Im deutschen Gesundheitssystem wird mit der Verweildauer, auch Aufenthaltsdauer, der gesamte Zeitraum beschrieben, in dem ein Patient stationär behandelt wird. Im Kontext des G-DRG Systems kommt ihr eine wesentliche Bedeutung zu. Die Dauer eines stationär behandelten Patienten kann Einfluss auf den Erlös einer Fallpauschale haben, etwa wenn die untere Grenzverweildauer unterschritten (DRG Abschläge) oder die obere Grenzverweildauer überschritten (DRG Zuschläge) wird.
Die VWD einer nahezu jeden DRG ist mit einer oberen (OGV) und unteren Grenzverweildauer (UGV) sowie mit einer mittleren versehen. Zur Dokumentation wird der Aufnahmetag sowie der Entlassungstag im Grouper eingegeben. Eine Ausnahme bilden sogenannte Ein-Belegungstag DRGs. Im Jahr 2021 sieht das aG-DRG System insgesamt 23 dieser Ausnahme-Fallpauschalen vor.
Berechnung der Verweildauer
Um die Gesamtdauer eines stationären Aufenthaltes zu berechnen, muss berücksichtigt werden, dass der Entlassungstag nicht eingerechnet werden darf. Es werden also nur volle vollendete Tage bei der Berechnung berücksichtigt.