A B C D E F G H I K L M N O P Q R S T V W Z

Im Zuge des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes (KHPflEG), welches (vorbehaltlich einiger weniger Absätze) am 28. Dezember 2022 in Kraft getreten ist, wurde der neue § 115f Sozialgesetzbuch Fünf (SGB V) eingeführt. Dieser beinhaltet und regelt die spezielle sektorengleiche Vergütung, im allgemeinen Sprachgebrauch auch als Hybrid-DRG bezeichnet. Die Einführung erfolgte zum 01. Januar 2024.

 

 

Spezielle sektorengleiche Vergütung

Definition

Die sektorengleiche Vergütung sieht vor, eine einheitliche Vergütung für definierte Hybrid-DRG-Leistungen zu schaffen, die sowohl im stationären, als auch im ambulanten Sektor erbracht werden können. Dadurch soll die Ambulantisierung vorangetrieben und begünstigt werden. Hybrid-DRGs sind folglich für beide Abrechnungssysteme, stationär sowie ambulant gültig.

Die Vertragsparteien, bestehend aus Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband), Deutscher Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG) und Kassenärztlicher Bundesvereinigungen (KBV), vereinbaren gem. § 115f Abs. 1 SGB V

  1. „eine spezielle sektorengleiche Vergütung, die unabhängig davon erfolgt, ob die vergütete Leistung ambulant oder stationär mit Übernachtung erbracht wird, und
  2. für welche der in dem nach § 115b Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 vereinbarten Katalog [AOP-Katalog] genannten Leistungen die Vergütung nach Nummer 1 erfolgt“.

Die Vergütung ist gem. § 115f Abs. 1 SGB V „individuell als Fallpauschale zu kalkulieren. Unterschiede nach dem Schweregrad der Fälle sind dabei durch die Bildung von Stufen zu berücksichtigen.“

Ab dem Jahr 2026 sind die relevanten Fallpauschalen auf Basis geeigneter Kostendaten für beide Leistungsbereiche zu kalkulieren.

Zur Erbringung der definierten sektorengleichen Leistungen berechtigt sind gem. § 115f Abs. 3 SGB V

  • Zur Erbringung der vertragsärztlichen Versorgung zugelassene Ärzte und zugelassene medizinische Versorgungszentren sowie ermächtigte Ärzte und ermächtigte Einrichtungen (§ 95 Abs. 1 Satz 1 SGB V)
  • Zugelassene Krankenhäuser (Hochschulkliniken, Plankrankenhäuser, Krankenhäuser mit Versorgungsvertrag; § 108 SGB V)

 

Darstellung der wichtigsten Eckpunkte der Hybrid-DRG gem. § 115f SGB V

Die wichtigsten Eckpunkte der Hybrid-DRG (Sektorengleiche Vergütung) gem. § 115f SGB V

 

Hybrid-DRG-Leistungskatalog

Die Definition von Leistungen, für die eine sektorengleiche Vergütung gilt, erfolgt jährlich und wird durch die zwischen den Vertragsparteien vereinbarte Hybrid-DRG-Vereinbarung festgelegt. Der sog. Hybrid-DRG-Leistungskatalog beinhaltet Leistungsbereiche und zugeordnete Behandlungsmaßnahmen, die über Hybrid-DRG vergütet werden. Die Auswahl an Leistungen soll gemäß § 115f Abs. 2 SGB V jährlich überprüft und ergänzt und spätestens bis zum 31. März in Form der Hybrid-DRG-Vereinbarung veröffentlicht werden. Die ausgewählten Leistungen gelten ab dem 01. Januar des Folgejahres.

