G-DRG Vorschlag

 

Grundlagen

G-DRG-Vorschlagsverfahren

Vorschlagsverfahren zur Einbindung externen Sachverstandes bei der Weiterentwicklung des G-DRG-Systems

Das G-DRG-Vorschlagsverfahren (oder DRG Antragsverfahren) dient der Hinzunahme externen Sachverstandes bei der Weiterentwicklung des bestehenden G-DRG Systems. Die Vorschläge werden jährlich, zwischen Anfang Dezember bis Ende Februar, über das InEK Datenportal an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus übermittelt.

Einreichende Organisationen

Die Änderungsvorschläge sollten primär durch Krankenkassen und Fachverbände erstellt und eingereicht werden. Dieses Vorgehen soll eine effiziente Problemerfassung und Lösungsvorschlagsformulierung gewährleisten. Es ist jedoch auch Privatpersonen gestattet, Vorschläge einzubringen. Sie werden jedoch gebeten, sich mit den entsprechenden Interessenvertretungen abzustimmen.

Folgende Organisationen/Institutionen können G-DRG Vorschläge einreichen:

  • Träger der Selbstverwaltung (stationäre Versorgung)
  • Medizinischen Fachgesellschaften
  • Bundesärztekammer
  • Deutsche Pflegerat
  • Bundesverband der Medizinproduktehersteller
  • Spitzenorganisation der pharmazeutischen Industrie
  • weitere Organisationen und Institutionen

Eingebrachte Vorschläge von den genannten Organisationen und Institutionen bringen Erfahrungen aus der klinischen Praxis sowie medizinisches Expertenwissen in die Weiterentwicklung ein und fördern die Aktualität des Systems.

Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus informiert den Einsender, nach abgeschlossenem Verfahren, über die Art der Einbindung oder den Grund der nicht Berücksichtigung des Vorschlages per E-Mail.

Fristen

Das Verfahren wird jährlich Anfang Dezember eröffnet und Ende Februar des Folgejahres beendet. Bei einem, bis zum 28. Februar über das InEK Datenportal übermittelten Vorschlag, können Rückfragen im Falle von Unklarheiten durch das InEK zugesagt werden.

Zwar können Spätanträge noch bis zum 31. März eingereicht werden, eine Gewährleistung zur fristgerechten Bearbeitung des Vorschlages kann in diesem Fall jedoch nicht gegeben werden.

Schon gewusst?

Die Selbstverwaltungspartner haben die InEK GmbH mit der Aufgabe betraut, ein regelhaftes Verfahren für die Einbindung von medizinischem, wissenschaftlichem und weiterem externen Sachverstand für die Weiterentwicklung des G-DRG Systems zu etablieren.

Dieses Verfahren unterstützt die Fortentwicklung und Pflege, um das System an die sich stetig ändernden Begebenheiten anzupassen. Grundsätzlich ist jeder eingeladen, das DRG Vorschlagsverfahren zu nutzen und fundierte Vorschläge über das InEK Datenportal aussenden. Diese sollten inhaltlich im Konsens mit den zugehörigen Fachverbänden stehen.

Neben den Informationen aus den dokumentierten Daten der Krankenhäuser, sind diese Vorschläge der Grund, warum das aG-DRG System als auch als „lernendes System“ bezeichnet wird.

 

Viel hilft viel?

Dies gilt nicht beim Vorschlagsverfahren! Es entsteht weder eine Priorisierung noch ein Vorteil bei inhaltlich gleichen oder textlich identischen Anträgen.

Zur Orientierung: Für die Jahre 2015 (Antragsjahr 2014) und 2016 (Antragsjahr 2015) konnten etwa 23% aller Anträge direkt oder im Sinne des Antragstellers umgesetzt werden.