OPS Vorschlag

 

Grundlagen

OPS Vorschlagsverfahren

OPS Vorschlagsverfahren

Das OPS Vorschlagsverfahren (oder OPS Antragsverfahren) dient der externen Impulsgebung für die Notwendigkeit der Differenzierung bestehender OPS Ziffern oder der Neuaufnahme eines solchen.

Eine externe Impulsgebung ist wichtig, um auf Missstände in der Code-Klassifikation hinzuweisen, die sich nicht automatisch aus der Innovationsfinanzierung über NUB oder aus dem Kalkulationsverfahren zu DRG oder ZE ergeben.

Neben der externen Impulsgebung durch Fachverbände oder Einzelpersonen gibt es eine interne Notwendigkeit zur Weiterentwicklung der OPS Klassifikation, die jährlich vom InEK an das BfArM gerichtet wird. Das BfArM ist aufgefordert, eine Kodierbarkeit für neue oder bislang nicht ausreichende differenzierte Verfahren zu schaffen, um Daten für die Kalkulation erheben zu können.

⇒ Für alle Verfahren, die einen NUB Status 1 oder 11 erhalten haben, ist es demnach nicht erforderlich, einen OPS Vorschlag an das BfArM auszusenden!

Einreichende Organisationen

Aufgefordert sind hier insbesondere die medizinisch zuständigen Fachgesellschaften, unter Betrachtung ökonomischer oder qualitativer Notwendigkeit und unter Berücksichtigung der Gesichtspunkte zum Verfahren, einen Vorschlag (Antrag) zur Weiterentwicklung abzugeben. Somit kann eine fachliche Beurteilung und Bündelung der Vorschläge realisiert werden, die eine Identifikation relevanter Vorschläge bewirkt und somit zur Beschleunigung der Bearbeitung beiträgt.

Einzelpersonen als auch einreichende Fachverbände werden gebeten, ihre Vorschläge vorab mit allen bzw. allen weiteren für den Vorschlag relevanten Fachverbänden abzustimmen. Für Vorschläge, die nicht mit den inhaltlich zuständigen Fachverbänden abgestimmt sind, leitet das BfArM diesen Abstimmungsprozess ein.

Diese durch das BfArM eingeleitete Abstimmung kann unter Umständen nicht während des laufenden Vorschlagsverfahrens abgeschlossen werden, so dass der Vorschlag nicht umgesetzt werden kann. Vorschläge, die die externe Qualitätssicherung betreffen, sind mit der dafür zuständigen Organisation abzustimmen (IQTiG).

Fristen

Das Vorschlagsverfahren wird Anfang Dezember eines jeden Jahres eröffnet. Die Abgabefrist ist immer am letzten Tag des Monats Februar des darauffolgenden Jahres (im Schaltjahr ist dies der 29.02.). 

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Notwendigkeit von OPS

Operationen- und Prozedurenschlüssel dienen der Dokumentation getätigter medizinischer Maßnahmen eines im Krankenhaus versorgten Behandlungsfalls. Diese Dokumentation bedient unterschiedlichste Anforderungen, die sich neben der Ökonomie beispielsweise in der Qualitätssicherung, Transparenz, Statistik, Wissenschaft und Epidemiologie finden.

Seit der Einführung von G-DRG und PEPP erfolgt die jährliche Modifizierung der OPS Klassifikation schwerpunktmäßig, um diesen pauschalisierten Entgeltsystemen zu genügen. Somit stehen neben den anderen erwähnten Anforderungen vornehmlich Abrechnungszwecke im Vordergrund.

Operationen- und Prozedurenschlüssel können die Zuordnung in eine G-DRG beeinflussen und somit ökonomisch relevant werden. Auch Zusatzentgelte werden i.d.R. durch die Dokumentation eines OPS ausgelöst.

Die Dokumentation von OPS Codes durch die Leistungserbringer ermöglicht die Ermittlung von Nennungen / Einsätze pro Fall sowie eine Fall- oder auch DRG bezogene Kostenzuordnung. Diese Daten sind u.a. für die Anpassung der DRG Informationen in Bezug auf die Relativgewichtspunkte relevant. Eine lückenlose Dokumentation bzw. Nutzung vorhandener OPS Codes ist von höchster Relevanz.

Darstellung der Historie der Konvertierungen von NUB Anfragen und OPS Vorschlägen in OPS Codes