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Anders als beim internen Budget, welches sich als zentrales Führungsinstrument etabliert hat, stellt ein externes Budget eine Säule dar, die eine Durchführung kostenintensiver und nicht vorhersehbarer Behandlungen ermöglicht. Krankenhäuser müssen eine Vorauskalkulation der zu erwartenden Kosten für das Folgejahr vornehmen. Folglich musste eine Regelung gefunden werden, wie mit Fällen umgegangen werden soll, die eine noch so penible Budgetplanung nicht vorhersehen kann.

 

 

Beispiele für externes Budget

Extrabudgetäre Zusatzentgelte

Diese Zusatzentgelte sind mit extrem hohen Kosten verbunden. Zudem treten Sie unregelmäßig und nicht planbar auf, sodass diese Sonderfälle über ein externes Zusatzentgelt vergütet werden. Hierzu gehört z.B. ein Patient mit einer erworbenen Afibrinogenämie (ICD = D65.0). Um diese zu den „dauerhaft erworbenen Gerinnungsstörungen“ zuordnen zu können, welche ausschließlich das Zusatzentgelt ZExxxx-97 (xxxx = Jahreszahl) ansteuern, ist ein separater ICD Code (U69.11!) zu verschlüsseln. Aufgeführt ist dies im Fallpauschalen-Katalog Anlage 7.

 

Extrabudgetäre NUB Entgelte

Ebenso wie die o. g. Zusatzentgelte lassen sich auch innovative Verfahren zunächst nicht in das jährlich zu kalkulierende Budget einbinden. Daher werden NUB Entgelte für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden bis zur endgültigen Einbindung den externen Budgets zugeteilt. Diese Vergütungsform ist in der Regel für drei Jahre festgelegt. Der gewählte Zeitraum ist nötig, um aus dem dann zur Verfügung stehenden Datenmaterial eine dauerhafte Einbindung in das G-DRG System berechnen zu können. Um in die Verhandlung mit den Kostenträgern einsteigen zu können, muss das Krankenhaus zunächst eine Anfrage stellen. In dieser sogenannten NUB Anfrage gibt es an, dass es im kommenden Jahr eine neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode zum Einsatz bringen möchte. Im Falle des positiven Entscheides durch das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus kann zunächst für die Dauer eines Jahre ein zusätzliches extrabudgetäres Entgelt verhandelt werden. Dieses Anfrageverfahren ist bis zur Einbindung der neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethode jährlich zu wiederholen.

 


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