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Eine Wahlleistung (WL) ist eine im Krankenhaus erbrachte Leistung, welche dem Krankenhaus zusätzliche Einnahmen außerhalb der Erlöse aus Fallpauschalen (Diagnosis Related Groups – DRG) ermöglicht.

 

 

Wahlleistung im Krankenhaus

Allgemeine Informationen

Neben den Entgelten aus Neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) stellt eine Wahlleistung für das Krankenhaus eine weitere Möglichkeit dar, deren Erlöse zu steigern.

Eine WL ist z. B. eine Chefarztbehandlung, welche durch den Patienten gewünscht und somit privat gezahlt wird. Eine WL orientiert sich, insofern es sich um eine medizinische Wahlleistung handelt, an der jeweils gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) oder Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Auch der ausdrückliche Wunsch des Patienten, während des Krankenhausaufenthaltes ein Einzelzimmer zu bewohnen, ist eine Wahlleistung. Es handelt sich hierbei um eine Hotelleistung und orientiert sich daher nicht an den vorgenannten Katalogen der Privaten Krankenversicherung (PKV).

Eine WL ist immer vom Patienten privat zu zahlen und bedarf einer vorab schriftlichen Vereinbarung zwischen den beiden Parteien. Ob die Versicherung des Patienten für die Inanspruchnahme einer WL aufkommt, ist vorab durch den Versicherten mit der Krankenkasse zu klären.

 

Wahlleistungskategorien

Wahlleistungen lassen sich in drei Kategorien aufteilen: Unterkunft, Ärztliche Wahlleistungen und Medizinische Wahlleistungen.

 

Kategorie 1: Unterkunft

Patienten haben die Möglichkeit, selbst festzulegen, ob sie in einem Einzel- oder in einem Zweibettzimmer untergebracht werden möchten. Wählen sie eine der beiden Unterbringungsmöglichkeiten, wird je nach Ausstattung und etwaigen weiteren Wünschen ein Zuschlagspreis berechnet. Diesen Zuschlag muss der Patient, sofern nicht anders vereinbart, eigenständig zahlen.

Der Zuschlagspreis errechnet sich aus zwei Komponenten: dem Basispreis und den Komfortzuschlägen. Der Basispreis ergibt sich aus der Inanspruchnahme eines Einzel- oder Zweibettzimmers. Er deckt keinerlei zusätzlichen Komfort ab, sondern beschränkt sich auf die reine Unterbringung. Der Preis ist individuell für jedes Krankenhaus. Die Komfortzuschläge lassen sich in fünf Leistungsabschnitte mit diversen Komfortelementen unterteilen:

  1. Sanitärzone (z. B. separate Dusche)
  2. sonstige Ausstattung (z. B. Kühlschrank, Internet)
  3. Größe und Lage (z. B. Balkon oder Terrasse)
  4. Verpflegung (z. B. Zusatzverpflegung)
  5. Service (z. B. Tageszeitung, täglicher Handtuchwechsel)

Komfortzuschläge dürfen nur dann in Rechnung gestellt werden, wenn sie zusätzlich zur Regelleistung eines Krankenhauses erbracht werden sollen. Oft sind sie auch im Gesamtpreis eines Einzel- oder Zweibettzimmers inkludiert.

 

Kategorie 2: Ärztliche Wahlleistungen

Grundsätzlich gehört nur die Behandlung durch den diensthabenden Arzt zu den allgemeinen Krankenhausleistungen. Patienten haben daher die Möglichkeit, eine persönliche Behandlung durch Wahlärzte, die über besondere Qualifikationen verfügen, zu vereinbaren. Dies inkludiert auch die Behandlung durch den Chefarzt.

Sofern jedoch ausschließlich ein Chefarzt eine bestimmte Behandlung durchführen kann, da nur dieser über nötige Qualifikationen verfügt, gehört die Chefarztbehandlung in diesem Fall zu den allgemeinen Krankenhausleistungen. Sie muss nicht zusätzlich bezahlt werden.

 

Kategorie 3: Medizinische Wahlleistungen

Medizinische Wahlleistungen beinhalten:

  • Behandlungen, für die es keine medizinische Indikation gibt (z. B. Schönheitsoperationen)
  • erweiterte Leistungen im Zusammenhang mit den allgemeinen Krankenhausleistungen (z. B. zusätzliche Laborleistungen)
  • Alternativleistungen, die von Standardbehandlung abweichen (z. B. neuartige Implantate)

 

Darstellung der drei Kategorien der Wahlleistung im Krankenhaus: Unterkunft, Ärztliche Wahlleistung und Medizinische Wahlleistung

Wahlleistungen als zusätzliche buchbare Leistungen innerhalb eines Krankenhausaufenthaltes

 


Weitere, relevante Informationen: