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Der Versorgungszuschlag ist ein bundeseinheitlicher Zuschuss, der erstmals am 01. August 2013 an die somatischen Krankenhäuser ausgezahlt und hauptsächlich zur Deckung der Personalkosten verwendet wurde. Zunächst sollte der Zuschlag für die Jahre 2013 und 2014 gelten, wurde aber auf weitere Jahre verlängert, sodass auch 2015 und 2016 Zuschläge gewährt wurden. Im Jahr 2017 wurde er jedoch vom Pflegezuschlag abgelöst.

 

 

Berechnung der Zuschlagssumme

Für jeden abgerechneten Fall stellte das Krankenhaus einen Zuschlag zusätzlich zu der abgerechneten Fallpauschale (Diagnosis Related Groups – DRG) in Rechnung. Somit erhielt das Krankenhaus von der Krankenkasse die Vergütung für die erbrachten Leistungen der Patientenbehandlung plus einen Zuschlag in Höhe X.

Gemäß § 8 Abs. 10 Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) wurden für Aufnahmen ab dem 01. August 2013 ein Versorgungszuschlag in Höhe von 1 % der entsprechenden Entgelte und für Aufnahmen ab dem 01. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2016 in Höhe von 0,8 % der entsprechenden Entgelte vorgenommen und in Rechnung gestellt.

Über diesen Zuschlag wurden zusätzliche Mittel in Höhe von 250 Mio. € für das Jahr 2013 und 500 Mio. € für das Jahr 2014 zur Verfügung gestellt. Aufgrund der Verlängerung wurde auch 2015 die Summe von 500 Mio. € an die Krankenhäuser ausbezahlt. Für das Jahr 2016 gilt diese Regelung ebenfalls.

 

Darstellung der Berechnung des Versorgungszuschlags anhand einer Beispiel-DRG

Berechnung des Versorgungszuschlags für die Jahre 2013 bis 2016

 

Versorgungszuschlag – Ablöse

Durch das Gesetz zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (Krankenhausstrukturgesetz – KHSG) wurde der Pflegezuschlag eingeführt, der ab dem Jahr  2017 den bisherigen Versorgungszuschlag ersetzen soll. Somit stehen weiterhin insgesamt 500 Mio. € pro Jahr zur Verfügung.

 


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