A B C D E F G H I K L M N O P Q R S T V W Z

Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) ist am 12. Dezember 2024 in Kraft getreten. Hierin verankert sind Leistungsgruppen, nach denen die stationären Behandlungsfälle eines Krankenhauses zukünftig durch den Leistungsgruppen Grouper zusortiert werden.

Ein Krankenhaus-Standort (Leistungserbringer) darf zukünftig nur noch Fälle zur Abrechnung bringen, zu denen ihm eine bestimmte Leistungsgruppe sowie eine darin verankerte Fallzahl durch das zuständige Bundesland zugeteilt wurde. Diese Zuteilung ist neben der Zuteilung von Fallzahlen in einer Leistungsgruppe an die Vorhaltung strikt definierter Qualitäts- und Strukturkriterien gekoppelt, die für jede Leistungsgruppe einzeln beschrieben sind.

Die Einhaltung dieser Kriterien wird vom Medizinischen Dienst Bund überprüft und turnusmäßig überwacht. Hierfür erstellt der Medizinische Dienst Bund gemäß § 283 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 SGB V eine Richtlinie zur Prüfung auf Erfüllung eben dieser Qualitäts- und Strukturkriterien der Leistungsgruppen. Um das Prüfverfahren zu vereinfachen, ist vorgesehen die Prüfungen von StrOPS (Strukturmerkmale von abrechnungsrelevanten Operationen- und Prozedurenschlüsseln) und LOPS zusammen durchzuführen.

Die LOPS-Richtlinie soll bis spätestens 12. Juni 2025 vom Medizinische Dienst Bund erlassen werden. Anschließend ist sie vom Bundesministerium für Gesundheit zu genehmigen.

Qualitäts- und Strukturdaten zu Leistungsgruppen

Zu diesen Daten, die von jedem Krankenhaus an den MD Bund zu übermitteln sind, zählen die Anzahl der Fachärzte und deren Schwerpunktversorgung nebst Zusatzweiterbildung und Qualifikationen. Ein Facharzt kann in drei Leistungsgruppen genannt werden, wobei die Leistungsgruppen 1 und 14 gilt. Weiterhin zählen das Vorhalten am Standort oder das Vorhandensein von Kooperationen von sachlicher Ausstattung und sonstiger Struktur- und Prozesskriterien. Zur sachlichen Ausstattung zähen Geräte wie z. B. Sonographie, Röntgen oder das Notfall-Labor oder auch der OP-Saal. Zu den sonstigen Struktur- und Prozesskriterien gehören beispielsweise die PpUGV sowie diverse Qualitätssicherungs-Richtlinien.

 

Vorbereitung auf die LOPS-Prüfung

Die Online Plattform reimbursement.INFO stellt allen verifizierten Leistungserbringern kostenfrei den Leistungsgruppen Editor zur Verfügung.

Für Ihre optimale und aufwandsarme Vorbereitung auf Prüfung der zu erfüllenden Kriterien je Leistungsgruppe, fragt der Leistungsgruppen Editor alle aus dem Qualitätsbericht identifizierbaren Kriterien ab und lässt die Ergebnisse in den Editor einfließen.

Die Anpassung auf die tatsächlichen Gegebenheiten (Editierung) durch den Nutzer, zeigt unmittelbar die Auswirkungen auf die Leistungsgruppen in einer Matrix an. Die vielfältigen Verschachtelungen werden in allen Verwandheitsgraden berücksichtigt, so das die Hinzunahme oder das Herausnehmen eines Kriteriums die Auswirkung direkt ersichtlich macht.

 

Prüfen Sie, ob Ihr Krankenhaus die geforderten Mindestkriterien (LOPS) erfüllt - Kostenfrei für Krankenhäuser

Leistungsgruppen-Matrix – Visuelle Ausgabe nach Bearbeitung der LOPS – Qualitäts- und Strukturkriterien der Leistungsgruppen

 

 

Eine Speicherung und gemeinsame Bearbeitung im Team ist in der Premiumversion verfügbar. Ebenso wie der Export nach Excel, der eine klar gegliederten Darstellung der Anpassungen und deren Auswirkungen je Leistungsgruppe zeigt.

 

Mehr zum Leistungsgruppen Editor inkl. Video

 

 


Weitere, relevante Informationen: