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Die Bewertungsrelation (BWR), oder auch das Relativgewicht, stellt einen Punktwert dar, der in Multiplikation mit dem Basisfallwert die Rückvergütungshöhe bei diagnosebezogenen Fallpauschalen (Diagnosis Related Groups – DRGs) bestimmt. Die Bewertungsrelation wird auch als „Währung“ des aG-DRG Systems bezeichnet.

Eine BWR steht für verschiedene Bereiche der voll- und teilstationären Krankenhausbehandlung zur Verfügung.

 

 

Bewertungsrelation für die Hauptabteilung

  • Normallieger (Fälle, die innerhalb der jeweiligen Verweildauergrenzen liegen)
  • DRG-Zuschläge (Fälle, die die obere Grenzverweildauer überschreiten)
  • DRG-Abschläge (Fälle, die die untere Grenzverweildauer unterschreiten)
  • externe Verlegung (DRGs, die einem Abschlag bei Verlegung unterliegen)

 

Bewertungsrelation für die Belegabteilung

  • Normallieger mit Belegoperateur/-arzt
  • Normallieger mit Belegoperateur/-arzt + Beleganästhesist
  • Normallieger mit Belegoperateur/-arzt + Hebamme
  • Normallieger mit Belegoperateur/-arzt + Beleganästhesist + Hebamme
  • DRG-Zuschläge
  • DRG-Abschläge
  • externe Verlegung

 

 

Die Bewertungsrelation einer DRG kann für Haupt- und Belegabteilungen zur Verfügung stehen.

Die Bewertungsrelation einer DRG kann für Haupt- und Belegabteilungen zur Verfügung stehen.

 

Hinweis: Seit 2020 stehen für alle DRGs zusätzlich Pflegeentgelt-Bewertungsrelationen zur Verfügung.

 

Für das Jahr 2024 stehen 600 DRGs für die vollstationäre Versorgung bereit, die ausschließlich Bewertungsrelationen für die Hauptabteilung tragen. Weitere 696 tragen Bewertungsrelationspunkte sowohl für die Haupt- als auch für die Belegabteilung. Der teilstationäre Bereich verzeichnet weitere zwei DRGs mit einer BWR. Demnach stehen insgesamt 1.296 (inkl. 3 unzulässig oder nicht gruppierbar) bewertete Fallpauschalen zur Verfügung.

 

Merke: Es gibt auch Fallpauschalen (DRGs) für die keine Bewertung vorgenommen werden konnte. Für diese DRGs liegen keine Bewertungsrelationen vor. Sie müssen in ihrer Vergütungshöhe, jährlich individuell im Zuge der Budgetverhandlung, zwischen den Kostenträgern und den Leistungserbringern verhandelt werden. Für das 2024 sieht das System insgesamt 55 dieser DRGs für voll- und teilstationäre Fälle vor.

 

Mehr zur Berechnung der BWR finden Sie im Eintrag „Relativgewicht“ und „Sachkostenkorrektur„.

 


Weitere, relevante Informationen: