Köln, 08.10.2018
Mit dem Jahr 2019 befindet sich das G-DRG System im dritten Jahr der Sachkostenkorrektur seit der Einführung im Jahr 2017. Sie dient der Ausbalancierung des Ungleichgewichts, dass zwischen den einzelnen Kostenbereichen zuungunsten der Personal- und Infrastrukturkosten laut Gesetzgeber herrscht. Für jede neue Version des Fallpauschalenkatalogs werden daher neue Parameter vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) veröffentlicht, die den Gegebenheiten angepasst wurden. Sie bilden für das Jahr 2019 die neue Berechnungsgrundlage, wobei das im Jahr 2017 eingeführte Berechnungsmodell weiterhin gültig ist.
Neue Berechnungsparameter
Für das neue Jahr 2019 wurden einige Berechnungsparameter geändert und gemäß der rechtlichen Vereinbarung angepasst. Somit ändern sich für das Jahr 2019 die Höhe der Parameter wie folgt:
- Berech60 – Berechnungsbasis für die Bewertungsrelation der Sachkosten
- Berechnung: (geschätzter Bundesbasisfallwert 2019 + Bezugsgröße InEK 2019) x 0,6
- 3.310,57 €
- Bewertungsrelation (BWR) – Gewichtung der Fallpauschale
- individuell für jede Fallpauschale (G-DRG)
- Bezugsgröße InEK
- 3.096,24 €
- Bundesbasisfallwert 2019 (BBFW)
- 3.544,97 €
- geschätzter Bundesbasisfallwert – vom InEK kalkulierter Näherungswert (da BBFW noch nicht vorliegt)
- 3.453,46 €
- Korrekturwert – Berechnungsbasis für die Bewertungsrelationen der Personal- und Infrastrukturkosten
- 3.045,17 €
- Kosten
- individuell für jede Fallpauschale – dargestellt in Kostenmatrix
Weitere, relevante Informationen:
-
- aG-DRG System
- BBFW – Bundesbasisfallwert
- BWR – Bewertungsrelation
- DRG – Diagnosis Related Groups
- Gründe und Ziele der Sachkostenkorrektur
- Hebesatzveränderung durch Sachkostenkorrektur
- InEK – Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus
- Sachkostenkorrektur DRG 2017
- Sachkostenkorrektur DRG 2018
- Sachkostenkorrektur DRG 2020
- Sachkostenkorrektur DRG 2021
- Sachkostenkorrektur DRG 2022