Eine Aufnahmediagnose (AD) beschreibt diejenige Diagnose, die bei der Aufnahme eines Patienten primär dokumentiert wird. Sie dient der Entscheidung über die weiteren stationären therapeutischen und/oder diagnostischen Maßnahmen am Patienten.
Aufnahmediagnose ist nicht gleich Hauptdiagnose
Die AD kann von der Hauptdiagnose abweichen, wenn z.B. aufgrund von Laborergebnissen oder des späteren Verlaufes des stationären Aufenthaltes eine differente Diagnose klar als Hauptdiagnose identifiziert werden kann. Gesichert wird der Erhalt oder die Ablösung der AD durch evaluierende Befunde während des stationären Aufenthaltes. Diese können psychiatrische Untersuchungen, medizinische oder pflegerische Anamnesen, Konsultation von Spezialisten, sonstige körperliche Untersuchung, diagnostische Tests oder Prozeduren als auch chirurgische Eingriffe oder pathologisch- oder radiologische Untersuchungen sein.
Die Hauptdiagnose, als Hauptparameter für die Zuordnung über die MDC (Major Diagnostic Category) in die DRG (Diagnosis Related Groups) ist somit von der Aufnahmediagnose klar zu unterscheiden. Aufgrund der MDC Zuteilung über die Hauptdiagnose, ist der Erlös des Falles direkt von der korrekten Zuteilung abhängig.