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Der G-BA Systemzuschlag ist ein Zuschlag zur Finanzierung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und den beiden dazugehörenden Institutionen Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen  (IQWiG) und Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTiG). Die Höhe des Zuschlags legt der G-BA jährlich neu fest. Für das Jahr 2022 liegt der Zuschlag für den stationären Sektor bei 2,67 € pro Fall.

 

 

G-BA Systemzuschlag – Grundlegende Informationen

Berechnung und Überweisung der Zuschlagssumme

Für jeden abgerechneten Fall stellt das Krankenhaus einen Systemzuschlag zusätzlich zu der abgerechneten Fallpauschale (Diagnosis Related Groups (DRG)) in Rechnung. Somit erhält das Krankenhaus von der Krankenkasse die Vergütung für die erbrachten Leistungen der Patientenbehandlung plus einen Zuschlag in Höhe X.

Das Krankenhaus meldet bis zum 15. März eines Jahres die für die Erhebung des Zuschlags zu Grunde gelegten Ist-Fallzahlen. Dies geschieht im Zwei-Jahres-Versatz; im Jahr 2022 sind es demnach die Daten aus 2020. Anschließend wird die Ist-Fallzahl mit dem Zuschlagsbetrag multipliziert. Die sich ergebene Zuschlagssumme wird bis zum 01. Juli eines Jahres an den Gemeinsamen Bundesausschuss überwiesen. Ist der Betrag nicht bis zum 31. Juli überwiesen, werden Zinsen in Höhe von 2% erhoben. Verweigert ein Krankenhaus die Zahlung gänzlich, leitet der G-BA entsprechende Schritte ein.

 

G-BA Systemzuschlag – Werte

Folgende Beitragshöhen wurden für das Jahr 2022 vereinbart:

  • vertragsärztlicher Sektor: 7,1401250 Cent pro Fall
  • vertragszahnärztlicher Sektor: 7,1401250 Cent pro Fall
  • stationärer Sektor: 2,67 € pro Fall

 

G-BA-Systemzuschlag - Darstellung der Zuschläge für den vertrags(zahn)ärztlichen und stationären Sektor im Zeitverlauf

Höhe des G-BA Systemzuschlags im Zeitverlauf seit 2005

 


Weitere, relevante Informationen: