Hürth, 01.01.2026

Seit dem Jahr 2017 greift die Sachkostenkorrektur direkt in die Systematik des aG-DRG Systems ein und dient der Ausbalancierung eines, laut Gesetzgeber vorhandenen, Ungleichgewichts in den Kostenbereichen Personal-, Sach- und Infrastrukturkosten. Dieser aktive Eingriff hat zur Folge, dass die ursprüngliche Art und Weise der Berechnung der Bewertungsrelation einer DRG geändert wurde. Für die Jahre 2024 und 2025 wurde die Sachkostenkorrektur ausgesetzt. Für 2026 wurde diese wieder aktiviert.  

Berechnungsparameter für das Jahr 2026

Für das Jahr 2026 wurden einige Berechnungsparameter geändert und gemäß der rechtlichen Vereinbarung angepasst. Somit ändern sich für das Jahr 2026 die Höhe der Parameter wie folgt:

  • Berech60 – Berechnungsbasis für die Bewertungsrelation der Sachkosten und abgesenkte bzw. abgestufte DRGs
    • 4.343,85 €
  • Bewertungsrelation (BWR) – Gewichtung der Fallpauschale
    • Individuell für jede Fallpauschale (aG-DRG)
  • Bezugsgröße InEK
    • 4.268,29 €
  • Bundesbasisfallwert (BBFW) – vorläufig, da zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Blogs noch kein BBFW für 2026 vereinbart wurde
    • 4.561,37 €
  • Korrekturwert – Berechnungsbasis für die Bewertungsrelation der Personal- und Infrastrukturkosten
    • 4.245,87
  • Kosten

 


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