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Disease-Management-Programme (DMP) sind Behandlungsprogramme, die bei chronisch kranken Menschen, basierend auf den Erkenntnissen der evidenzbasierten Medizin, angewendet werden können.

 

 

DMP – Grundlegende Informationen

Rechtliche Grundlage von DMP

Die rechtliche Grundlage bilden die §§ 137f und g Sozialgesetzbuch V (SGB), in denen die gesetzlich festgelegten Kriterien zur Auswahl der Erkrankungen und die inhaltlichen Anforderungen an die Gestaltung der DMP verankert sind. Diese Anforderungen können seit dem 01. Januar 2012 direkt vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) als Richtlinie erlassen werden.

 

Teilnahme am DMP

Für Patienten ist die Teilnahme an deinem Disease-Management-Programm freiwillig und kostenlos. Es muss eine gesicherte Diagnose vorliegen, die von dem betreuenden Arzt bestätigt wird und es ist eine unterschriebene Teilnahmeerklärung des Patienten notwendig. Weiterhin muss der Patient die Bereitschaft besitzen sich aktiv am DMP zu beteiligen. Kommt ein Patient der aktiven Mitarbeit nicht nach, kann dieser von der Krankenkasse aus dem Programm ausgeschlossen werden. Auch der Patient kann frühzeitig und jederzeit das Programm ohne Begründung beenden. Die Teilnahme von Ärzten geschieht ebenfalls auf freiwilliger Ebene und muss zuvor von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) genehmigt werden.

 

Finanzierung

Disease-Management-Programme werden von den Krankenkassen bezahlt. Diese erhalten zur Förderung Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds für jeden eingeschriebenen Versicherten. Die Programmkostenpauschale wird zur Deckung der Kosten von arztbezogenen Leistungen, Dokumentations- und Koordinationsleistungen sowie kassenbezogenen Aufwendungen verwendet. Der Betrag für das Jahr 2021 je eingeschriebenen Versicherten liegt bei 145,44 €.

 

Darstellung der DMP-Programmkostenpauschalen von 2009 bis heute

Disease-Management-Program: Kostenpauschalen von 2009 bis heute

 

Inhalte und Ziele

Hauptziel der Programme ist das Schließen von Versorgungslücken und die Verbesserung von Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Versorgung. Dies soll durch folgende Schwerpunkte erreicht werden:

  • Maßnahmen zur Qualitätssicherung
  • Schulungen
  • Sicherstellung von Behandlungen nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft in den Bereichen Diagnostik, Therapie und Kooperation mit Versorgungssektoren
  • Dokumentation
  • Evaluation

 


Weitere, relevante Informationen: