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Das Relativgewicht (auch Bewertungsrelation) ist ein Punktwert, der als Multiplikator zum (Landes-)basisfallwert eingesetzt wird und somit die pauschale Erlöshöhe eines Patientenfalles maßstäblich mitbestimmt. Das Relativgewicht wird auch als „Währung“ des aG-DRG Systems bezeichnet,

Der Durchschnittswert eines Relativgewichtes ist mit 1,0 beschrieben. Somit ist ein Patientenfall, welcher in seiner DRG Zuordnung ein höheres Relativgewicht als 1,0 aufweist, ein im Vergleich zum Durchschnitt aufwendigerer Fall. Im Umkehrschluss entspricht ein Fall mit einem niedrigeren RG einem nicht so aufwendigen Patientenfall.

 

 

Wie wird das Relativgewicht berechnet?

Für die Berechnung des Relativgewichts ist das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) zuständig. Das Institut ermittelt die Werte für jede einzelne DRG auf Basis der Kostendaten, die von den InEK Kalkulationskrankenhäusern jährlich übermittelt werden. So kann für jede DRG ein durchschnittlicher Gesamtkostenbetrag ausgewiesen werden. Dieser Kostenbetrag ist ausschlaggebend für die Höhe des Relativgewichts.

Die Formel zur Berechnung des RG (bis 2016) lautet wie folgt:

 

Relativgewicht = Kosten einer G-DRG ÷ InEK Bezugsgröße

 

Darstellung der Formel zur Berechnung des Relativgewichts bis zum Jahr 2016

Formel zur Berechnung des Relativgewichts – gültig bis zum Jahr 2016

 

Diese Formel gilt sowohl für die Berechnung des RG der DRG, als auch für die Berechnung der Gewichte der einzelnen Kostenanteile Personalkosten, Sachkosten und Infrastrukturkosten.

Das folgende Bild soll die Berechnung anhand der G-DRG F01C (für das Jahr 2016) verständlicher darstellen.

 

Darstellung der Berechnung des RG bis zum Jahr 2016 am Beispiel der DRG F01C

Berechnung des RG am Beispiel der G-DRG F01C für das Jahr 2016

 

Mit Inkrafttreten des Krankenhausstrukturgesetzes (KHSG) hat sich auch die Berechnung des Relativgewichts geändert (Sachkostenkorrektur). So kann das RG für die gesamte DRG nicht mehr durch Division der Kosten mit der InEK Bezugsgröße berechnet werden. Stattdessen werden zwei neue Werte als Divisor verwendet:

  • Korrekturwert: monetärer Wert, der durch die Einführung der Sachkostenkorrektur für die Berechnung der Bewertungsrelation der Personal- und Infrastrukturkosten verwendet wird. Der Wert wird vom InEK ermittelt und herausgegeben.
  • Berech50 (für 2017): monetärer Wert, der durch die Einführung der Sachkostenkorrektur für die Berechnung der Bewertungsrelation der Sachkosten verwendet wird. Berech50 ermittelt sich wie folgt:
    • Berech50 = (geschätzter Bundesbasisfallwert 2017 + InEK Bezugsgröße 2017) x 0,5
  • Berech60 (ab 2018): monetärer Wert, der durch die Einführung der Sachkostenkorrektur für die Berechnung der Bewertungsrelation der Sachkosten verwendet wird. Berech60 ermittelt sich wie folgt:
    • Berech60 = (geschätzter Bundesbasisfallwert 2018 + InEK Bezugsgröße 2018) x 0,6

 

Ab dem Jahr 2017 wird unter Einbezug der neuen Divisoren eine geänderte Formel zur Berechnung des RG zugrunde gelegt.

 

Für das Jahr 2017:

 

RG = (Personalkosten ÷ Korrekturwert) + (Sachkosten ÷ Berech50) + (Infrastrukturkosten ÷ Korrekturwert)

 

Ab dem Jahr 2018:

 

RG = (Personalkosten ÷ Korrekturwert) + (Sachkosten ÷ Berech60) + (Infrastrukturkosten ÷ Korrekturwert)

 

Darstellung der Formel zur Berechnung des Relativgewichts ab dem Jahr 2017

Formel zur Berechnung des Relativgewichts – gültig ab dem Jahr 2017

 

Berechnung des DRG Erlöses

Durch die Ermittlung des Relativgewichtes wird einer DRG eine Gewichtung zugewiesen. Diese wird zur Berechnung des DRG Erlöses verwendet.

 

DRG Erlös = Relativgewicht x Basisfallwert

 


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