Die Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) geben die Richtlinien für die richtige Verschlüsselung von Krankheiten und Prozeduren vor, die jährlich vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) zum Download zur Verfügung gestellt werden.
Inhaltsverzeichnis
DKR – Sinn und Zweck der Kodierrichtlinien
Warum gibt es Kodierrichtlinien?
Das G-DRG System basiert auf Diagnosen (ICD-10) und Prozeduren (OPS) zur Behandlung von Patienten. Dabei mündet jeder Behandlungsfall in eine abrechenbare Fallpauschale. Um die gesetzlich vorgegebene leistungsgerechte Vergütung der Krankenhäuser zu gewährleisten, ist es unerlässlich, vergleichbare Behandlungsfälle derselben Diagnosis Related Groups (DRG) zuzuordnen. Dies bedarf einer einheitlichen Nutzung der Diagnose- und Prozedurenklassifikationen vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM – ehemals Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI)). Um eine einheitliche Nutzung zu ermöglichen, wurden Kodierrichtlinien erarbeitet, um besonders schwierige und uneindeutige Fälle zu kodieren.
Zuständigkeiten
Zusammen mit den Selbstverwaltungspartnern Deutsche Krankenhaus Gesellschaft e.V. (DKG), GKV-Spitzenverband und dem Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband) erarbeitet das InEK Kodierrichtlinien und legt fest, in welcher Art und Weise Diagnosen und Operationen von stationär behandelten Patienten im deutschen Gesundheitswesen zu erfassen sind. Unter Beteiligung der Bundesärztekammer und dem Deutschen Pflegerat werden diese jährlich überarbeitet und dem aktuellen Stand angepasst.
Die rechtliche Grundlage für die deutschen Kodierrichtlinien bilden das Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) und das Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG).
Systematische Gliederung der DKR
Die Basis der DKR bildet das Verschlüsselungssystem ICD-10-GM (International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems – German Modification). Darauf aufbauend werden die Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) gleichsam wie die ICD-10-GM strukturiert. Somit bilden sie die Grundlage zur Einstufung stationärer Krankenhausleistungen am einzelnen Patienten und führen zu einer weiteren Verschlüsselung nach dem deutschen aG-DRG System.
Aufbau
Die vollständigen Kodierrichtlinien enthalten verschiedene Bereiche, zu denen es Regelungen gibt:
- Allgemeine Kodierrichtlinien
- Allgemeine Kodierrichtlinien für Krankheiten
- Allgemeine Kodierrichtlinien für Prozeduren
- Spezielle Kodierrichtlinien
Allgemeine Kodierrichtlinien
Dieser Bereich definiert u.a. Begriffe (wie Hauptdiagnose, Nebendiagnose, Syndrome, etc.) des Schwerpunkts „Krankheiten“ und gibt u.a. Hinweise für die Benutzung des OPS im Allgemeinen oder zu ausgewählten Prozeduren. Die Regelungen sind nummeriert und beginnen im Bereich der „Krankheiten“ mit dem Buchstaben D und im Bereich der „Prozeduren“ mit dem Buchstaben P. Sie enden mit einem Buchstaben.
Spezielle Kodierrichtlinien
Die speziellen Kodierrichtlinien enthalten Regelungen zu besonderen Fallkonstellationen. Dabei handelt sich u.a. um konkrete Festlegungen oder Gründe, weshalb von den Allgemeinen Kodierrichtlinien abgewichen werden muss. Weiterhin sind sie derzeit in 19 Kapitel aufgeteilt, in denen sich thematisch homogene Krankheitsbilder befinden. Die Regelungen beginnen ausschließlich mit einer Ziffer und enden mit einem Buchstaben.
Weitere, relevante Informationen:
- aG-DRG System
- Behandlungsfall
- BfArM – Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
- DIMDI – Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information
- DKG – Deutsche Krankenhaus Gesellschaft e.V.
- DRG – Diagnosis Related Groups
- Fallpauschale
- G-DRG System
- GKV-Spitzenverband
- Hauptdiagnose
- InEK – Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus
- ICD-10-GM
- KHEntgG – Krankenhausentgeltgesetz
- KHG – Krankenhausfinanzierungsgesetz
- Nebendiagnose
- OPS – Operationen- und Prozedurenschlüssel
- PKV-Verband – Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.