Im Zuge des Gesundheitsstrukturgesetzes (GSG) wurde Krankenhäusern die Möglichkeit eingeräumt, bestimmte Leistungen ambulant erbringen zu können (ambulantes Operieren). Hierfür wurde im § 115b des Sozialgesetzbuch V (SGB) geregelt, dass diese im sogenannten AOP Katalog gelisteten Maßnahmen nach Vertragsabschluss zu einheitlichen Vergütungsmaßstäben erbracht werden können. Im Wesentlichen betrifft dies Prozeduren, die ambulant erfolgen können, für die jedoch ggf. eine stationäre Durchführung erforderlich sein kann.
Inhaltsverzeichnis
AOP Leistungen 2023 / 2024
Folgende Einteilungen zu AOP Leistungen sind im aG-DRG System 2023/2024 vorgesehen:
AOP Leistungen |
Anzahl 2023 |
Anzahl 2024 |
Neu in 2024* |
AOP Ist-Leistung | 3.108 | 3.299 | 201 |
AOP Abschnitt 1 | 2.826 | 2.940 | 120 |
AOP Abschnitt 2 | 267 | 344 | 81 |
AOP Abschnitt 1 + 2 | 4 | 4 | 0 |
AOP Abschnitt 3 | 19 | 19 | 0 |
* Die Differenz (Neu in 2024) entspricht nicht der reinen Substraktionsberechnung aus 2023 und 2024, da Codes in ihrer Endständigkeit weiter ausgestaltet wurden!
Umsetzung AOP aus IGES Gutachten
Zur Identifizierung der potentiell ambulant erbringbaren Leistungen, wurden im Jahr 2022 vom IGES Institut insgesamt 2.426 Leistungen für eine Aufnahme in den AOP Katalog empfohlen. Im selben Gutachten wurden auch 108 Leistungen für eine Herausnahme aus dem AOP Katalog empfohlen. Im Jahr 2023 wurden ~ 8,5% umgesetzt. Für 2024 liegt die Umsetzung bei ~ 14%.
IGES Empfehlung |
Anzahl |
Umgesetzt 2023 |
Umgesetzt 2024* |
zur Aufnahme | 2.426 | 206 | 338 |
zur Herausnahme | 108 | 0 | 0 |
* beinhaltet die bereits in 2023 umgesetzten Empfehlungen!
Weitere, relevante Informationen:
- AOP Katalog
- AOP Kontextfaktoren
- AOP versus Tagesstationäre Behandlung
- DKG – Deutsche Krankenhaus Gesellschaft e.V.
- EBM – Einheitlicher Bewertungsmaßstab
- GKV-Spitzenverband
- KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung
- KHEntgG – Krankenhausentgeltgesetz
- Krankenhaus
- KV – Kassenärztliche Vereinigung
- Leistungserbringer
- OPS – Operationen- und Prozedurenschlüssel
- SGB – Sozialgesetzbuch
- Stationär, teilstationär oder ambulant?