Köln, 05.02.2018

Die Einführung der Sachkostenkorrektur im Jahr 2017 (siehe auch Glossareintrag Sachkostenkorrektur) hatte einen Eingriff in die Bewertungsrelation jeder einzelnen DRG im G-DRG System zur Folge. Der Grund für die Sachkostenkorrektur war das Missverhältnis zwischen den Sach- und den Personal- sowie Infrastrukturkosten zuungunsten der Personal- und Infrastrukturkosten, das der Gesetzgeber erkannt hatte. Mögliche Fehlanreize sollten daher durch die Sachkostenkorrektur vermieden werden. Die Sachkostenkorrektur DRG 2018 greift die Grundlage des 2017 eingeführten Berechnungsmodells auf, jedoch haben sich die einzelnen Parameter geändert.

 

Neue Parameter zur Berechnung

Für das neue Jahr 2018 wurden einige Berechnungsparameter geändert und gemäß der rechtlichen Vereinbarung angepasst. Somit ändern sich für das Jahr 2018 die Höhe der Parameter wie folgt:

  • Berech60
    • Der monetäre Wert Berech60 ist ein Parameter, der durch die Einführung der Sachkostenkorrektur für die Berechnung der Bewertungsrelation der Sachkosten verwendet wird. Dieser Wert ermittelt sich wie folgt:
    • (geschätzter Bundesbasisfallwert 2018 + Bezugsgröße InEK 2018) x 0,6
    • 3.212,19 €
  • Bewertungsrelation (BWR)
    • Bewertungsrelationen sind Gewichtungen, die den Ressourcenverbrauch einer Fallpauschale (DRG) zum Durchschnitt aller DRG-Fälle (BWR = 1) ausdrückt. Sie ist individuell für jede einzelne DRG.
  • Bezugsgröße InEK
    • Die Bezugsgröße des InEK wird jedes Jahr im InEK Abschlussbericht veröffentlicht.
    • 2.987,62 €
  • Bundesbasisfallwert (BBFW)
    • Der Bundesbasisfallwert wird jedes Jahr neu herausgegeben. Die Berechnung dazu basiert auf § 10 Abs. 9 KHEntgG.
    • 3.467,30 €
  • geschätzter Bundesbasisfallwert
    • Der geschätzte Bundesbasisfallwert (oder auch gewichteter Mittelwert der landesweiten Basisfallwerte) ist ein monetärer Wert, da zum Zeitpunkt der Berechnung und Veröffentlichung des Fallpauschalenkatalogs der endgültige Bundesbasisfallwert noch nicht vorliegt. Das InEK kalkuliert daher einen Näherungswert.
    • 3.361,91 €
  • Korrekturwert
    • Der Korrekturwert ist ebenfalls ein monetärer Wert, der als Parameter für die Berechnung der BWR von Personal- und Infrastrukturkosten verwendet wird. Er wird ebenfalls vom InEK veröffentlicht.
    • 2.932,96 €
  • Kosten

 

Berechnungsschritte der Sachkostenkorrektur DRG 2018

Die Bewertungsrelation wird unter Berücksichtigung der neuen Werte für das Jahr 2018 neu berechnet. Das folgende Schaubild zeigt die Berechnung anhand der Fallpauschale F01C.

Sachkostenkorrektur DRG 2018 - Berechnung der Bewertungsrelation
Berechnung der Bewertungsrelation im Jahr 2018

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