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Der DRG-Systemzuschlag ist ein Zuschlag zur Finanzierung der Pflege und Weiterentwicklung des DRG-Vergütungssystems (G-DRG System). Gemäß § 17b Abs. 5 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) „vereinbaren die Vertragsparteien […] einen Zuschlag für jeden abzurechnenden Krankenhausfall, mit dem die Entwicklung, Einführung und laufende Pflege des Vergütungssystems finanziert werden“. Für das Jahr 2024 entspricht der DRG-Systemzuschlag einer Höhe von 1,43 €.

 

 

Gegenstand der Pflege und Weiterentwicklung

Der DRG Systemzuschlag wird insbesondere für die Entwicklung der DRG-Klassifikation und der Kodierregeln erhoben. Im Zuge der Pflege und Weiterentwicklung werden jährlich die Bewertungsrelationen sowie die Zu- und Abschläge für jede einzelne DRG berechnet. Seit 2019 wird für die Pflegeentgelte eine separate Bewertungsrelation ermittelt. Zur Pflege und Weiterentwicklung zählt auch die jährliche Migration der Fallpauschalen. Weiterhin werden jährlich die Richtwerte nach § 17a Abs. 4b, von pauschalierten Zahlungen für die Teilnahme von Krankenhäusern oder Ausbildungsstätten an der Kalkulation ermittelt. Der Zuschlag wird zudem auch für Auftragsarbeiten verwendet, die von den Vertragsparteien oder direkt vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) an das InEK gerichtet werden.

 

Berechnung und Überweisung der Zuschlagssumme

Grundlegende Informationen

Für jeden abgerechneten Fall stellt das Krankenhaus einen Systemzuschlag zusätzlich zu der abgerechneten Fallpauschale (DRG – Diagnosis Related Groups) in Rechnung. Somit erhält das Krankenhaus von der Krankenkasse die Vergütung für die erbrachten Leistungen der Patientenbehandlung plus einen Zuschlag in Höhe X.

Das Krankenhaus meldet bis zum 15. März eines Jahres die für die Erhebung des Zuschlags zu Grunde gelegten Ist-Fallzahlen. Dies geschieht im Zwei-Jahres-Versatz; im Jahr 2023 sind es demnach die Daten aus 2021. Anschließend wird die Ist-Fallzahl mit dem Zuschlagsbetrag multipliziert. Die sich ergebene Zuschlagssumme wird bis zum 01. Juli eines Jahres an die InEK GmbH (Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus) überwiesen. Ist der Betrag nicht bis zum 31. Juli überwiesen, werden Zinsen in Höhe von 2% erhoben. Verweigert ein Krankenhaus die Zahlung gänzlich, leitet die InEK GmbH entsprechende Schritte ein.

Die erhaltene Zuschlagssumme wird anteilig von der InEK GmbH an die Kalkulationskrankenhäuser ausgezahlt und anteilig einbehalten.

 

DRG-Systemzuschlag – Berechnung der Zuschlagssumme sowie Zuschlagsanteile

Die Vertragsparteien auf Bundesebene vereinbaren jährlich die Höhe des Zuschlags, den ein Krankenhaus je abgerechneten Fall erhält. Im Jahr 2024 entspricht der Zuschlag einer Höhe von 1,43 €. Dieser Betrag beinhaltet den Anteil der Finanzierung der pauschalierten Zahlungen für die Kalkulationskrankenhäuser in Höhe von 1,14 € (Zuschlagsanteil ‚Kalkulation‘) und den Anteil der Finanzierung der InEK GmbH in Höhe von 0,29 € (Zuschlagsanteil ‚InEK‘).

 

Rechenbeispiel

Krankenhausfälle: ~ 19.200.000
Systemzuschlag: 1,43 €

Zuschlagssumme Gesamt: ~ 19.200.000 x 1,43 € = 27.456.000 €
davon 21.888.000 an Kalkulationskrankenhäuser
⇒ davon 5.568.000 € an die InEK GmbH

 

Darstellung der Berechnung des DRG-Systemzuschlags anhand eines frei gewählten Beispiels

Berechnung und Verteilung des DRG-Systemzuschlags – Beispieljahr 2023

 

Mittelverwendung

Der Zuschlagsanteil ‚InEK‘ wird zur Entwicklung, Einführung und laufende Pflege der Vergütungssysteme nach § 17b KHG (G-DRG-System) und § 17d KHG (PEPP-System), zur Umsetzung des Entwicklungsauftrags zur Reform der Investitionsförderung und weiterer Aufgaben verwendet. Zudem werden mit dem Beitrag die laufenden Ausgaben der InEK GmbH finanziert. Ein entsprechender Mittelverwendungsnachweis wird jährlich den Vertragsparteien zur Prüfung vorgelegt.

Der Zuschlagsanteil ‚Kalkulation‘ wird nur für die pauschalierten Zahlungen an die Kalkulationskrankenhäuser verwendet.

 

Darstellung der Entwicklung der Werte des DRG-Systemzuschlags anhand einer Grafik.

DRG-Systemzuschlag im Zeitverlauf – von 2003 bis heute

 


Weitere, relevante Informationen: