G-DRG Vorschlag

 

Erstellung

G-DRG-Vorschlagsverfahren

Inhalt und Aufbau eines G-DRG Vorschlages

Das G-DRG System ist ein lernendes System, das neben den dokumentierten Leistungs- und Kostendaten insbesondere auch auf Vorschläge zur Korrektur / Umstrukturierung bestehender Systematiken angewiesen ist. Um externen Sachverstand einzubinden und so das System bestmöglich fortzuentwickeln, besteht die Möglichkeit eine fundiert begründete Problembeschreibung nebst Lösungsvorschlag über einen DRG Vorschlag an das InEK zu senden.

Die Erfassung der DRG-Vorschläge geschieht über das InEK-Datenportal unter dem Menüpunkt DRG-Vorschlagsverfahren. Dieser umfasst verschiedene Abfragepunkte, die in drei Gruppen eingeteilt sind. Sie variieren je nach dem, welche Vorschlagskategorie auswählt wird.

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Stammformblatt

Zunächst muss das Stammformblatt ausgefüllt werden. Abgefragt werden an dieser Stelle die vollständigen Stammdaten des Vorschlagenden, bestehend aus dem Namen der vorschlagenden Institution/Person, den Daten des Ansprechpartners und einem Auswahlfeld bezüglich der Kategorie des Eintrags.

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Problemstellung

Bevor ein Lösungsvorschlag formuliert werden kann, muss vorher das Problem erörtert werden. In diesem Feld steht dem/der vorschlagenden Person genug Platz zur Verfügung, das Problem bis ins Detail zu beschreiben.

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Lösungsvorschlag

Kernziel des DRG-Vorschlags ist die Beschreibung einer Lösung zu einer spezifischen Problemstellung, um das G-DRG System dahingehend zu verbessern/weiterzuentwickeln. In dem dafür vorgesehenen Feld hat der/die Vorschlagende ebenfalls genug Platz, den Lösungsvorschlag zu beschreiben.

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(Codes)

Liegt ein Vorschlag zur Weiterentwicklung der Leistungsbezeichnung oder Systementwicklung DRG vor, steht der vorschlagenden Person eine zusätzliche Registerkarte zur Verfügung. Sie ist wie folgt unterteilt:

  • DRG, auf die sich dieser Vorschlag bezieht
  • Diagnosen, die dieser Vorschlag betrifft und Beschreibung der geänderten Nutzung
  • Prozeduren, die dieser Vorschlag betrifft und Beschreibung der geänderten Nutzung

Weitere relevante Informationen können dem InEK in elektronischer Form in der letzten Registerkarte zur Verfügung gestellt werden.

Um dem InEK ein möglichst vollumfängliches Bild des „Problems“ darzustellen, werden die vorschlagenden Institutionen oder Personen darum gebeten, möglichste detaillierte Angaben zu übermitteln. Hierzu kann sich der Antragersteller den Abfragepunkte bedienen, die im NUB Anfrageverfahren zu übermitteln sind.

Vorschlagskategorien

Vorschlag zur Systementwicklung DRG

Vorschläge zur DRG Systementwicklung greifen in die Zuordnungslogiken einer DRG ein. Es kann hier beispielsweise die Aufnahme eines OPS oder ICD Codes in eine DRG Zuordnung (Liste unter einer DRG oder Aufnahme in die Globalen Funktionen) beantragt werden, um eine kostengerechte Abbildung der angewandten Maßnahme sicherzustellen.

Wird die Aufnahme eines ICD-10 oder OPS in eine DRG beantragt und wird diese umgesetzt, so spricht man auch von einer triggernden Wirkung durch einem OPS oder ICD-10 Code zugewiesenem Wirkungsmechanismus. Zudem verwendet man dieses Formular, wenn Verschiebungen oder Streichungen von OPS oder ICD-10 Ziffern in den bestehenden Zuordnungslogiken einer oder mehrerer DRGs vorgeschlagen werden sollen. Ist die Aufnahme eines OPS oder ICD-10 Codes erfolgt, so hat dieser größtenteils in sehr unterschiedlichen Ausprägungen und Interdependenzen zu anderen Wirkmechanismen Einfluss auf die Zuordnung einer DRG.

Vorschlag zum Zusatzentgelt

Gemäß §17b Abs. 1 Satz 12 KHG heißt es:
„Soweit dies zur Ergänzung der Fallpauschalen in eng begrenzten Ausnahmefällen erforderlich ist, können die Vertragsparteien nach Absatz 2 Satz 1 Zusatzentgelte für Leistungen, Leistungskomplexe oder Arzneimittel vereinbaren.“

Dies bedeutet, dass nur wenige Verfahren für eine Aufnahme in den Fallpauschalenkatalog Anlage 4 und 6 (unbepreiste Zusatzentgelte) sowie Anlage 2 und 5 (bepreiste Zusatzentgelte) geeignet sind.

Unbepreiste Zusatzentgelte müssen jährlich in deren Anzahl und Höhe der Vergütung durch die Krankenhäuser mit den Kostenträgern verhandelt werden. Bepreiste Zusatzentgelte hingegen sind mit einem festen Wert im Fallpauschalenkatalog versehen und müssen nicht separat in Bezug auf die Erstattungshöhe verhandelt werden. Die Höhe eines bepreisten Zusatzentgeltes können Sie hier einsehen

Vorschläge zur Weiterentwicklung der Zusatzentgelte können zu Codeänderungen, zur Erreichung eines Zusatzentgeltes oder zur Aufnahme neuer Zusatzentgelte in den Katalog eingereicht werden.

Vorschlag zur CCL Matrix

Vorschläge zur Änderung der CCL Matrix betreffen beispielsweise die Auf-, Abwertungen von CCL Werten einzelner Diagnosen (ICD Codes) auf Ebene einzelner DRGsAuch Neuaufnahmen oder Streichungen von Diagnosen als CC in allen DRGs, Formeländerungen oder Anpassungen der Exklusionen einzelner Diagnosen können Bestandteil eines solchen Antrages sein.

Vorschlag zu den Kodierrichtlinien DRG System

Vorschläge zu den Kodierrichtlinien DRG System können eingereicht werden, um Änderungen oder Erweiterungen der Kodierrichtlinien zu bewirken. So können auch Unklarheiten beseitigt werden. Liegt beispielsweise eine Kodierrichtlinie für ein bestimmtes Verfahren vor und es wird nicht ersichtlich, ob die Regel für Haupt- und/oder Nebendiagnosen geltend ist, kann eine Klarstellung durch Einreichung des Vorschlags erbeten werden.

Vorschlag zur Kalkulation

Vorschläge zur Kalkulation betreffen u.a. die Weiterentwicklung des Kalkulationshandbuches. Beispielsweise die Aufnahme einer allgemeinen Artikelbeschreibung (innerhalb einer Artikelgruppe) in die Anlage 10: Artikelliste für die Einzelkostenzuordnung, könnte Bestandteil eines solchen Antrages sein.

Sonstige Vorschläge

In diesen Bereich fallen all diejenigen Vorschläge, die in keinen der anderen Bereiche passen oder übergreifende Thematiken beinhalten.