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Im Zuge des Gesundheitsstrukturgesetzes (GSG) wurde Krankenhäusern die Möglichkeit eingeräumt, bestimmte Leistungen ambulant erbringen zu können (ambulantes Operieren). Hierfür wurde im § 115b des Sozialgesetzbuch V (SGB) geregelt, dass diese im sogenannten AOP Katalog gelisteten Maßnahmen nach Vertragsabschluss zu einheitlichen Vergütungsmaßstäben erbracht werden können. Im Wesentlichen betrifft dies Prozeduren, die ambulant erfolgen können, für die jedoch ggf. eine stationäre Durchführung erforderlich sein kann.

 

 

AOP Leistungen 2023 / 2024 / 2025

Folgende Einteilungen zu AOP Leistungen sind im aG-DRG System 2023/2024/2025 vorgesehen:

AOP Leistungen
Anzahl 2023
Anzahl 2024
Anzahl 2025
AOP Ist-Leistung 3.108 3.299 3.307
AOP Abschnitt 1 2.826 2.940 2.945
AOP Abschnitt 2 267 344 347
AOP Abschnitt 1 + 2 4 4 4
AOP Abschnitt 3 19 19 19

 

 

Umsetzung AOP aus IGES Gutachten

Zur Identifizierung der potentiell ambulant erbringbaren Leistungen, wurden im Jahr 2022 vom IGES Institut insgesamt 2.426 Leistungen für eine Aufnahme in den AOP Katalog empfohlen. Im selben Gutachten wurden auch 108 Leistungen für eine Herausnahme aus dem AOP Katalog empfohlen. Im Jahr 2023 wurden ~ 8,5% umgesetzt. Für 2024 liegt die Umsetzung bei ~ 14%. Im Jahr 2025 erfolgten keine weiteren Umsetzungen.

IGES Empfehlung
Anzahl
Umgesetzt 2023
Umgesetzt 2024*
Umgesetzt 2025*
zur Aufnahme 2.426 206 338 0
zur Herausnahme 108 0 0 0

* beinhaltet die bereits in 2023 umgesetzten Empfehlungen!

 

AOP – Inhalt der drei Abschnitte des AOP-Katalogs (ambulantes Operieren im Krankenhaus)

 

 

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