Allgemeine Geschäftsbedingungen der RI Innovation GmbH
Stand: 08.07.2021
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der RI Innovation GmbH (Reimbursement Institute), Lehnengasse 20a. 18, 50354 Hürth, gegenüber ihren Kunden. Abweichende Geschäftsbedingungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
Wir bitten um Verständnis, dass zur besseren Lesbarkeit auf das Gendern verzichtet wird!
Die AGB bestehen aus den Allgemeinen Bestimmungen (I.) sowie den Besonderen Bestimmungen für die Unternehmensberatung (II.) sowie für Schulungen und Workshops (III.). Der Kunde kann diese AGB unter https://reimbursement.institute/agb abrufen und ausdrucken oder durch eine E-Mail an info@reimbursement.institute in schriftlicher Form anfordern.
Allgemeine Geschäftsbedingungen – Dienstleistungsangebot
I. Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Allgemeines
(1) Die RI Innovation GmbH (Reimbursement Institute) richtet sich mit den Angeboten ausdrücklich nicht an Verbraucher i.S.d. § 13 BGB (ausgenommen Warensendungen – siehe unten „Allgemeine Geschäftsbedingungen – Warenbestellungen“). Durch den Vertragsabschluss bestätigt der Kunde, dass er die von der RI Innovation GmbH (Reimbursement Institute) zu erbringenden Dienstleistungen bzw. die von der RI Innovation GmbH (Reimbursement Institute) erstellten Unterlagen für seine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit beauftragt bzw. erwirbt.
(2) Nebenabreden sollen schriftlich vereinbart werden; individuelle Abreden haben stets Vorrang.
(3) Die Geschäftsbeziehung zwischen der RI Innovation GmbH (Reimbursement Institute) und dem Kunden unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(4) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Köln. Die RI Innovation GmbH (Reimbursement Institute) ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
§ 2 Umsatzsteuer und Zahlung
(1) Die vereinbarten Honorare bzw. Preise verstehen sich, wenn nicht anders angegeben, netto zuzüglich Umsatzsteuer.
(2) Zahlungsverpflichtungen der Kunden sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Kommt ein Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so kann die RI Innovation GmbH (Reimbursement Institute) nach den gesetzlichen Bestimmungen Schadensersatz verlangen und/ oder vom Vertrag zurücktreten.
(3) Die RI Innovation GmbH (Reimbursement Institute) stellt dem Kunden stets eine Rechnung aus, welche in Form einer pdf-Datei per E-Mail übermittelt wird.
§ 3 Haftung
(1) Die RI Innovation GmbH (Reimbursement Institute) haftet für Sach- und Rechtsmängel nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Schadenersatzansprüche außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel kann ein Kunde gegenüber der RI Innovation GmbH (Reimbursement Institute) nur bei Vorsatz oder grob fahrlässigem Verhalten geltend machen.
(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstigen zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
§ 4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn die Gegenansprüche der RI Innovation GmbH (Reimbursement Institute) anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 5 Datenschutz
Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen persönlichen Daten von der RI Innovation GmbH (Reimbursement Institute) auf Datenträgern gespeichert werden. Mehr zum Datenschutz
II. Besondere Bestimmungen – Unternehmensberatung
§ 6 Beauftragung, Feststellung der Auftragsbeendigung
(1) Ein verbindlicher Vertrag kommt zustande, indem die RI Innovation GmbH (Reimbursement Institute) eine schriftliche Auftragsbestätigung seitens des Kunden erhält. Diese erfolgt durch Unterzeichnung des zuvor erstellten Angebotes durch die RI Innovation GmbH (Reimbursement Institute). Auf dieser folgend, erhält der Kunde eine Seitens der RI Innovation GmbH (Reimbursement Institute) ausgestellte Auftragsbestätigung. In dieser sind die voraussichtlichen Projektzeiten, der frühestmögliche Projektbeginn sowie ein Abgabetermin definiert.
