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DRG Zuschläge werden bei einer Überschreitung der definierten oberen Grenzverweildauer einer Fallpauschale (Diagnosis Related Groups – DRG) gezahlt.

Jede DRG hat eine festgelegte untere (UGV) und obere Grenzverweildauer (OGV). Überschreitet ein Patient die OGV der für seinen Behandlungsfall angesteuerten DRG, so erhält das Krankenhaus einen Zuschlag pro Tag.

 

DRG Zuschlag am Beispiel der DRG L13A bei Überschreitung der oberen Grenzverweildauer.

DRG Zuschlag am Beispiel der DRG L13A bei Überschreitung der oberen Grenzverweildauer.

 

Berechnung der DRG Zuschläge

Fallbeispiel: Patient*in A wird am 10. Mai 2023 in der Hauptabteilung des Krankenhauses X aufgenommen. 22 Tage später, am 01. Juni 2023, wird Patient*in A entlassen. Aus der Behandlung ergibt sich die Fallpauschale L13A (Nieren-, Ureter- und große Harnblaseneingriffe bei Neubildung, Alter > 18 Jahre, ohne Kombinationseingriff, mit CC).

Fragestellung: Mit welchem DRG Erlös kann das Krankenhaus für diesen Fall rechnen?

Relevante Parameter:

  • Fallpauschale: L13A
  • Obere Grenzverweildauer (OGV): 17 Tage
  • Durchschnittliche Verweildauer: 9,5 Tage
  • Relativgewicht bei durchschnittlicher Verweildauer: 2,324
  • Erster Tag mit Zuschlag: Tag 18
  • Relativgewicht pro Zuschlagstag: 0,067
  • Bundesbasisfallwert (2024): 4.200,00 € (vorläufig)
  • Tatsächliche Verweildauer: 22 Tage

⇒ Da die tatsächliche Verweildauer hier 22 Tage beträgt (der Tag der Entlassung wird nicht gezählt, wohl aber der Tag der Aufnahme), ist die obere Grenzverweildauer um insgesamt fünf Tage (Tag 18, 19, 20, 21, 22) überschritten. In diesem Fall muss ein Zuschlag berechnet werden.

 

1. DRG Erlös innerhalb der Verweildauergrenzen 

  • 2,324 x 4.200,00 € = 9.760,80 €

 

2. Berechnung des Zuschlags:

DRG Zuschlag = (Relativgewicht OGV x Anzahl überschrittener Verweildauertage) x Basisfallwert
  • (0,067 x 5) x 4.200,00 € =  1.407,00 €

 

3. Ergebnis bei Überschreitung:

DRG Gesamterlös bei Überschreitung = DRG Erlös + DRG Zuschlag
  • 9.760,80 € + 1.407,00 € = 11.167,80 €

 

Antwort: Dem Krankenhaus stehen für diesen Fall Erlöse in Höhe von 11.167,80 € zu. Diese sind vom Kostenträger zu erstatten.

Hinweis: Seit dem 01. Januar 2020 muss zusätzlich noch der Pflegeerlös berechnet werden, unabhängig davon, ob es sich um Zuschläge, Abschläge oder das Basisentgelt handelt.

 

Berechnung des DRG Zuschlags anhand Beispiel-DRG.

Berechnung des DRG Zuschlags anhand Beispiel-DRG.

 


Weitere, relevante Informationen: