Der im DRG Grouper anzugebende Abteilungstyp hat eine direkte Auswirkung auf die Höhe des Erlöses einer G-DRG (German Diagnosis Related Groups). Ausgehend davon, ob eine stationäre Behandlung durch angestelltes Krankenhauspersonal (Hauptabteilung) oder durch externe Mitarbeiter (Belegabteilung; Hebamme, Operateur und/oder Anästhesist) erfolgte, ergeben sich differente Erlöse die durch die Relativgewichtspunkte einer DRG reguliert werden.
Werden Operationen beispielsweise durch einen Belegoperateur durchgeführt, so rechnet dieser sein Honorar direkt über EBM Ziffern (Einheitlicher Bewertungsmaßstab) mit der Krankenkasse des Patienten ab. Die reduzierten Behandlungskosten werden aus der G-DRG herausgerechnet. Der Wert der Relativgewichtspunkte der erzielten Fallpauschale ist entsprechend reduziert. Ebenso verhält es sich bei dem Einsatz nicht angestellter Hebammen und Anästhesisten. Bei Krankenhausleistungen, die teilstationär durchgeführt werden (wenn ein Patient an mehreren aufeinander folgenden Tagen stationär behandelt wird, die Nächte aber zu Hause verbringt), erfolgt eine Herausrechnung der in einer G-DRG ebenfalls inkludierten sogenannten Hotelleistungen.
Mögliche Abteilungstypen im Krankenhaus
- Hauptabteilung
- Hauptabteilung mit Beleghebamme
- Belegoperateur
- Belegoperateur mit Beleganästhesist
- Belegoperateur mit Beleghebamme
- Belegoperateur mit Beleganästhesist & Beleghebamme
- Versorgung durch teilstationär