NUB Anfrage

 

Grundlagen

NUB Anfrageverfahren

Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB)

Das NUB Anfrageverfahren (umgangssprachlich als NUB Antrag bezeichnet) dient der zeitlich befristeten Vergütung einer neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethode, die aufgrund ihrer Neuartigkeit bislang keine Inklusion bei der Kalkulation des bestehenden aG-DRG Systems erfahren hat und demzufolge eine nicht sachgerechte Vergütung aufweist. Es schließt demnach die systemische Lücke, die bis zur Einbindung von innovativen medizinischen Produkten in das G-DRG System besteht. Diese dauert in der Regel drei Jahre.

Zusätzliche NUB Entgelte dienen also dem Kostenausgleich für medizinische und therapeutische Verfahren, die noch nicht Bestandteil der Leistungskataloge der GKV sind und somit noch nicht in die Regelversorgung überführt wurden oder werden konnten.

Sie sind demnach extrabudgetär und fließen somit nicht in die Ermittlung der Bezugsgröße ein. Das InEK prüft daher jedes Jahr, ob die erhobenen Daten ausreichend sind, um eine NUB in die Regelversorgung (DRG oder ZE) überführen zu können.

Zur Datenerhebung ist zwingend ein OPS Code erforderlich, der für jede NUB mit Status 1 oder 11 automatisch und ohne Aussendung eines OPS Vorschlages generiert wird. Dies erfolgt über einen internen Prozess zwischen InEK und BfArM.

⇒ Für alle Verfahren, die einen NUB Status 1 oder 11 erhalten haben, ist es demnach nicht erforderlich einen OPS Vorschlag an das BfArM sowie einen ZE Vorschlag an das InEK auszusenden!

 

Einreichende Organisationen

Das Einreichen von NUB Anfragen obliegt ausschließlich den Leistungserbringern. Sprich den Krankenhäusern, die planen eine neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode in ihr Leistungsportfolio aufzunehmen zu wollen. Grundsätzlich können nur diejenigen Krankenhäuser in die NUB-Entgeltverhandlungen mit den Kostenträgern auf Landesebene treten, welche innerhalb der definierten Frist eine Anfrage an das InEK gerichtet haben.

Fristen

Die Einreichung erfolgt jährlich über das InEK Datenportal innerhalb der folgenden Zeiträume:

  • NUB-DRG: Anfang September bis zum 31. Oktober
  • NUB-PEPP: Anfang September bis zum 31. Oktober
  • NUB-ATMP: Anfang September bis zum 30. April

HINWEIS: Bei wiederholter Anfragestellung zu einer NUB aus dem Vorjahr, sollte die Veröffentlichung des Fallpauschalen-Kataloges abgewartet werden. Ist die neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode in die aG-DRG Systematik und somit in die Leistungskataloge der GKV überführt, so ist eine erneute Anfrage nicht notwendig.

Ende Januar des Folgejahres werden die angefragten Methoden unter Angabe des Status und der Anzahl der einreichenden Krankenhäuser vom InEK veröffentlicht.

NUB für Medizinprodukte

Voraussetzung für das NUB Anfrageverfahren ist das abgeschlossene oder in naher Zukunft erwartete Zulassungsverfahren (CE) für Medizinprodukte. Mit Erlangung der CE-Kennzeichnung für medizintechnische Produkte ist es dem stationären Sektor möglich, diese Produkte einzusetzen. Hier gilt grundsätzlich die „Erlaubnis mit Verbotsvorbehalt“ . Gemeint ist hiermit, dass der Einsatz des Produktes im Ermessen des ärztlichen Personals möglich ist, solange der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) dieses nicht explizit aus der Versorgung ausgeschlossen hat.

Sofern das Medizinprodukt bzw. das zugrundeliegende Verfahren das Potential aufweist, den bestehenden Versorgungsstandard zu verbessern, ist dies zunächst gemäß den Kriterien der evidenzbasierten Medizin nachzuweisen. Um die Beiträge der Versicherten langfristig stabil zu halten, werden gemäß des Wirtschaftlichkeitsgebotes nur jene Verfahren über ein NUB Entgelt vergütet bzw. verhandelbar, die einen belegbaren Mehr- oder Zusatznutzen in Abgrenzung zu etablierten Verfahren aufweisen. Dieser Mehr- oder Zusatznutzen wird ab 2016 auch für Verfahren mit Medizinprodukten hoher Risikoklassen durch den G-BA geprüft (§ 137h SGB V).

NUB für Arzneimittel

Bei Arzneimitteln sind die erfolgte oder bevorstehende Zulassung (EMA), sowie deutliche Mehrkosten die nicht im G-DRG System abgebildet sind, essentielle Kriterien für eine NUB Anfrage. Auch hier gilt, es sollte ein Mehr- oder Zusatznutzen für die Patienten gegeben sein.

Neuregelung für Arzneimittel für neuartige Therapien (ATMP): Gemäß Drucksache 19/30550 vom 09.06.2021 der 19. Wahlperiode des Deutschen Bundestages kann ein Krankenhaus zukünftig für eine neue Methode, die die Gabe von Arzneimitteln für neuartige Therapien im Sinne von § 4 Absatz 9 des Arzneimittelgesetzes enthält, zusätzlich zum regulären NUB Anfrageverfahren bis spätestens zum 30. April eine Anfrage an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus stellen. Bei einer fristgerechten Anfrage ist für ATMP ab dem 1. Juli eines Jahres eine krankenhausindividuelle Vereinbarung von den Vertragsparteien nach § 11 KHEntgG auch ohne die Information des InEK möglich, sofern die Information noch nicht vorliegt. Zu den ATMP gehören Gentherapeutika, somatische Zelltherapeutika oder biotechnologisch bearbeitete Gewebeprodukte.

Die NUB Börse auf reimbursement.INFO

 

Für die Krankenhäuser ist es jedes Jahr auf neue sehr mühevoll, alle benötigten NUB Anfragevorlagen zusammenzutragen. Häufig werden diese durch die Hersteller vorbereitet und zur Verfügung gestellt. Dies geschieht nicht selten über die Aussendung von PDF und Word Dateien, die dann händisch Abfragepunkt für Abfragepunkt in das InEK Datenportal übertragen werden müssen, von wo aus sie dann an das InEK übermittelt werden.

Eine NUB Anfragevorlage kann auch über eine .nub Datei zur Verfügung gestellt werden. Dieses Dateiformat kann ausschließlich über das InEK Datenportal generiert werden. Nach der Generierung dieser speziellen Datei, kann diese an die interessierten Krankenhäuser ausgegeben werden. Die .nub Datei beinhaltet nahezu alle Informationen, die für die Anfrage, ob ein medizinisches Verfahren sachgerecht über das aG-DRG System vergütet ist, notwendig sind.

Nach dem Upload der .nub Datei (auch NUB Vorlage genannt) in das InEK Datenportal, sind von dem anfragenden Krankenhaus nur noch ein paar wenige individuelle Angaben vorzunehmen, bevor diese an das InEK übermittelt wird. Die NUB Börse stellt jährlich hunderte relevante NUB Anfragevorlagen im .nub Dateiformat zur Verfügung.