Köln, 09.04.2018

Das Prinzip der Selbstverwaltung kennzeichnet das deutsche Gesundheitssystem. Das bedeutet, dass die Sicherstellung und Überwachung der gesundheitlichen Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland nicht Aufgabe der Regierung ist. Der Staat gibt lediglich die gesetzlichen Rahmenbedingungen vor, in denen sich die verschiedenen Akteure und Institutionen im Gesundheitssystem bewegen. Sie stehen in einem unmittelbaren Abhängigkeitsverhältnis zueinander.

Die Akteure im G-DRG System

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) tritt anstelle der Regierung als zentrales Steuerungsorgan auf und hat eine Aufsichtsbefugnis über alle weiteren Akteure. Er überwacht unter anderem die Aufgaben des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und die des Deutschen Instituts für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI).

Das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI)

Als untergeordnete Bundesbehörde versorgt das DIMDI das deutsche Gesundheitssystem mit der Herausgabe der deutschen Version der amtlichen Diagnoseklassifikationen von Krankheiten. Die sogenannten International Classification of Diseases (ICD-10) verschlüsseln Krankheiten im ambulanten und stationären Sektor. Das Institut ist überdies für die Herausgabe der sogenannten Operations- und Prozedurenschlüssel (OPS) verantwortlich. Diese Klassifikation aller Operationen und Prozeduren im ambulanten und stationären Sektor werden mit den Diagnoseklassifikationen jährlich neu herausgegeben. Die Grundlage der Rückvergütung (Reimbursement) pro Fall bilden die Diagnosis Related Groups (G-DRG), die sich aus den Elementen der Diagnosen und der durchgeführten Operationen und Prozeduren zusammensetzen.

(Nachtrag: seit Mitte 2020 BfArM)

Das Zusammenspiel von G-BA, IQWiG und IQTiG

Der G-BA ist das zentrale Entscheidungsgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung und unterliegt ebenfalls dem BMG. Er beauftragt das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) und das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTiG). Das IQWiG nimmt sich zur Aufgabe evidenzbasierte Gutachten und Jahresberichte herauszugeben. Das IQTiG hingegen ist auf Grundlage des § 136ff SGB V für die Umsetzung der Qualitätssicherungsmaßnahmen und der Sicherung der Versorgungsqualität im Gesundheitswesen zuständig.

Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK)

An das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus GmbH (InEK) leitet der G-BA Richtlinien weiter, anhand dessen sowie anhand der gesetzlichen Vorschriften des § 17b Krankenhausfinanzierungsgesetzes sich das Institut orientiert. Mit seinen DRG-Entwicklungen unterstützt das Institut alle Akteure im Gesundheitswesen. Es bedient sich an den vom DIMDI herausgegebenen Klassifikationen und an den Daten aller Krankenhäuser, die gemäß § 21 Krankenhausentgeltgesetzes für die Überlieferung der DRGs verpflichtet sind. Die Überprüfung und Bewertung sogenannter NUB-Anträge (Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden) fallen ebenfalls unter den Aufgabenbereich des InEK. Durch die Ermittlung dieser Daten, gepaart mit der Einbindung externen Sachverstandes über das G-DRG Vorschlagsverfahren, wird die kontinuierliche Weiterentwicklung des G-DRG-Systems gewährleistet.

(Nachtrag: Im Zuge des GVWG wird das InEK der Rechtsaufsicht des BMG unterstellt)

Akteure im G-DRG System - visuelle Darstellung

Die wesentlichen Akteure des G-DRG Systems

Artikel als PDF-Datei – kostenloser Download


Das könnte Sie auch interessieren: