Köln, 08.10.2018

Mit dem Jahr 2019 befindet sich das G-DRG System im dritten Jahr der Sachkostenkorrektur seit der Einführung im Jahr 2017. Sie dient der Ausbalancierung des Ungleichgewichts, dass zwischen den einzelnen Kostenbereichen zuungunsten der Personal- und Infrastrukturkosten laut Gesetzgeber herrscht. Für jede neue Version des Fallpauschalenkatalogs werden daher neue Parameter vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) veröffentlicht, die den Gegebenheiten angepasst wurden. Sie bilden für das Jahr 2019 die neue Berechnungsgrundlage, wobei das im Jahr 2017 eingeführte Berechnungsmodell weiterhin gültig ist.

Neue Berechnungsparameter

Für das neue Jahr 2019 wurden einige Berechnungsparameter geändert und gemäß der rechtlichen Vereinbarung angepasst. Somit ändern sich für das Jahr 2019 die Höhe der Parameter wie folgt:

  • Berech60 – Berechnungsbasis für die Bewertungsrelation der Sachkosten
    • Berechnung: (geschätzter Bundesbasisfallwert 2019 + Bezugsgröße InEK 2019) x 0,6
    • 3.310,57 €
  • Bewertungsrelation (BWR) – Gewichtung der Fallpauschale
    • individuell für jede Fallpauschale (G-DRG)
  • Bezugsgröße InEK
    • 3.096,24 €
  • Bundesbasisfallwert 2019 (BBFW)
    • 3.544,97 €
  • geschätzter Bundesbasisfallwert – vom InEK kalkulierter Näherungswert (da BBFW noch nicht vorliegt)
    • 3.453,46 €
  • Korrekturwert – Berechnungsbasis für die Bewertungsrelationen der Personal- und Infrastrukturkosten
    • 3.045,17 €
  • Kosten

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