Das Abrechnungssystem im deutschen Gesundheitswesen hat sich durch die Einführung des G-DRG Systems gravierend verändert. Das Dokumentieren und Kodieren gehören seither zum festen Bestandteil des klinischen Arbeitsalltags und haben erheblichen Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit der Krankenhäuser. Für die elementare Tätigkeit wurde das berufliche Tätigkeitsfeld der Kodierfachkraft geschaffen.
Inhaltsverzeichnis
Bezeichnungen und Berufsbild der Kodierfachkraft
Für die Tätigkeit der KFK gibt es verschiedene Bezeichnungen bzw. Zusätze:
- Kodierfachkraft (KFK)
- klinische KFK
- medizinische KFK
- klinische/r Kodierer/in
- Kodierer/in
- Fallmanager/in
- Dokumentationsassistent/in
- DRG-Profiler/in
- Casemixperformer/in
Aktuell sind die verschiedenen Berufsbezeichnungen nicht gesetzlich geschützt, d.h. es gibt weder auf Bundesebene noch auf Landesebene staatlich geregelte Aus- oder Weiterbildungen. Nichtdestotrotz ist dieses Berufsbild enorm wichtig für den klinischen Alltag.
Aufgrund der kontinuierlichen Änderungen im G-DRG System und bei den Abrechnungsgrundlagen (u.a. Deutsche Kodierrichtlinien – DKR) sowie Dokumentation und Kodierung von Diagnosen (gemäß ICD-10-GM) als auch Operationen und Prozeduren (gemäß Operationen- und Prozedurenschlüssel – OPS) werden immer häufiger spezialisierte Fachkräfte eingesetzt, die diesen Tätigkeiten nachgehen und so die Ärzteschaft und Pfleger unterstützen oder entlasten.
Die Kodierfachkraft arbeitet administrativ im Krankenhaus und unterstützt die Abteilung Medizincontrolling durch ihre umfangreichen Kenntnisse zu medizinischer Dokumentation (bspw. Patientenbehandlung), Abrechnungssystematiken und Fallkodierungen. Weiterhin hat sie Kenntnisse über die komplexen, sich jährlich ändernden, Regelwerke sowie Grundkenntnisse zur Sozialversicherung. Zu ihren weiteren Aufgaben gehören:
- bestmögliche Erfassung von Hauptdiagnosen und Nebendiagnosen sowie Abrechnungs-Codes
- Sicherstellen von Qualität der Dokumentation (ärztlich und pflegerisch)
- ordnungsgemäße und zeitnahe Abrechnung mit den Krankenkassen
- Verbesserung der internen Kommunikation zwischen medizinischem und administrativem Bereich
Neben dem Krankenhaus als Tätigkeitsfeld können Kodierfachkräfte auch bei externen Kodier-Dienstleistungsunternehmen, ärztlichen Praxisgemeinschaften oder Krankenkassen arbeiten.
Bezahlung
Kodierfachkräfte werden meist nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVÖD) entlohnt und dort, je nach Krankenhaus und Vertragsverhandlung, in die Tarifgruppen 7, 8 oder 9 eingeordnet. Entgeltbeträge zwischen 1.900 € und > 3.900 € sind möglich, aber abhängig von verschiedenen Faktoren und Verhandlungen.