 

Hybrid-DRG-Vergütungsvereinbarung

Die „Vereinbarung zu der speziellen sektorengleichen Vergütung (Hybrid-DRG)“, auch als Hybrid-DRG-Vergütungsvereinbarung bezeichnet, beinhaltet neben dem Leistungskatalog auch die entsprechende Pauschalvergütung für die aufgeführten Leistungen. In Anlage 2 der Vereinbarung ist die Aufstellung der Hybrid-DRG inklusive der Leistungsbereiche sowie der monetären Werte zu Abrechnungszwecken aufgeführt. Somit geben die Vertragsparteien eine einheitliche Vergütungsstruktur für die sektorengleiche Leistungserbringung vor.

 

Abrechnung und Vergütung

Die Hybrid-DRG-Leistungen sind mit einer Hybrid-DRG zu vergüten, sofern ein Patientenfall mit den relevanten Parametern durch den Grouper einer Hybrid-DRG zugeordnet wurde. Durch Eingabe der Diagnosen (ICD-10) und Prozeduren (Operationen- und Prozedurenschlüssel – OPS), sowie zusätzlicher Informationen (z. B. Beatmung) gelangt die Groupersoftware zu einer Hybrid-DRG. Insofern der Fall einen Kontextfaktor aufweist, gruppiert der Grouper den Fall in die aG-DRG.

Es ist immer nur eine Hybrid-DRG pro Patientenfall abrechnungsfähig. Die Krankenkassen sind gemäß § 6 Hybrid-DRG-Umsetzungsvereinbarung dazu verpflichtet, die in Rechnung gestellte Hybrid-DRG innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Rechnungseingang zu begleichen.

Werden bei einem Patientenfall sowohl Leistungen aus dem AOP-Katalog, als auch aus dem Hybrid-DRG-Leistungskatalog durchgeführt, ist eine Abrechnung über die AOP-Vergütungssystematik gem. § 1 Abs. 2 Hybrid-DRG-Umsetzungsvereinbarung ausgeschlossen. Somit gilt: Die Hybrid-DRG-Vergütung „schlägt“ die AOP-Vergütung über den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM).

 

Hybrid-DRG-Bezeichnung und Erlöse

Durch Klick auf die jeweilige Hybrid-DRG gelangen Sie direkt zur Detailansicht (Stand: 2026).

