G-DRG Vorschlag

 

Bewertung

G-DRG-Vorschlagsverfahren

Bewertung und Berücksichtigung des G-DRG Vorschlags

Für eine erfolgreiche Weiterentwicklung des G-DRG Systems ist der Einbezug externen medizinischen und wissenschaftlichen Sachverstands notwendig. Ermöglicht wird dies durch das DRG Vorschlagsverfahren, welches im Auftrag der Gemeinsamen Selbstverwaltung durch das InEK durchgeführt und bewertet wird. Das Kernziel der Selbstverwaltung ist es, Lösungen für das G-DRG System auf Basis der „Vereinbarung über die Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems“ zu finden.

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Bearbeitung der DRG Vorschläge

Nach fristgerechtem Eingang der DRG Vorschläge zur Weiterentwicklung des G-DRG Systems beginnt das InEK unverzüglich mit der Bearbeitung dieser. Folgende Schritte werden bei der Vorschlagsbearbeitung eingehalten:

  1. Zuweisung einer Verfahrensnummer
  2. Vergabe der Vorschlagsnummer – Vorschläge gelten als „angenommen“ und können nun nicht mehr verändert werden
  3. Bei Rückfragen Kontaktaufnahme zu vorschlagenden Organisationen
  4. Bearbeitung der formal eingereichten Vorschläge
  5. Entscheidungen fällen – Dokumentation der Entscheidungen – Mitteilung der Gründe zur Berücksichtigung des Vorschlags an die vorschlagende Organisation
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Veröffentlichung der DRG Vorschläge

Nach Abschluss der Einreichungsphase und eingehender Überprüfung der Vorschläge, werden diese Ende Mai veröffentlicht.

Die Veröffentlichung erfolgt auf den Seiten des InEK in Form einer Excel Tabelle. Hierin werden alle eingereichten Vorschläge sortiert nach

  • Verfahrensnummer nebst einreichender Institution
  • Einreichender Institution nebst Verfahrensnummer
  • Verfahrensnummer nebst einreichender Institution und Quintessenz

dargestellt. Diese Veröffentlichung dient der Erhöhung der Transparenz des DRG Vorschlagsverfahrens.