Hürth, 01.01.2023

Seit dem Jahr 2017 greift die Sachkostenkorrektur direkt in die Systematik des aG-DRG Systems ein und dient der Ausbalancierung eines, laut Gesetzgeber vorhandenen, Ungleichgewichts in den Kostenbereichen Personal-, Sach- und Infrastrukturkosten. Dieser aktive Eingriff hat zur Folge, dass die ursprüngliche Art und Weise der Berechnung der Bewertungsrelation einer DRG geändert wurde. Trotz der seit 2020 grassierenden Corona-Pandemie wird an der Kalkulation der Sachkosten festgehalten.

Lediglich die Berechnung der Personal- und Infrastrukturkosten wurde mit dem Dämpfungsansatz an die Umstände angepasst. Für das Jahr 2023 wurden daher abermals diverse Parameter vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) veröffentlicht, die die entsprechende Berechnungsgrundlage für Bewertungsrelationen im Sachkostenbereich bilden.  

 

Berechnungsparameter für das Jahr 2023

Für das Jahr 2023 wurden einige Berechnungsparameter geändert und gemäß der rechtlichen Vereinbarung angepasst. Somit ändern sich für das Jahr 2023 die Höhe der Parameter wie folgt:

  • Berech60 – Berechnungsbasis für die Bewertungsrelation der Sachkosten und abgesenkte bzw. abgestufte DRGs
    • 3.823,23 €
  • Bewertungsrelation (BWR) – Gewichtung der Fallpauschale
    • Individuell für jede Fallpauschale (aG-DRG)
  • Bezugsgröße InEK
    • 3.808,48 €
  • Bundesbasisfallwert (BBFW) – vorläufig, da zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Blogs noch kein BBFW für 2023 vereinbart wurde
    • 4.000,00 €
  • Korrekturwert – Berechnungsbasis für die Bewertungsrelation der Personal- und Infrastrukturkosten
    • 3.803,85 €
  • Kosten

 


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