Seitigkeit bei Maßnahmen bei paarigen Organen (z.B. Beine) obligatorisch:
- R = Rechts
- L = Links
- B = Beidseitig
Doppelsterne → „**“
Fünfsteller, die anhand einer Liste in diverse Sechssteller unterteilt sind, werden mit einem Doppelstern gekennzeichnet.
Runde Klammern → „( )“
Sind optionale Bestandteile von Bezeichnungen einer Maßnahme vorhanden, können sie in runden Klammern dargestellt werden. Sie haben jedoch keinen Einfluss auf die Kodierung.
Eckige Klammern → „[ ]“
Liegen Synonyme oder andere Schreibweisen für eine Kodierung vor, können sie in eckigen Klammern aufgeführt werden.
Prozeduren, die normalerweise nicht verschlüsselt werden
Gemäß der Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) – P014o gibt es Prozeduren, die routinemäßig nicht verschlüsselt werden, da sich der Aufwand der Anwendung in der Diagnose oder in den anderen erbrachten Prozeduren widerspiegelt. Daher wurden diese Prozeduren nicht in die OPS Klassifikation aufgenommen. Folgende Prozeduren werden nicht verschlüsselt (Stand: 2020):
Auflistung der nicht-verschlüsselbaren Prozeduren:
- Gipsverbände mit Ausnahme aufwändiger Gipsverbände (8-310)
- Verbände, außer bei großflächigen und schwerwiegenden Hauterkrankungen (8-191)
- Kardioplegie
- Kardiokotographie (CTG)
- Medikamentöse Therapie mit folgenden Ausnahmen:
- bei Neugeborenen
- nicht-antibiotische Chemotherapie
- systemische Thrombolyse
- Immunglobulingabe
- Gabe von Gerinnungsfaktoren
- Andere Immuntherapie (8-547)
- antiretrovirale Therapie
- Medikamente aus 6-00
- Ruhe-EKG
- Langzeit-EKG
- Belastungs-EKG
- 24-Stunden-Blutdruckmessung
- Legen einer Magensonde
- Legen eines transurethralen Blasenkatheters
- Subkutane Medikamentengabe, z.B. Heparin
- Blutentnahme
- Aufnahme- und Kontrolluntersuchung
- Visite
- Konsiliaruntersuchung
- Konventionelle Röntgenuntersuchungen
- Lungenfunktionstest mit Ausnahme von pneumologischen Funktionsuntersuchungen (1-71)
- Blutgasanalyse in Ruhe
- Atemgasanalyse
- Sonographien mit Ausnahme der Endosonographie und der komplexen differenzialdiagnostischen Sonographie mit digitaler Bild- und Videodokumentation
Anzahl der OPS im Jahresverlauf
Weitere, relevante Informationen:
- AOP – Ambulantes Operieren im Krankenhaus
- Arzneimittel
- BfArM – Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
- BMG – Bundesministerium für Gesundheit
- Definitionshandbuch
- DIMDI – Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information
- DKR – Deutsche Kodierrichtlinien
- DRG – Diagnosis Related Groups
- DRG Umleitungen
- Fallpauschale
- Fallpauschalen-Katalog
- G-DRG System
- Globale Funktionen
- ICD-10-GM
- Kodierfachkraft
- Krankenhaus
- Leistungserbringer
- MDC – Major Diagnostic Categories
- Medizinprodukt
- OPS Änderungen
- Prozedur
- Sonderentgelt
- ZE – Zusatzentgelt