Leistungsbereich aG-DRG Hybrid-DRG ohne postoperative Nachbehandlung im Krankenhaus zuzüglich postoperative Nachbehandlung im Krankenhaus
Ablative Maßnahmen bei Herzrhythmusstörungen F50A F50M 7.406,84 € 7.436,84 €
F50B F50N 5.068,89 € 5.098,89 €
F50C F50O 3.599,30 € 3.629,30 €
Aggregatwechsel eines Kardioverters / Defibrillators (AICD) F02A F02M 6.489,52 € 6.519,52 €
F02B F02N 5.088,25 € 5.118,25 €
Andere Eingriffe am Anus oder Anoproktoplastik und Rekonstruktion von Anus und Sphinkter bei Analfissuren und Hämorrhoiden G26A G26M 1.426,87 € 1.456,87 €
G26B G26N 1.016,05 € 1.046,05 €
Andere Eingriffe an der Urethra außer bei Para- / Tetraplegie, kleine Eingriffe an den Harnorganen L17B L17M 1.780,41 € 1.810,41 €
L17B L17N 1.258,81 € 1.288,81 €
Andere Eingriffe an Uterus und Adnexen oder bestimmten Hernien außer bei bösartiger Neubildung, mit komplexer Diagnose oder bestimmte Eingriffe am Uterus oder kleine rekonstruktive Eingriffe an den weiblichen Geschlechtsorganen N07A N07M 2.520,88 € 2.550,88 €
Andere Eingriffe an Uterus und Adnexen oder bestimmten Hernien außer bei bösartiger Neubildung, ohne komplexe Diagnose oder andere kleine Eingriffe an den weiblichen Geschlechtsorganen, Alter > 13 Jahre N25Z N25M 1.778,24 € 1.808,24 €
Andere hämatologische und solide Neubildungen mit anderen OR-Prozeduren ohne äußerst schwere oder schwere CC oder Therapie mit offenen Nukliden bei hämatologischen und soliden Neubildungen, mehr als ein Belegungstag R14Z R14M 1.574,93 € 1.604,93 €
Andere OR-Prozeduren an den Atmungsorganen E02D E02M 2.011,30 € 2.041,30 €
Andere rekonstruktive Eingriffe an den weiblichen Geschlechtsorganen oder andere Myomenukleation N23Z N23M 3.832,21 € 3.862,21 €
Andere transluminale Intervention an Herz, Aorta und Lungengefäßen oder Ablation über A. renalis oder komplexe Rekanalisation von Koronargefäßen F19B F19M 4.877,78 € 4.907,78 €
Appendektomie oder laparoskopische Adhäsiolyse außer bei Peritonitis oder Exzision erkranktes Gewebe Dickdarm ohne äußerst schwere oder schwere CC G23B G23M 2.867,87 € 2.897,87 €
Beidseitige Eingriffe bei Leisten- und Schenkelhernien, Alter > 55 Jahre oder komplexe Herniotomien oder Operation einer Hydrocele testis oder andere kleine Eingriffe an Dünn- und Dickdarm G09Z G09M 3.422,23 € 3.452,23 €
G09Z G09N 2.885,11 € 2.915,11 €
Bestimmte Eingriffe an den Extremitäten oder bei Endoprothese der oberen Extremität oder am Knie I13E I13M 3.359,68 € 3.389,68 €
I13G I13N 3.091,04 € 3.121,04 €
Eingriffe am Fuß I20D I20M 3.280,38 € 3.310,38 €
I20E I20N 2.085,14 € 2.115,14 €
I20F I20O 1.006,54 € 1.036,54 €
Eingriffe am Hoden oder bestimmte Eingriffe an Urethra und Prostata bei bösartiger Neubildung oder bestimmte radikale Prostatovesikulektomien oder bestimmte Lymphadenektomie M04D M04M 1.418,84 € 1.448,84 €
Eingriffe bei Hernien oder bestimmte partielle Resektion des Dickdarmes G24A G24M 3.639,27 € 3.669,27 €
G24B G24N 2.711,39 € 2.741,39 €
G24B G24O 2.465,72 € 2.495,72 €
G24D G24P 2.435,37 € 2.465,37 €
G24D G24Q 2.082,60 € 2.112,60 €
G24D G24R 1.246,41 € 1.276,41 €
Eingriffe bei Sinus pilonidalis und perianal J09B J09M 1.137,07 € 1.167,07 €
ERCP oder bestimmte endoskopische Eingriffe H41D H41M 1.846,44 € 1.876,44 €
H41F H41N 1.479,81 € 1.509,81 €
Hysterektomie außer bei bösartiger Neubildung, ohne äußerst schwere oder schwere CC, ohne komplexen Eingriff, ohne Beckenbodenplastik oder subtotale und andere Hysterektomie bei bösartiger Neubildung oder komplexe Myomenukleation N21A N21M 3.999,29 € 4.029,29 €
