OPS Vorschlag

 

Erstellung

OPS Vorschlagsverfahren

Inhalt und Aufbau eines OPS Vorschlages

Die OPS Klassifizierung beinhaltet Verfahrensbeschreibungen zu diagnostischen, therapeutischen und operativen Maßnahmen, die im Krankenhaus Anwendung finden. Bei der Erstellung eines OPS Vorschlages (Antrag) ist nicht ein Produkt, sondern das zugrundeliegende Verfahren bzw. der Wirkstoff Gegenstand des Vorschlages.

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Gesichtspunkte bei der Erstellung eines OPS Vorschlages

Das Kuratorium für Fragen der Klassifikation im Gesundheitswesen (KKG) berät das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bei der Erarbeitung, Pflege und Weiterentwicklung von amtlichen Klassifikationen im Gesundheitsbereich. Die Geschäftsstelle des KKG ist das BfArM ehem. DIMDI. Das KKG setzt die Arbeitsgruppen ICD und OPS ein, dass BfArM bei der Weiterentwicklung der Klassifikationen zu beraten.

In den Arbeitsgruppen vertreten sind:

  • Bundesärztekammer (BÄK)
  • Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)
  • Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF)
  • Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband)
  • Verband der privaten Krankenversicherungen (PKV)
  • Medizinischer Bund (MD)
  • Unfallversicherungsträger (DGUV)
  • Deutsche Rentenversicherung (DRV)
  • Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG)
  • Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK)
  • Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG)
  • Institut des Bewertungsausschusses (InBA)

Von diesen Arbeitsgruppen wurde ein 3-seitiges Arbeitsdokument „Gesichtspunkte für zukünftige Revisionen des OPS“ entwickelt, welches das KKG am 06. März 2002 verabschiedet hat. Das BMG und dem BfArM ziehen diese Gesichtspunkte als Entscheidungshilfe bei der Bearbeitung und Weiterentwicklung des OPS mit ein. Die letzte Fassung ist vom 19. Februar 2019 und kann auf den Seiten des BfArM eingesehen werden.

Gesichtspunkte

Gesichtspunkte für die Aufnahme von Prozeduren in die OPS Klassifikation

Relevant aufgrund

1. ökonomischer Zwecke (DRG, PEPP, EBM)
2. oder gesetzlich vorgeschriebener externer Qualitätssicherung
3. oder der Notwendigkeit für die Kodierung ambulanter Operationen (§115b SGB V – ambulantes Operieren im Krankenhaus)
4. oder der Neuartigkeit und der dementsprechend fehlenden Abbildung oder der fehlenden Differenzierung und der fehlenden Erfüllung einer der Punkte 1 bis 3.

 

Im Antragsformular werden folgende Gesichtspunkte abgefragt:

  • Relevanz (Evidenzgrad, wissenschaftlich evaluiert, etabliert etc.)
  • Häufigkeit (Anzahl betreffender Patienten / Fachabteilungen)
  • Kosten (Abgrenzung der Kosten zum gesamten Fall)
  • Unterscheidbarkeit (Abgrenzung der Kosten zur Alternativtherapie)
  • Zulassung (z.B. CE-Kennzeichnung)
  • Eigenständigkeit (in sich abgeschlossener, allein durchführbarer Prozess)

Gesichtspunkte gegen die Aufnahme von Prozeduren in die OPS Klassifikation

Anfrage beinhaltet

  • Arzneimittelstoffgruppen und herstellerbezogene Medikamentenangaben oder
  • herstellerbezogene Materialangaben, Geräte oder Gerätetypen und / oder
  • stetig wiederkehrende und für die Untersuchung sowie Behandlung typischen Bestandteile wie z. B.  Aufnahmeuntersuchungen oder Wundverschluss nach operativem Eingriff.

Eine Aufnahme kann trotz dieser Aspekte ausnahmsweise erfolgen, insofern die zwingende Notwendigkeit der Aufnahme aufgrund der Zuordnung zu den Entgeltsystemen oder aus Gründen der gesetzlich vorgeschriebenen externen Qualitätssicherung gegeben ist.