(2) Die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise, die Art der Arbeitsergebnisse sowie die Vergütung werden durch eine schriftliche Vereinbarung zwischen der RI Innovation GmbH (Reimbursement Institute) und dem Kunden festgelegt. Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen der Aufgabenstellung, der Vorgehensweise und der Art der Arbeitsergebnisse bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
(3) Die Leistungen der RI Innovation GmbH (Reimbursement Institute) sind erbracht, wenn die erforderlichen Analysen, die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen und die Empfehlungen erarbeitet und gegenüber dem Kunden erläutert worden sind. Unerheblich ist, ob oder wann der Kunde die Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen umsetzt.
§ 7 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde verpflichtet sich, die Tätigkeit der RI Innovation GmbH (Reimbursement Institute) zu unterstützen. Insbesondere schafft der Kunde unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre, die zur Leistungserbringung erforderlich sind.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, keine im Zusammenhang mit der Durchführung der Beratung eingesetzten Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen der RI Innovation GmbH (Reimbursement Institute) vor Ablauf von 24 Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit einzustellen oder zu beauftragen.
§ 8 Pflichten der RI Innovation GmbH (Reimbursement Institute)
Die RI Innovation GmbH (Reimbursement Institute) ist verpflichtet, die Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Kunden vertraulich zu behandeln und auf Wunsch von seinen Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen eine entsprechende Verpflichtungserklärung unterschreiben zu lassen. Verletzt einer der Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen die Verpflichtung, so erfüllt die RI Innovation GmbH (Reimbursement Institute) eine sich daraus gegenüber dem Kunden erwachsende Ersatzpflicht dadurch, dass die RI Innovation GmbH (Reimbursement Institute) die gegen den Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen entstehenden Regressansprüche dem Kunden abtritt.
§ 9 Schutz der Arbeitsergebnisse
Die vom der RI Innovation GmbH (Reimbursement Institute) angefertigten Berichte, Pläne, Entwürfe, Aufstellungen und Berechnungen dürfen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwendet werden. Jede vertragsfremde Verwendung dieser Leistungen, insbesondere ihre Publikation, bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die RI Innovation GmbH (Reimbursement Institute). Dies gilt auch dann, wenn die erbrachte Leistung nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere des Urheberrechts, sein sollte.
III. Besondere Bestimmungen – Schulungen und Workshops
§ 10 Buchung
(1) Die Anfrage erfolgt z.B. per Telefon, E-Mail, Brief oder Fax. Die RI Innovation GmbH (Reimbursement Institute) übersendet dem Kunden zunächst ein Angebot zur Teilnahme an dem gewünschten Workshop oder der Schulung.
(2) Im Falle der Angebotsannahme erhält die RI Innovation GmbH (Reimbursement Institute) eine schriftliche Auftragsbestätigung seitens des Kunden. Diese erfolgt durch Unterzeichnung des zuvor zugestellten Angebotes durch die RI Innovation GmbH (Reimbursement Institute). Auf dieser folgend, erhält der Kunde eine Seitens der RI Innovation GmbH (Reimbursement Institute) ausgestellte Auftragsbestätigung. Erst dann ist ein verbindlicher Vertrag zustande gekommen.
(3) Aufgrund der – im Interesse der Kunden – begrenzten Teilnehmerzahl werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt.
(4) Die von der RI Innovation GmbH (Reimbursement Institute) bei der Durchführung der Trainings- oder Seminarveranstaltungen eingesetzten Trainer handeln während ihrer Tätigkeit ausschließlich im Auftrag und im Namen der RI Innovation GmbH (Reimbursement Institute). Innerhalb eines Zeitraums von 24 Monaten nach Beendigung der Trainings- oder Seminarveranstaltung sind Zusatz-, Folge- und Neuaufträge mit den Trainern ausschließlich über die RI Innovation GmbH (Reimbursement Institute) abzuwickeln.
