Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) mit Sitz in Köln wurde am 01. Juni 2004 gegründet und hat den gesetzlichen Auftrag, die Öffentlichkeit in gesundheitlichen Fragen aufzuklären. Es entstand im Zuge der Zusammenführung der einzelnen Gremien zum Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) als fachlich unabhängiges, rechtsfähiges und wissenschaftliches Institut. Es ist gesetzlich verankert in §§ 139a-c Sozialgesetzbuch V (SGB) und somit für den G-BA tätig. Das IQWiG arbeitet streng nach den den Regeln der evidenzbasierten Medizin. Hierfür wurde das Methodenpapier entwickelt, welches stetig fortgeschrieben wird. Dieses Dokument ist die Grundlage für die wissenschaftliche Arbeit des Instituts, seiner externen Sachverständigen sowie für die Kooperation mit den Auftraggebern.
Inhaltsverzeichnis
Aufbau des IQWiG
Das Institut wird getragen von der „Stiftung für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen“. An oberster Stelle des Instituts steht die Institutsleitung, aus einem Leiter und einem Stellvertreter besteht. Der Leitung untergeordnet sind zum einen vier Stabsbereiche und zum anderen fünf Ressorts.
Die vier Stabsbereiche:
- Informationsmanagement
- Unterstützung der Ressorts und der externen Sachverständigen bei der Recherche
- Internationale Beziehungen
- Regelung der Belange des Instituts auf internationaler Ebene
- Qualitätssicherung
- Qualitätssicherung der Ressortsprodukte (ressortübergreifend)
- Recht
- Regelung der rechtlichen Angelegenheiten
Die fünf Ressorts:
- Arzneimittelbewertung
- Gesundheitsinformation
- Medizinische Biometrie
- Nichtmedikamentöse Verfahren
- Versorgung und Gesundheitsökonomie
Aufgaben des IQWiG
Folgende vier Grundprinzipien sind das Kredo des Instituts: unabhängig, patientenorientiert, evidenzbasiert und transparent. Davon ausgehend ist das Institut für die Erstellung von unabhängigen, fachlichen Gutachten zuständig. Es stellt der Bevölkerung zudem allgemein verständliche Informationen über gesundheitsrelevante Themen zur Verfügung. Eine Möglichkeit des IQWiG zur Aufklärung der Öffentlichkeit mit unabhängigen und evidenzbasierten medizinischen Informationen, wird mit dem Internetauftritt Gesundheitsinformation.de erfüllt.
Im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG), das am 01. Januar 2011 in Kraft getreten ist, kann das IQWiG als unabhängiges Institut mit der Bewertung des Zusatznutzens von Arzneimitteln beauftragt werden. Das Institut arbeitet ausschließlich auf Weisung des G-BA und des Bundesministerium für Gesundheit (BMG).
Das Institut stellt alle notwendigen Informationen zusammen, die der G-BA für seine Entscheidungen benötigt. Studien werden herausgesucht, um darauf basierend Gutachten für relevante Themen zu erstellen. Die Vorgehensweise kann im Methodenpapier des IQWiG nachgelesen werden. Die aktuellste gültige Fassung wurde unter dem Titel „Allgemeine Methoden 6.0“ am 05. November 2020 veröffentlicht. Der G-BA kann diese Gutachten bei der Entscheidung mit einbeziehen. Nur der G-BA, nicht das IQWiG ist berechtigt, Entscheidungen zu treffen.
Weiterhin stellt das Institut dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), ehemals Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI), die Endfassungen der Gutachten zur Verfügung, um die Datenbanken des BfArM zu vervollständigen.
Finanzierung
Die Finanzierung des Instituts wird in § 139c SGB V beschrieben. Dort ist festgelegt, dass sich das Institut ausschließlich über den G-BA Systemzuschlag für stationäre und ambulante medizinische Leistungen im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) finanziert, demnach aus den Beiträgen der Mitglieder aller gesetzlichen Krankenversicherungen. Der Systemzuschlag besteht einerseits aus einem Zuschlag für jeden abzurechnenden Krankenhausfall, wozu ebenso Selbstzahler gehören. Dieser Zuschlag wird jährlich vom G-BA neu festgelegt und beträgt im Jahr 2021 für den stationären Sektor 1,89 € pro Fall. Andererseits setzt er sich aus der Anhebung der Vergütung für ambulante vertragsärztliche und vertragszahnärztliche Versorgung zusammen. In beiden ambulanten Sektoren gilt ein Zuschlag von 5,5875235 Cent pro Fall für das Jahr 2021.
Mit dem Systemzuschlag wird jedoch nicht nur das IQWiG finanziert, sondern auch der G-BA und seit 2015 erstmals auch das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTiG). Die oben genannten Beträge verstehen sich als Gesamtbeträge pro Fall für alle drei Institutionen und werden zunächst an den G-BA entrichtet. Von dort aus werden sie an das IQWiG und IQTiG weitergeleitet.
Weitere, relevante Informationen:
- AMNOG – Arzneimittelneuordnungsgesetz
- Arzneimittel
- BMG – Bundesministerium für Gesundheit
- Das Abhängigkeitsverhältnis der Akteure im G-DRG System
- DIMDI – Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information
- EbM – Evidenzbasierte Medizin
- G-BA Systemzuschlag
- G-BA – Gemeinsamer Bundesausschuss
- GKV – Gesetzliche Krankenversicherung
- IQTiG – Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen
- Medizinprodukt
- SGB – Sozialgesetzbuch