NUB Anfrage

 

Bewertung

NUB Anfrageverfahren

Statusvergabe durch das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK)

Die Bewertung der eingereichten NUB Anfragen (umgangssprachlich NUB-Anträge) wird seitens des InEK bis zum Ende des Jahres vorgenommen und mit einem Status versehen. Die Veröffentlichung dieser erfolgt im Januar des Folgejahres.

Für fristgerecht eingegangene Anfragen ist folgende Statusvergabe möglich:

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Status 1

Kriterien der NUB Vereinbarung der Vertragsparteien sind erfüllt.

Klartext: Eine sachgerechte Vergütung der angefragten Methode über DRG oder ZE konnte nicht ermittelt werden > Das Krankenhaus kann nun in die Verhandlungen mit den Kostenträgern treten. 

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Status 11

Kriterien der NUB Vereinbarung der Vertragsparteien sind ab dem Zeitpunkt der Zulassung erfüllt.

Klartext: Eine sachgerechte Vergütung der angefragten Methode über DRG oder ZE konnte nicht ermittelt werden > Das Krankenhaus kann ab dem Zeitpunkt der Zulassung in die Verhandlungen mit den Kostenträgern treten.

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Status 2

Kriterien der NUB Vereinbarung der Vertragsparteien sind nicht erfüllt.

Klartext: Eine sachgerechte Vergütung der angefragten Methode über DRG oder ZE konnte ermittelt werden oder andere Gründe > Das Krankenhaus kann nicht in die Verhandlungen mit den Kostenträgern treten.

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Status 3

Innerhalb der festgesetzten Frist nicht vollständig bearbeitet worden.

Klartext: Das InEK konnte die Anfrage im vorgegebenen Zeitraum nicht bearbeiten und folglich nicht bewerten > Das Krankenhaus kann nicht in die Verhandlungen mit den Kostenträgern treten.

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Status 4

Kriterien der NUB-Vereinbarung zur Bewertung nicht ausreichend dargestellt.

Klartext: Das InEK konnte keine abschließende Aussage treffen > Im begründeten Einzelfall ist es dem Krankenhaus möglich, eine Vergütungshöhe mit dem Kostenträger auszuhandeln.

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Status 41

Kriterien der NUB-Vereinbarung zur Bewertung nicht ausreichend dargestellt.

Klartext: Das InEK konnte keine abschließende Aussage treffen > Im begründeten Einzelfall ist es dem Krankenhaus möglich, ab Zulassung, eine Vergütungshöhe mit dem Kostenträger auszuhandeln.

Was folgt nach dem NUB Anfrageverfahren?

 

Wurde eine neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode mit einem verhandelbaren Status versehen, so bleibt dieser im Regelfall bis zur Einbindung bestehen. In der Regel erfolgt die Einbindung in die Regelversorgung über DRGs oder ZE nach drei Jahren, wenn ausreichend Datenmaterial zur Kalkulation gesammelt werden konnte. Die ergänzende Datenbereitstellung, die die Kalkulationskrankenhäuser auf gesonderte Anfrage durch das InEK abgeben können, kann diesen Prozess verkürzen.

NUB Entgeltverhandlung

Einreichende Krankenhäuser müssen die so genannten NUB Entgelte für innovative Arzneimittel, Medizinprodukte und Verfahren jährlich verhandeln, insofern die Anfrage durch das InEK mit einem entsprechenden Status bewertet wurde. Dies kann im Rahmen der jährlichen Budgetverhandlung erfolgen, aber auch in einer isolierten NUB Verhandlung, z.B. gleich zum Anfang des Jahres. NUB Entgelte sind außerbudgetär und stellen für die Krankenhäuser die Möglichkeit zusätzlicher, sogenannter extrabudgetärer Erlöse dar. Grundsätzlich unterliegen NUBs dem Wirtschaftlichkeitsgebot.

Mehrkosten können verhandelt werden, wenn sie in Anlehnung an die Standardversorgung einen belegbaren Mehrwert aufweisen, der die daraus resultierenden erhöhten Verfahrenskosten rechtfertigt.

Merke: Eine verhandelbare Bewertung der neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethode führt nicht automatisch zum Verhandlungserfolg zwischen Leistungserbringer und Kostenträger (Krankenkasse).

Einbindung in die Regelversorgung

In den meisten Fällen erfolgt die Erstattung über eine Fallpauschale (DRG). Die Erstattung über die G-DRG kann auf verschiedene Weise erfolgen.

  1. Die Kosten des neuen Verfahrens konnten auf Basis der Daten in die DRG Systematik einbezogen werden. Eine Rückvergütung erfolgt über das angepasste Relativgewicht einer DRG.
  2. Der OPS Code, der das Verfahren / Medikation dokumentiert, wird als Trigger eingesetzt und ist allein oder in Kombination mit anderen Codes oder Merkmalen für die DRG Zuteilung (mit-)verantwortlich.
  3. Es erfolgt eine Neugestaltung / Ausdifferenzierung vorhandener Basis-DRG Gruppen.
  4. Es wird eine Vergütung über ein Zusatzentgelt geschaffen, um die Homogenität der DRGs zu wahren.

NUB Urteil vom 05.12.2019

Quintessenz: NUBs, die einen verhandelbaren Status durch das InEK erhielten, durch das anfragende Krankenhaus eingesetzt wurden und dem folglich hieraus Kosten entstanden, sind durch die Kostenträger auszugleichen. Dies gilt für den Zeitraum ab NUB Status Veröffentlichung (i.d.R Ende Januar eines jeden Jahres und rückwirkend zum 01. Januar) bis zum Zeitpunkt der NUB Budgetverhandlung. Eine plausible und lückenlose Dokumentation seitens der Krankenhäuser zum Grund des Einsatzes der NUB ist obligat!

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NUB Status 1, 2, 3 und 4 inkl. differenzierter Status und ausgesetzte Beurteilung seit 2005 mit Anzahl

diff. Status: Zum Beispiel Status 1 bzw. 2 mit entsprechender Fußnote
ausgesetzt: Bis zur abschließenden Entscheidung durch die Selbstverwaltungspartner nach § 17b KHG ausgesetzt