Die Bezugsgröße des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) ist ein monetärer Wert zur Berechnung der Bewertungsrelationen von Diagnosis Related Groups (DRG) im Fallpauschalen-Katalog. Die Bezugsgröße für das Jahr 2024 beträgt 4.097,14 €.
Inhaltsverzeichnis
Entstehung und Historie der Bezugsgröße
Die Bezugsgröße wurde erstmals für das G-DRG System 2004 / Datenjahr 2002 eingeführt. Sie diente als Richtwert zur Berechnung der Bewertungsrelationen und wurde als mittlere Bewertungsrelation aller Inlier (Normallieger) bei Versorgung durch die Hauptabteilung mit dem Wert 1,0 festgelegt. Basierend auf dieser Normierung wurden alle anderen Bewertungsrelationen ermittelt.
Durch diese Berechnung ergab sich jedoch ein technischer Effekt:
- allgemein sinkende Bewertungsrelationen → Anstieg des krankenhausindividuellen Basisfallwertes
- allgemein steigende Bewertungsrelationen → Absenkung des krankenhausindividuellen Basisfallwertes
Es ergab sich ein technisch induzierter Liquiditätseffekt, da der krankenhausindividuelle Basisfallwert nur zeitverzögert auf den technischen Effekt reagieren konnte. Um diesen Effekt zu minimieren entschlossen sich die Selbstverwaltungspartner auf Bundesebene, die Bezugsgrößenberechnung zu verändern.
Die neue Berechnung war erstmals gültig für den Fallpauschalen-Katalog 2006 / Datenjahr 2004. Die Bezugsgröße sollte von nun an so bestimmt werden, dass die Summe der effektiven Bewertungsrelationen (Case Mix) auf nationaler Ebene konstant bleibt.
Berechnung der Bezugsgröße
Für die Fallpauschalen-Kataloge ab dem Jahr 2006 / Datenjahr 2004 gilt folgende Bezugsgrößenberechnung:
Mit dieser Formel lässt sich ein monetärer Wert in € ermitteln, der wiederum zur Berechnung der Bewertungsrelationen aller G-DRGs eines Fallpauschalen-Katalogs herangezogen wird. Die Werte der einzelnen Jahre können im Abschlussbericht des InEK eingesehen werden.
Bedeutung der Bezugsgröße
Anhand des ermittelten €-Betrags wurden bis 2017 die Bewertungsrelationen aller G-DRGs berechnet. Dazu wurden die Gesamtkosten bzw. die Personal-, Sach- sowie Infrastrukturkostenanteile (siehe Kostenmatrix einer DRG) einheitlich durch die Bezugsgröße dividiert. Man erhielt die Bewertungsrelationen für die jeweiligen Kostenanteile respektive für die gesamte DRG.
Ab dem Jahr 2017 wird der Bezugsgröße eine andere Bedeutung zugemessen. Zwar wird sie weiterhin mit der oben genannten Formel berechnet. Zukünftig bildet sie allerdings die zentrale Ausgangsbasis für die Umsetzung der Sachkostenvereinbarung und der Vereinbarung zur gezielten Absenkung von Bewertungsrelationen. Sie wird demnach nur indirekt zur Berechnung von Bewertungsrelationen genutzt.
Entwicklung der InEK-Bezugsgrößen
Die folgende Grafik zeigt die Entwicklung der InEK Bezugsgrößen seit ihrer erstmaligen Einführung im Jahre 2006 / Datenjahr 2004.
Weitere, relevante Informationen:
- CM – Case Mix
- DRG – Diagnosis Related Groups
- Fallpauschale
- Fallpauschalen-Katalog
- G-DRG System
- Gemeinsame Selbstverwaltung
- InEK – Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus
- Kostenmatrix InEK
- Relativgewicht
- Sachkostenkorrektur
- Sachkostenkorrektur DRG 2017
- Sachkostenkorrektur DRG 2018
- Sachkostenkorrektur DRG 2019
- Sachkostenkorrektur DRG 2020
- Sachkostenkorrektur DRG 2021
- Sachkostenkorrektur DRG 2022
- Sachkostenkorrektur DRG 2023