N21B N21N 3.688,78 € 3.718,78 €
Implantation Kardioverter / Defibrillator (AICD) oder Implantation eines myokardmodulierenden Systems oder eines Drucksensors in die Pulmonalarterie oder eines intrakardialen Pulsgenerators F01C F01M 10.067,56 € 10.097,56 €
F01E F01N 7.484,31 € 7.514,31 €
F01F F01O 6.163,41 € 6.193,41 €
Interventioneller Septumverschluss oder Vorhofohrverschluss oder Verschluss einer paravalvulären Leckage mit einem kardialen Okkluder F95A F95M 7.123,54 € 7.153,54 €
F95B F95N 5.443,60 € 5.473,60 €
Invasive kardiologische Diagnostik außer bei akutem Myokardinfarkt F49D F49M 2.727,96 € 2.757,96 €
F49D F49N 2.504,25 € 2.534,25 €
F49E F49O 2.615,59 € 2.645,59 €
F49E F49P 2.047,45 € 2.077,45 €
F49F F49Q 1.927,53 € 1.957,53 €
F49F F49R 1.144,01 € 1.174,01 €
Kleine Eingriffe an den Harnorganen L06C L06M 2.353,00 € 2.383,00 €
Kleine Eingriffe bei Krankheiten des Blutes, der blutbildenden Organe und des Immunsystems Q03B Q03M 1.796,18 € 1.826,18 €
Komplexe Eingriffe am Schultergelenk oder bestimmte Osteosynthesen an der Klavikula I29B I29M 3.652,10 € 3.682,10 €
Komplexe Rekonstruktion der Bauchwand, Alter > 0 Jahre G08B G08M 3.087,62 € 3.117,62 €
Laparoskopische Cholezystektomie oder bestimmte Eingriffe an Leber und Bauchwand H08C H08M 3.036,49 € 3.066,49 €
Lokale Exzision und Entfernung von Osteosynthesematerial an Hüftgelenk, Femur und Wirbelsäule oder komplexe Eingriffe an Ellenbogengelenk und Unterarm oder bestimmte Eingriffe an der Klavikula I21Z I21M 3.184,11 € 3.214,11 €
Lymphom und Leukämie mit anderen OR-Prozeduren R11C R11M 1.629,74 € 1.659,74 €
Mäßig komplexe Gefäßeingriffe F59B F59M 5.366,75 € 5.396,75 €
F59D F59N 3.422,66 € 3.452,66 €
F59E F59O 2.742,29 € 2.772,29 €
F59F F59P 2.087,96 € 2.117,96 €
Mehrere komplexe Eingriffe an Ellenbogengelenk und Unterarm, gelenkübergreifende Weichteildistraktion bei angeborenen Anomalien der Hand oder aufwendige Eingriffe am Unterarm oder bestimmte Eingriffe bei Mehrfragmentfraktur der Patella I31B I31M 3.895,04 € 3.925,04 €
I31C I31N 3.739,21 € 3.769,21 €
Ovariektomien und komplexe Eingriffe an den Tubae uterinae außer bei bösartiger Neubildung oder bestimmte Harnblaseneingriffe oder Adhäsiolyse N05B N05M 2.453,35 € 2.483,35 €
Perkutane Koronarangioplastie mit hochkomplexer Intervention oder Kryoplastie oder koronare Lithoplastie F56B F56M 3.466,64 € 3.496,64 €
F56B F56N 3.014,91 € 3.044,91 €
Perkutane Koronarangioplastie mit komplexer Diagnose oder intrakoronarer Brachytherapie oder bestimmte Intervention F52B F52M 3.164,57 € 3.194,57 €
Perkutane Koronarangioplastie mit komplexer Diagnose und hochkomplexer Intervention oder mit bestimmten Rekanalisationsverfahren, Alter > 15 Jahre F24B F24M 3.702,33 € 3.732,33 €
Perkutane Koronarangioplastie oder bestimmte kardiologische Diagnostik mit Gefäßeingriff F58B F58M 2.938,99 € 2.968,99 €
F58B F58N 2.309,52 € 2.339,52 €
Transurethrale Eingriffe außer Prostataresektion und komplexe Ureterorenoskopien oder bestimmte Eingriffe an den Harnorganen L20B L20M 2.615,37 € 2.645,37 €
L20C L20N 1.777,25 € 1.807,25 €
Zirkumzision, andere Eingriffe am Penis oder großflächige Ablationen der Haut M05Z M05M 1.075,09 € 1.105,09 €

 

Hybrid-DRG Analyse

Sie möchten wissen welche Auswirkung die Einführung der Hybrid-DRG auf Ihre Fälle hat?

mehr Informationen zur Hybrid-DRG Analyse

 

 


Weitere, relevante Informationen: