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Mit Inkrafttreten des Krankenhausstrukturgesetzes (KHSG) ging auch die Einführung der Sachkostenkorrektur einher. Diese Korrektur bezieht sich auf die Sachkostenanteile einer Diagnosis Related Group (DRG) und soll der vermeintlichen Übervergütung der Sachkosten zugunsten der Personal- und Infrastrukturkostenanteile entgegenwirken.

 

 

Gründe und Ziele für die Einführung der Sachkostenkorrektur

Gründe

Laut Gesetzgeber existierte in Deutschland ein Missverhältnis in der Vergütung von Personal-, Sach- und Infrastrukturkosten innerhalb der Fallpauschale. Demnach lag eine Übervergütung der Sachkostenanteile vor, die vermeintlich zu Fehlanreizen in der Leistungserbringung führen konnte und steigende Personalkosten und sinkende Sachkosten nicht real abbildete. Daher wurde eine Absenkung der Sachkostenanteile beschlossen bei gleichzeitiger Begünstigung der Personal- und Infrastrukturkosten.

 

Ziele

Das Ziel der Sachkostenkorrektur ist der Abbau der vermeintlichen Übervergütung der Sachkostenanteile. Dabei steht eine Umverteilung der Kostenanteile bei gleichbleibendem DRG Erlös im Fokus: Die höheren Sachkostenanteile sollen abgesenkt werden und die Personal- sowie Infrastrukturkostenanteile sollen aufgewertet werden.

Dafür haben die Selbstverwaltungspartner auf Bundesebene zusammen mit dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) ein Konzept entwickelt. Die Umsetzung des Konzepts erfolgt zu 50 % im Jahr 2017 und zu 60 % seit dem Jahr 2018.

 

Umsetzung der Sachkostenkorrektur

Die Sachkostenkorrektur ist ein aktiver Eingriff in das sich sonst selbst regulierende G-DRG System. Der Eingriff bezieht sich konkret auf die Berechnung der Bewertungsrelation einer Fallpauschale, die auf den Ist-Kosten der Kalkulationskrankenhäuser beruht. Während die durchschnittlichen Gesamtkosten einer DRG ursprünglich durch die InEK Bezugsgröße dividiert wurden, um eine Fallgewichtung zu erzielen, wurde mit Einführung der SKK eine neue Berechnung implementiert.

 

Werte zur Berechnung

Seit dem Jahr 2017 werden diverse Parameter zur Berechnung der SKK von InEK im jährlichen Turnus veröffentlicht. Folgende Parameter sind gemäß der rechtlichen Vereinbarung zu verwenden:

  • Berech60
    • Der Berech60-Wert ist ein monetärer Wert, der für die Berechnung der Bewertungsrelation der Sachkostenanteile einer DRG verwendet wird.
    • Berech60 = (geschätzter Bundesbasisfallwert + InEK Bezugsgröße) x 0,6
    • Für das Jahr 2023 liegt dieser Wert bei 3.823,23 €.
  • Bezugsgröße
    • Die Bezugsgröße wird jährlich vom InEK im Abschlussbericht zur Weiterentwicklung des G-DRG Systems veröffentlicht.
    • Für das Jahr 2023 liegt dieser Wert bei 3.808,48 €.
  • Bundesbasisfallwert (BBFW)
    • Der BBFW wird jährlich neu gemäß § 10 Abs. 9 Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) festgelegt.
    • Für das Jahr 2023 liegt dieser Wert bei 4.000,71 €.
  • Korrekturwert
    • Der Korrekturwert ist ein monetärer Wert, der für die Berechnung der Bewertungsrelationen der Personal- und Infrastrukturkostenanteile einer DRG verwendet wird. Dieser Wert wird jährlich neu vom InEK herausgegeben.
    • Für das Jahr 2023 liegt dieser Wert bei 3.803,85 €.
  • Kostenmatrix
    • Die Kostenmatrix repräsentiert die durchschnittlichen Kosten der Kalkulationskrankenhäuser und bildet die Grundlage für die Berechnung der Bewertungsrelation(en).

 

Für das Jahr 2024 wird die Sachkostenkorrektur ausgesetzt! Begründung „Erstmals seit Durchführung der Sachkostenkorrektur liegt die Situation vor, dass das Berechnungsergebnis gem. § 10 Abs. 9 Satz 2 KHEntgG kleiner als die Bezugsgröße
ist, sodass die Sachkostenkorrektur bei unveränderter Vorgehensweise zu einer aufwertenden Berücksichtigung der Sachkosten führen würde. Damit würde der gesetzliche Auftrag, die in den Bewertungsrelationen enthaltenen Sachkosten auf die Höhe der
tatsächlich durchschnittlich angefallenen Kosten abzusenken, ins Gegenteil verkehrt werden.“ (InEK Anschlussbericht 2024, S. 16)

 

Berechnung der Bewertungsrelationen

1. Berechnung der Bewertungsrelation der einzelnen Kostenanteile aus Personal-, Infrastruktur- und Sachkosten (Teilwerte).

Bewertungsrelation Personal- und Infrastruktur = Kosten ÷ Korrekturwert
Bewertungsrelation Sachkosten = Kosten ÷ Berech60

 

2. Die Berechnung der Bewertungsrelation einer DRG ergibt sich aus Summierung der zuvor berechneten Bewertungsrelation-Teilwerte aus Personal-, Infrastruktur- und Sachkosten.

Bewertungsrelation DRG = BWR Personalkosten + BWR Sachkosten + BWR Infrastrukturkosten

 

Darstellung der Berechnung der Bewertungsrelation der Beispiel-DRG L13A unter Berücksichtigung der Sachkostenkorrektur

Beispielhafte Berechnung der Bewertungsrelation der L13A mit Sachkostenkorrektur

 

Merke:
Je höher der Anteil der medizinischen Sachkosten in einer DRG, desto stärker die Abwertung. Auf alle DRGs des Systems hinweg stellt sich das Ergebnis jedoch ausgewogen dar. Jedoch können, je nach fachlicher Ausprägung eines Krankenhauses, die veränderten Berechnungsgrundlagen deutliche Erlösschwankungen verursachen!

 


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