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Die Deutsche Krankenhaus Gesellschaft e.V. wurde 1949 gegründet und besteht aus dem Zusammenschluss der Spitzen- und Landesverbände der Krankenhausträger. Hauptziel ist die Unterstützung der Mitglieder hinsichtlich der Erfüllung ihrer Aufgaben im Bereich des Krankenhauswesens. Die DKG hat ihren Sitz in Berlin.

 

 

Historie zur Entstehung der DKG

Die DKG wurde 1949 vom damaligen Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages und der damaligen Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände, Dr. van Aubel, gegründet und bestand aus einem Zusammenschluss der Krankenhausträger. Durch die Gründung der Gesellschaft konnte der Aufbau der Krankenhausversorgung nach dem Zweiten Weltkrieg maßgeblich unterstützt werden. Das Hauptaugenmerk lag dabei auf den erlassenen Landeskrankenhausgesetzen und der Bundespflegesatzverordnung und deren Ausführung und Einhaltung. Die vielen nachfolgenden Gesetze und Gesetzesänderungen prägten das Aufgabenfeld der Deutschen Krankenhaus Gesellschaft bis heute.

 

Aufbau und Mitglieder

Die Gesellschaft wird vom obersten Gremium, dem Präsidium, und einer/m Hauptgeschäftsführer/in geleitet. Diesen beiden Positionen nachgeordnet sind die Bereiche Politik, Presse und Öffentlichkeitsarbeit, EU-Politik, Internationales und Gesundheitswirtschaft sowie die Stabsstellen Personalwesen und Verwaltung als auch die Zeitschrift „Das Krankenhaus“. Die Dezernate Personalwesen und Krankenhausorganisation, Krankenhausfinanzierung und Krankenhausplanung, EDV und Statistik, Recht und Medizin komplettieren die DKG-Geschäftsstelle.

Insgesamt besteht die Gesellschaft aus 28 Mitgliederverbänden, davon 12 Spitzenverbände der Krankenhausträger und 16 Landesverbände der Krankenhausträger (Landeskrankenhausgesellschaften).

 

Darstellung des Organigramms der Deutschen Krankenhaus Gesellschaft e.V. (DKG)

Organigramm der Deutschen Krankenhaus Gesellschaft e.V. (DKG)

 

Aufgaben

Die Deutsche Krankenhaus Gesellschaft als Teil der Selbstverwaltung verfolgt gemeinnützige Ziele und ist in erster Linie als Interessenvertretung für ihre Mitglieder tätig. Sie verfolgt die gesetzlich übertragenen Aufgaben der Erhaltung und Verbesserung der Leistungsfähigkeit aller Krankenhäuser in Deutschland. Weitere Aufgaben sind:

  • Förderung des Erfahrungsaustausches
  • Unterstützung der wissenschaftlichen Forschung im Gesundheitswesen
  • Bearbeitung von Grundsatzfragen
  • Information und Unterrichtung der Öffentlichkeit und staatlichen Körperschaften
  • Interessenvertretung auf nationaler sowie internationaler Ebene

Weiterhin befasst sich die DKG mit diversen Themen, zu denen sie Stellungnahmen, Leitfäden, Verzeichnisse und Register, zahlreiche Dokumente und Artikel erarbeitet und veröffentlicht. Die Themenschwerpunkte reichen von der Digitalisierung & Daten sowie Finanzierung & Leistungskataloge, über Versorgung & Struktur sowie Medizin & Wissenschaft hin zu Personal & Weiterbildung sowie Qualität, Hygiene & Sicherheit.

 


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