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Der Ressourcenverbrauch eines Behandlungsfalles kann aufgrund unterschiedlicher Schweregrade einer Erkrankung schwanken. Aufbauend auf der zuvor ermittelten Basis-DRG wird dieser über die vierte und letzte Stelle einer Diagnosis Related Group (DRG) reguliert. Die letztendliche DRG-Zuordnung wird durch unterschiedliche Faktoren bestimmt. Zu diesen Faktoren zählen der Patient Clinical Complexity Level (PCCL), das Patientenalter, die Verweildauer, die Beatmungsdauer, der Entlassungsgrund, die Hauptdiagnose, die Nebendiagnosen und die Prozeduren.

Etwaige resultierende Mehrkosten für einen Behandlungsfall können somit durch höhere DRG Erlöse kompensiert werden. 

In der Regel gilt, umso näher der letzte Buchstabe einer DRG in Richtung „A“ geht, umso höher ist die Vergütung innerhalb der Basis DRG. Endet die DRG auf „Z“, so ist keine weitere Unterteilung vorhanden.

 

 

Ressourcenverbrauch – Unterteilungen

  • A – höchster Verbrauch an Ressourcen
  • B – zweithöchster Verbrauch
  • C – dritthöchster Verbrauch
  • Z – keine Unterteilung

 

Darstellung des Ressourcenverbrauchs als letzte Stelle einer G-DRG

Ressourcenverbrauch als Bestandteil einer G-DRG

 

Ausnahme von der Regel

In wenigen Basis-DRGs weicht die oben genannte Regel ab. Die Basis DRG B69 veranschaulicht, dass es vorkommen kann, dass eine auf „A“ endende DRG einen geringeren Relativgewichtswert aufweist, als die in der gleichen Basis-DRG befindliche B69B.

 

aG-DRG Partition Bezeichnung RG aG-DRG
(exkl. Pflege-RG)
aGRG-Erlös
(zzgl. Pflegeerlös)
RG Pflege / Tag
(neu ab 2020)
B69A M Transitorische ischämische Attacke (TIA) und extrakranielle Gefäßverschlüsse mit neurologischer Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls, mehr als 72 Stunden  0,954  3.575,57 €  1,6006
B69B M Transitorische ischämische Attacke (TIA) und extrakranielle Gefäßverschlüsse mit neurologischer Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls, bis 72 Stunden, mit äußerst schweren CC  1,208  4.527,56 € 1,2335

Auszug aus dem Fallpauschalen-Katalog 2021 / Hauptabteilung – Erlös aus aG-DRG berechnet mit dem Bundesbasisfallwert 2021 = 3.747,98 €

 


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