Jährlich wird die Anzahl der Krankenhausfälle in Deutschland veröffentlicht. Bei der Recherche stößt man häufig auf unterschiedliche Fallzahlen, die von verschiedenen Institutionen herausgegeben werden und bestimmte Fälle ein- bzw. ausschließen. Der folgende Artikel beschränkt sich auf die Fallzahlen im Jahresvergleich, basierend auf den Datensätzen, die gemäß § 21 des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG) an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) übermittelt werden. Diese Datensätze beinhalten Leistungsdaten aller im Anwendungsbereich dieses Gesetzes liegenden Krankenhäuser.

 

Krankenhausfälle Gesamt

Zuletzt weist das InEK für das Jahr 2019 bundesweit rund 22,2 Millionen Krankenhausfälle aus, die über das aG-DRG System abgerechnet wurden. Damit ist die Anzahl der Fälle im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen. Insgesamt befindet sich die Fallzahl seit 2014 auf einem nahezu konstant hohen Niveau. Zu diesen Fallzahlen zählen gemäß § 1 KHEntgG vollstationäre und teilstationäre Leistungen aller DRG-Krankenhäuser. In diese Summe fließen ebenfalls Leistungen von Bundeswehrkrankenhäusern mit ein, sofern sie Zivilpatienten behandeln. Krankenhäuser der gesetzlichen Unfallversicherung übermitteln Daten, wenn Kosten für eine voll-/teilstationäre Behandlung nicht von selbiger übernommen werden. Von dieser Datenlieferung ausgeschlossen sind beispielsweise Polizeikrankenhäuser und Krankenhäuser der Träger der allgemeinen Rentenversicherung.

 

Krankenhausfälle der Kalkulationskrankenhäuser vor und nach Plausibilitätsprüfungen

Die Gesamtzahl der 22,2 Millionen Krankenhausfälle im Jahr 2019 lässt sich jedoch weiter ausdifferenzieren. Davon wurden im selben Jahr rund 5 Millionen Fälle von Kalkulationskrankenhäusern fehlerfrei übermittelt. Diese Krankenhäuser übermitteln zusätzlich zu den Leistungsdaten auch Kostendaten nach § 17b KHG. In die Kalkulation ist allerdings nicht die volle Anzahl der Fälle eingeflossen. Nach Plausibilitäts- und Konformitätsprüfungen, Bereinigungen und Korrekturen konnten rund 4,6 Millionen Fälle für die Kalkulation der DRGs für die Versorgung in Haupt-, und Belegabteilung sowie für die teilstationäre Versorgung 2021 herangezogen werden. Relativ entspricht dies einem Anteil von 92,4 Prozent der fehlerfrei übermittelten Kostendaten. Bezogen auf die Gesamtzahl trägt somit gut ein fünftel der Fälle zur Kalkulation des aG-DRG-Systems bei. Diese Krankenhausfälle sind den jährlichen Abschlussberichten zum aG-DRG-System, herausgegeben vom InEK, zu entnehmen. Nachfolgende Abbildung zeigt die Entwicklung der Krankenhausfälle basierend auf den Übermittlungen gemäß § 21 KHEntgG, sowie der Kalkulationsstichprobe im Jahresverlauf.

 

Anzahl der stationären Fälle über das aG-DRG System in Deutschland

Die Anzahl der Krankenhausfälle in Deutschland seit 2003

 


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