§ 11 Preise, Stornierungen und Umbuchungen
(1) Für die Teilnahme an freien Schulungsangeboten gelten die auf der Homepage angegebenen Preise oder, z.B. bei Firmenveranstaltungen, die individuell vereinbarten Preise.
(2) Die Teilnahmegebühr ist bei den freien Schulungsangeboten innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung, jedenfalls vor Beginn der Veranstaltung, zur Zahlung fällig. Wurde die Teilnahmegebühr bis zum Beginn der Veranstaltung nicht gezahlt, ist eine Teilnahme leider nicht möglich.
(3) Die Preise beinhalten die Schulung nebst Schulungsunterlagen, Mittagessen (bei Tagesschulungen), Getränke und Snacks. Die Teilnehmer erhalten ferner eine schriftliche Teilnahmebestätigung und im Falle einer bestandenen Prüfung eine Zertifikatsurkunde. Sonstige Kosten im Zusammenhang mit der Schulung, wie beispielsweise Übernachtungs- und Fahrtkosten hat der Teilnehmer selbst zu tragen. Ein Nichterscheinen oder eine nur zeitweise Teilnahme an einer Veranstaltung berechtigt nicht zur Kürzung der Teilnahmegebühr.
(4) Kann ein Teilnehmer krankheitsbedingt an einer Trainings- und Seminarveranstaltung nicht teilnehmen und weist der Kunde dies durch Vorlage eines ärztlichen Attestes nach, so hat der Kunde das Recht zur kostenfreien Umbuchung auf ein Training mit derselben Kursbezeichnung zum nächsten verfügbaren Termin. Teilnehmer können im Übrigen ihre Teilnahme an Trainings- oder Seminarveranstaltungen bis spätestens 14 Kalendertage vor dem Veranstaltungsbeginn schriftlich wie folgt stornieren:
• Erfolgt die Stornierung 14 Kalendertage oder früher vor dem Veranstaltungsbeginn, ist diese kostenfrei; etwa bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden von der RI Innovation GmbH (Reimbursement Institute) erstattet.
• Erfolgt die Stornierung zwischen dem 13. Kalendertag und dem 7. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn, wird 50 % der Teilnahmegebühr fällig; etwa bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden durch die RI Innovation GmbH (Reimbursement Institute) erstattet.
• Im Falle einer späteren Stornierung wird die gesamte Teilnahmegebühr erhoben.
(5) Ein Kunde kann eine Anmeldung jederzeit auf einen anderen Mitarbeiter seines Unternehmens übertragen.
§ 12 Durchführung, Absage und Ausfall
(1) Der Veranstaltungsort ist in der Auftragsbestätigung der RI Innovation GmbH (Reimbursement Institute) angegeben. Verlegungen des Schulungsortes sind vorbehalten. Wenn nichts anderes vereinbart ist, gilt die Mindestteilnehmerzahl von 4 Teilnehmern.
(2) Die RI Innovation GmbH (Reimbursement Institute) behält sich vor, auch bestätigte Veranstaltungen aus organisatorischen oder sonstigen wichtigen Gründen (z.B. bei zu geringer Teilnehmerzahl) bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn abzusagen. Die RI Innovation GmbH (Reimbursement Institute) wird sich jedoch in diesem Fall bemühen, Alternativen anzubieten. Bei einer Absage oder einem Ausfall der Veranstaltung, z.B. bedingt durch höhere Gewalt, wird die RI Innovation GmbH (Reimbursement Institute) die Teilnehmer unverzüglich informieren und bereits gezahlte Teilnahmegebühren erstatten; weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
§ 13 Urheberrechte an Schulungsunterlagen
Alle Urheberrechte und sonstigen Schutzrechte hinsichtlich der Schulungsunterlagen, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung, verbleiben bei der RI Innovation GmbH (Reimbursement Institute). Ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch die RI Innovation GmbH (Reimbursement Institute) darf kein Nutzer die Schulungsunterlagen, ganz oder teilweise, in irgendeiner Form, auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung, reproduzieren, vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich wiedergeben.
Allgemeine Geschäftsbedingungen – Warenbestellung
§ 1 Geltungsbereich und Begriffsdefinition
(1) Die nachfolgenden AGB gelten für alle Lieferungen zwischen der RI Innovation GmbH und dem Verbraucher in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
§ 2 Zustandekommen eines Vertrages
(1) Bestellungen können schriftlich (per Brief, Fax, E-Mail) oder über unsere Webseite aufgegeben werden..
(2) Bei Abschluss des Vertrages ist ihr Vertragspartner:
RI Innovation GmbH
Lehnengasse 20a
50354 Hürth
Tel.: +49 2233 805 77 97
Fax.: +49 2233 805 77 98
(3) Die Annahme des Angebots erfolgt schriftlich oder in Textform oder durch Übersendung der bestellten Ware innerhalb von einer Woche. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist gilt das Angebot als abgelehnt.
(4) Bestelleingang und Werdegang: Der Verbraucher gibt ein bindendes Vertragsangebot ab, indem er die Bestellung über das Formular auf unserer Webseite tätigt. Hierfür betätigt oder klickt er/sie auf den Button „Zahlungspflichtig bestellen“. Wir bestätigen den Eingang der Bestellung durch eine E-Mail (Eingangsbestätigung). Der Vertrag ist zustande gekommen.
§ 3 Preise, Versandkosten, Zahlung, Fälligkeit
(1) Die angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Die Versandkosten werden separat berechnet (Briefversand). Bei Bestellungen, die ins Ausland verschickt werden und/oder Sonderverpackungen benötigen oder ausdrücklich und auf Wunsch des Verbrauchers versichert versandt werden sollen, werden die Versandkosten nach real entstanden Kosten berechnet und zzgl. zu den Warenkosten auf der Rechnung ausgewiesen.
(2) Der Verbraucher zahlt die Ware auf Rechnung. Diese liegt der Lieferung bei und dient zeitgleich als Lieferschein.
§ 4 Lieferung und Rücksendung
Sofern für die Ware sofort verfügbar ist beträgt die Lieferzeit 1 – 3 Werktage. Teillieferungen sind zulässig, soweit dies für Sie zumutbar ist. Zurückgenommen werden nur originalverpackte Waren (einfoliert). Die Kosten für die Rücksendung trägt der Verbraucher.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.
§ 6 Gewährleistung und Mängelansprüche
(1) Gesetzliche Gewährleistungsansprüche bestehen u.a. nicht bei unsachgemäßer Behandlung des Artikels durch den Kunden. Die Gewährleistung beinhaltet zudem nicht die gewöhnliche Abnutzung des Artikels. Dies gilt ebenso für Mängel, die nach Ablieferung, z.B. durch äußere Einflüsse entstehen.
(2) Wir haften wegen Mängeln der bestellten Artikel grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften
§ 7 Zur Anwendung kommendes Recht
Die zustande gekommenen Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die Verbraucherschutzbestimmungen des Heimatstaates des Verbrauchers bleiben unberührt.
§ 8 Informationen zur Streitbeilegung
Nach geltendem Recht sind wir verpflichtet, die Verbraucher auf die Existenz der Europäischen Online-Streitbeilegungs-Plattform hinzuweisen, die für die Beilegung von Streitigkeiten genutzt werden kann, ohne dass ein Gericht eingeschaltet werden muss. Für die Einrichtung der Plattform ist die Europäische Kommission zuständig. Sie finden die Europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform hier: https://ec.europa.eu/consumers/odr/ Wir weisen allerdings darauf hin, dass wir grundsätzlich nicht bereit sind, uns an Streitbeilegungsverfahren im Rahmen der Europäischen Online-Streitbeilegungs-Plattform zu beteiligen. An einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nehmen wir nicht teil.
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