NUB Anfrage

 

Bewertung

NUB Anfrageverfahren

Statusvergabe durch das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK)

Die Bewertung der eingereichten NUB Anträge wird seitens des InEK bis zum Ende des Jahres vorgenommen und mit einem Status versehen. Die Veröffentlichung dieser erfolgt im Januar des Folgejahres.

Das InEK vergibt folgende Status für alle fristgerecht eingegangenen Anfragen.

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Status 1

Kriterien der NUB Vereinbarung der Vertragsparteien erfüllt.

Klartext: Das Krankenhaus kann nun in die Verhandlungen mit den Kostenträgern treten. 

=

Status 11

Kriterien der NUB Vereinbarung der Vertragsparteien sind ab dem Zeitpunkt der Zulassung erfüllt.

Klartext: Ab dem Zeitpunkt der Zulassung des bei der angefragten Methode/Leistung verwendeten Arzneimittels (siehe § 6 Abs. 2 Satz 10 KHEntgG): Status 1 (NEU ab 2022)

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Status 2

Kriterien der NUB Vereinbarung der Vertragsparteien nicht erfüllt.

Klartext: Eine Verhandlung mit den Kostenträger ist somit ausgeschlossen, weil Kriterien nicht erfüllt bzw. Erstattung vorhanden.

=

Status 3

Innerhalb der festgesetzten Frist nicht vollständig bearbeitet worden.

Klartext: Das InEK konnte die Anfrage im vorgegebenen Zeitraum nicht bearbeiten und folglich nicht bewerten.

=

Status 4

Kriterien der NUB-Vereinbarung zur Bewertung nicht ausreichend dargestellt.

Klartext:  Das InEK konnte keine abschließende Aussage treffen. Im begründeten Einzelfall ist es dem Krankenhaus möglich eine Vergütungshöhe mit dem Kostenträger auszuhandeln.

=

Status 41

Kriterien der NUB-Vereinbarung zur Bewertung sind ab der Zulassung nicht ausreichend dargestellt.

Klartext: Ab dem Zeitpunkt der Zulassung des bei der angefragten Methode/Leistung verwendeten Arzneimittels (siehe § 6 Abs. 2 Satz 10 KHEntgG): Status 4 (NEU ab 2022)

Was folgt nach dem NUB Anfrageverfahren?

 

Wurde ein neues Untersuchungs-und behandlungsverfahren mit einem verhandelbaren Status versehen, so bleibt dieser im Regelfall bis zur Einbindung bestehen. In der Regel erfolgt die Einbindung in die Regelversorgung über DRGs oder ZE nach drei Jahren, wenn ausreichend Datenmaterial zur Kalkulation gesammelt werden konnte. Die ergänzende Datenbereitstellung, die die Kalkulationskrankenhäuser auf gesonderte Anfrage durch das InEK abgeben können, kann dieses Prozess verkürzen.

NUB Entgeltverhandlung

Nur diejenigen Krankenhäuser, welche innerhalb der definierten Frist eine NUB Anfrage für die neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode eingereicht haben, können bei Vergabe des NUB Status 1 oder 4 in die NUB-Entgeltverhandlungen mit den Kostenträgern auf Landesebene treten.

Das genehmigte NUB Entgelt ist für jeweils ein Jahr gültig und muss jährlich bis zur Einbindung in das G-DRG System neu beantragt und verhandelt werden.

Merke: Eine positive Bewertung der neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethode führt nicht automatisch zum Verhandlungserfolg zwischen Leistungserbringer und Kostenträger (Krankenkasse). Die CE-Kennzeichnung (Mindestkriterium für die Erschließung des Krankenhausmarktes) sowie die Bewertung durch das InEK, belegen nicht die Evidenz der neu einzuführenden Behandlungsmethode!

Einbindung in die Regelversorgung

In den meisten Fällen erfolgt die Erstattung über eine Fallpauschale (DRG). Die Erstattung über die G-DRG kann auf verschiedene Weise erfolgen.

  1. Die Kosten des neuen Verfahrens konnten auf Basis der Daten in die DRG Systematik einbezogen werden. Eine Rückvergütung erfolgt über das angepasste Relativgewicht einer DRG.
  2. Der OPS Code, der das Verfahren / Medikation dokumentiert, wird als Trigger eingesetzt und ist allein oder in Kombination mit anderen Codes oder Merkmalen für die DRG Zuteilung (mit-)verantwortlich.
  3. Es erfolgt eine Neugestaltung / Ausdifferenzierung vorhandener Basis-DRG Gruppen.
  4. Es wird eine Vergütung über ein Zusatzentgelt geschaffen, um die Homogenität der DRGs zu wahren.

NUB Urteil vom 05.12.2019

Quintessenz: NUBs, die einen verhandelbaren Status durch das InEK erhielten, durch das anfragende Krankenhaus eingesetzt wurden und dem folglich hieraus Kosten entstanden, sind durch die Kostenträger auszugleichen. Dies gilt für den Zeitraum ab NUB Status Veröffentlichung (i.d.R Ende Januar eines jeden Jahres) bis zum Zeitpunkt der NUB Budgetverhandlung. Eine plausible und lückenlose Dokumentation seitens der Krankenhäuser zum Grund des Einsatzes der NUB ist obligat!

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NUB Status 1, 2, 3 und 4 inkl. differenzierter Status und ausgesetzte Beurteilung seit 2005 mit Anzahl

diff. Status: Zum Beispiel Status 1 bzw. 2 mit entsprechender Fußnote
ausgesetzt: Bis zur abschließenden Entscheidung durch die Selbstverwaltungspartner nach § 17b KHG ausgesetzt