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Das Gesetz zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (Krankenhausstrukturgesetz – KHSG) wurde am 10. Dezember 2015 beschlossen und ist am 01. Januar 2016 in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, eine Stärkung der Qualität der Krankenhausversorgung und eine Verbesserung der Finanzierungsmöglichkeiten von Krankenhäusern zu erwirken.

 

Schwerpunkte des KHSG

Folgende Hauptaspekte werden durch das neue Krankenhausstrukturgesetz behandelt:

  • Pflegestellen-Förderprogramm
    • Fördermittel in Höhe von bis zu 660 Mio. € (von 2016 bis 2018); ab 2019 nochmals dauerhaft 330 Mio. €
    • Schaffung neuer Stellen sowie Lohnkostensteigerung durch Tarifanpassungen
  • Pflegezuschlag
  • Hygieneförderprogramm
    • Ausbau des bestehenden Förderprogramms
    • Weiterbildungen im Bereich Infektiologie
  • Qualität der Krankenhausversorgung
  • Weiterentwicklung der Krankenhausfinanzierung
    • Weiterentwicklung bestehender Zuschläge und Einführung neuer Zuschläge
    • Annäherung der Spannweite der Landesbasisfallwerte
  • Mengensteuerung
    • Zwei Stufen: 1. Einführung der Regelungen zur Einholung von Zweitmeinungen (bei planbaren mengenanfälligen Eingriffen); 2. Verlagerung der Mengensteuerung von der Landes- auf die Krankenhausebene
  • Strukturfonds
    • Mittel in Höhe von 500 Mio. € aus Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds
    • Fördergelder zusätzlich zur notwendigen Investitionsförderung
  • ambulante Notfallversorgung
    • Unterstützung durch Kassenärztliche Vereinigungen
    • Einrichtung vertragsärztlicher Notfallpraxen in bzw. an Krankenhäusern
  • Kurzzeitpflege
    • Anspruch auf Kurzzeitpflege für Patienten nach einem längeren Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten Operation
  • Investitionen
    • weiterhin Planung von Krankenhäusern auf Bundesebene
    • Bereitstellung der notwendigen Mittel zur Finanzierung ebenfalls Bundessache
  • Mehrausgaben für Kostenträger
    • 2016: rund 0,9 Mrd. €
    • 2017: rund 1,9 Mrd. €
    • 2018: rund 2,2 Mrd. €
    • 2019: rund 2,4 Mrd. €
    • 2020: rund 2,5 Mrd. €
    • ca. 90 % entfallen auf die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

 

Darstellung der Inhalte des Krankenhausstrukturgesetzes (KHSG)

Inhalte des Krankenhausstrukturgesetzes

 


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