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Der Begriff SEG 4-Kodierempfehlungen geht auf die Expertengruppe zurück, die für die Pflege der Datenbank verantwortlich ist: die Sozialmedizinische Expertengruppe der MD-Gemeinschaft „Vergütung und Abrechnung“ – kurz SEG 4.

 

 

Ziel der SEG 4-Kodierempfehlungen

Zur korrekten Verschlüsselung von Patientenfällen in deutschen Krankenhäusern werden grundsätzlich die Informationen aus den Klassifikationen Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) und International Classification of Diseases (ICD-10) des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sowie die Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) als verbindliches Regelwerk genutzt. Auf diese Informationen und Richtlinien greifen Leistungserbringer und Kostenträger gleichermaßen zu, um eine gute und lückenlose Dokumentation vorzunehmen bzw. diese zu überprüfen. Nicht selten ergeben sich jedoch Unklarheiten oder Interpretationsdifferenzen. Aus diesem Grund wurde die SEG 4-Kodierempfehlung-Datenbank eingeführt, die für jeden öffentlich einsehbar ist und häufig auftretende Kodierfragen aufgreift sowie aus Sicht der Kostenträger erläutert. Sie sind rechtlich nicht bindend und stellen lediglich ergänzende Empfehlungen zur Kodierung bestimmter Fälle dar. So soll im komplexen Kodieralltag mehr Transparenz und Verfahrenssicherheit geschaffen werden. Die Empfehlung entspricht den Erfahrungswerten von Ärzten des Medizinischen Dienstes (MD) und soll so eine bundesweit einheitliche Kodierung ermöglichen sowie die Kodierung selbst vereinfachen.

 

Darstellung der Systematik der SEG 4-Kodierempfehlungen des Medizinischen Dienstes (MD)

SEG 4-Kodierempfehlungen vom Medizinischen Dienst (MD)

 

Vorschlagsverfahren zur SEG 4-Kodierempfehlungen

Jedes Mitglied der MD-Gemeinschaft kann einen Vorschlag zur Kodierung eines Falles einreichen. Eingehende Vorschläge werden fortlaufend nummeriert, sodass jede Nummer nur einmal vergeben wird. Die Vorschläge werden zunächst gesichtet sowie begutachtet und ggf. aufgrund fehlender Relevanz oder Bedeutung zurückgewiesen. Im anschließenden Diskussions- und Abstimmungsprozess in der gesamten MD-Gemeinschaft wird der Vorschlag geprüft und bei erfolgreicher Prüfung in der Datenbank veröffentlicht. Die Plattform SEG 4-Kodierempfehlungen beinhaltet demnach die gesammelten und länderübergreifenden Erfahrungen der Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes. Sie sind das Ergebnis zahlreicher Diskussionen sowie Abstimmungen und werden kontinuierlich aktualisiert und erweitert.

 

Konsens oder Dissens

Die SEG 4-Kodierempfehlungen werden von dem Fachausschuss für ordnungsgemäße Kodierung und Abrechnung (FoKA)  der Deutschen Gesellschaft für Medizincontrolling e.V. (DGfM)  aufgegriffen und entsprechend mit einem Konsens oder Dissens versehen. In den vergangen Jahren standen einige Kodierempfehlungen fortwährend im Dissens. Trotz einer eingeführten Schiedsstelle zur Klärung dieser strittigen Kodierfälle, kam es in nur sehr wenigen Fällen zu einer grundsätzlichen Klärung. Die Folge waren eine Vielzahl an Sozialgerichtsfällen und ein unverhältnismäßig hoher Verwaltungsaufwand. Im Zuge des MDK Reformgesetzes wurde gemäß § 19  ein „Schlichtungsausschuss auf Bundesebene zur Klärung strittiger Kodier- und Abrech­nungsfragen“ in das Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) aufgenommen.

Der Schlichtungsausschuss entscheidet unabhängig und verbindlich über Kodier- und Abrechnungsfragen mit grundsätzlicher Bedeutung, die zwischen der Sozialmedizinischen Expertengruppe „Vergütung und Abrechnung“ der Medizinischen Dienste (SEG 4) und dem FoKA  als strittig angesehen werden.

 


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