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Mit der Einführung der speziellen sektorengleichen Vergütung gingen 244 Leistungen einher, die ab dem 01. Januar 2024 über Hybrid-DRGs vergütet wurden. Für das Jahr 2025 wurde der Hybrid-DRG-Leistungskatalog signifikant erweitert, sodass fortan insgesamt 575 Leistungen zu einer Hybrid-DRG-Abrechnung führen. Die genannten Leistungen sind grundsätzlich ambulant durchzuführen und über Hybrid-DRG abzurechnen, insofern der Patientenfall keine Hybrid-DRG Kontextfaktoren oder andere, in der Gruppierungslogik relevanten Merkmale aufweist. Kontextfaktoren bewirken demnach, dass eine ambulant erbringbare Leistung im Zusammenhang mit einer Diagnose (ICD-10) oder Behandlungsmaßnahme (OPS – Operationen- und Prozedurenschlüssel) nunmehr stationär durchgeführt und abgerechnet werden darf.

 

Eine Auflistung der Hybrid-DRG Kontextfaktoren kann hier eingesehen werden.

zu den Hybrid-DRG Kontextfaktoren 2024 zu den Hybrid-DRG Kontextfaktoren 2025

 

Kontextfaktoren sind auch für das Ambulante Operieren im Krankenhaus (AOP) definiert. Eine Auflistung der AOP Kontextfaktoren kann hier eingesehen werden.

zu den AOP Kontextfaktoren 2024 zu den AOP Kontextfaktoren 2025

 

 

Grundlagen

Definition

Grundsätzlich werden Leistungen, die im Hybrid-DRG-Leistungskatalog definiert sind, ambulant (im stationären oder niedergelassenen Sektor) erbracht, aber sektorengleich über Hybrid-DRGs abgerechnet. Für das Jahr 2024 hat das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) erstmals konkrete Faktoren und Begleitumstände definiert, die einen ambulanten Behandlungsfalls in die stationäre Abrechnung führen. Dies kann dem Definitionshandbuch entnommen werden.

 

Anwendung

Insofern ein Patientenfall einen Kontextfaktor aufweist, ist die Vorgabe zur ambulanten Durchführung und Abrechnung obsolet. Der Grouper leitet den Fall nicht mehr in die ambulante, sondern in die stationäre Abrechnung in Form von aG-DRGs.

Zu den Kontextfaktoren gehören Komplexe Diagnosen, Weniger komplexe Diagnosen, Bösartige Neubildungen und Aufwändige Eingriffe. Darüber hinaus ist ein Patientenfall generell stationär zu behandeln, wenn eine Beatmung vorliegt.

 

Darstellung zweier Fallbeispiele zur Demonstration der Fallgruppierung ohne und mit Hybrid-DRG Kontextfaktoren

Darstellung zweier Fallbeispiele zur Gruppierung von Fällen mit Hybrid-DRG Leistung im Zusammenhang mit einem Hybrid-DRG Kontextfaktor und ohne

 

Kontextfaktoren der Hybrid-DRGs vs. AOP-Katalog

Die Kontextfaktoren der ambulant erbringbaren Leistungen aus dem Hybrid-DRG-Leistungskatalog und dem AOP-Katalog sind nicht generell deckungsgleich. Die Unterschiede finden sich nachvollziehbar in der folgenden Tabelle dargestellt:

 

Kontextfaktor Katalogbereich Hybrid-DRG AOP
Beatmung generell ja ja
Säuglinge bis ein Jahr generell nein ja
Kinder bis 13 Jahre OPS 0 6
ICD 0 61
Komplexe Diagnosen ICD 1.433 1.473
Weniger komplexe Diagnosen ICD 514 0
Bösartige Neubildungen ICD 524 0
Aufwändige Eingriffe OPS 5.611 5.598
Funktionseinschränkungen ICD 0 7
Pflegegrad OPS 0 2
Pflegegrad Kind OPS 0 4
Beidseitige Eingriffe OPS 0 36
Ophthalmologie OPS 0 48

 

Hybrid-DRG Analyse

Sie möchten wissen, wie viele Ihrer Fälle hybrid erbringbare Leistungen beinhalten und wie viele hiervon bereits die oben aufgeführten Kontextfaktoren beinhalten?

Die Online Plattform reimbursement.INFO stellt Ihnen hierfür ein Analysetool zur Verfügung, indem Sie auf Fachabteilungsebene in einem von Ihnen definierten Zeitraum Ihre Fälle analysieren können.

 


Weitere, relevante Informationen: