Der Basisfallwert, auch Baserate genannt, ist der Betrag, der den Preis eines durchschnittlichen Patientenfalles mit dem Relativgewicht (auch als Bewertungsrelation bezeichnet) 1,0 angibt. Durch Multiplikation mit den individuellen Relativgewichtspunkten einer Diagnosis Related Group (DRG) wird der Erlös für die erbrachten Leistungen ermittelt.

 

 

Basisfallwert

Historie

Erstmalig zum 01. Januar 2003 konnten Krankenhäuser, zunächst freiwillig, auf das G-DRG System umsteigen, das seit 2004 gemäß § 17b Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) für alle Leistungserbringer in Deutschland verpflichtend ist. Dieses Fallpauschalensystem impliziert die Zuordnung von Patientenfällen in homogene Gruppen (DRGs), die einen ähnlich hohen Leistungsaufwand besitzen. Neben dem Relativgewicht wird der Basisfallwert als Größe zur Ermittlung der Erlöse benötigt.

Zunächst waren die, im Zuge der Budgetverhandlungen zwischen den Vertragsparteien, verhandelten Basisfallwerte krankenhausindividuell. So wurden jährlich für jedes Krankenhaus Werte ermittelt, mit denen die Erlöse der DRGs und letztendlich des gesamten Krankenhauses berechnet wurden.

Im Jahr 2005 wurden erstmals Budgetmittel zwischen den Krankenhäusern umverteilt. Die krankenhausindividuellen Basisfallwerte konvergierten (näherten sich) im Rahmen der Konvergenzphase gegen den jeweils gültigen Landesbasisfallwert. So sollte eine schrittweise Annäherung der individuellen Werte an allgemeingültige, landesweite Werte erfolgen. Die Dauer der Konvergenzphase wurde auf den Zeitraum vom 01. Januar 2005 bis 01. Januar 2009 datiert. Am Ende dieser Phase sollte es in jedem Bundesland einen Landesbasisfallwert geben, der für alle Krankenhäuser in diesem Bundesland gilt.

 

Berechnung krankenhausindividueller Basisfallwert

Der krankenhausindividuelle Basisfallwert ermöglichte den Vergleich verschiedener Krankenhäuser, u.a. hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit. Ein überdurchschnittlich hoher Wert war ein Indiz dafür, dass das entsprechende Krankenhaus ein höheres Budget für die erbrachten Leistungen benötigte, als es im Landesdurchschnitt notwendig war. Bis zum Jahr 2009 wurden die krankenhausindividuellen Basisfallwerte zur Abrechnung der Fallpauschalen verwendet. Seit dem Jahr 2009 gelten die die landesweit einheitlichen Landesbasisfallwerte.

 

Formel zur Berechnung des krankenhausindividuellen Basisfallwertes

Formel zur Berechnung des krankenhausindividuellen Basisfallwertes

 

Landes- und Bundesbasisfallwerte

Seit 2010 gelten in den einzelnen Bundesländern Deutschlands individuelle Landesbasisfallwerte für die stationär erbrachten Leistungen. Zur Berechnung dieser landesindividuellen Werte wird der Bundesbasisfallwert zugrunde gelegt.

 


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