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Das Sonderentgelt ist ein Entgelt, mit denen stationäre Leistungen pauschal vergütet werden. Sie sind eine Entgeltform der Bundespflegesatzverordnung (BPflVO), durch die einzelne Leistungen einer stationären Krankenhausbehandlung pauschal abgerechnet werden können. Dies betrifft jedoch nicht die medizinischen Leistungen von Behandlungsfällen, sondern vielmehr die Kosten für Leistungskomplexe eines Behandlungsfalls, also Arzneimittel, Laborbedarf oder Operationskosten. Wie der Name bereits beinhaltet, sind dies zusätzliche Entgelte für Leistungen, die nicht über Entgelte in Form von Diagnosis Related Groups (DRG) abgerechnet werden.

Seit der Einführung des G-DRG Systems gilt die BPflVO, und in diesem Sinne auch die Sonderentgelte, lediglich für Krankenhäuser, die das Fallpauschalensystem nicht zur Abrechnung anwenden müssen. Darunter zählen psychiatrische Krankenhäuser und solche, die per Rechtsverordnung vom G-DRG System ausgenommen sind.

 

Darstellung der Regelung zu Sonderentgelten als Vergütung bestimmter Leistungskomplexe im Rahmen der Bundespflegesatzverordnung (BPflV)

Sonderentgelt als Vergütung bestimmter Leistungskomplexe

 


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