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Das Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) ist ein Gesetz, welches die Entgelte für voll- und teilstationäre Krankenhausleistungen rechtlich regelt. Es wurde am 23. April 2002 eingeführt und zuletzt geändert durch das Krankenhausfinanzierungsreformgesetz vom 25. März 2009. In diesem Gesetz ist demnach bestimmt, wie die Krankenhäuser ihre Leistungen abrechnen dürfen und wann gesonderte Vergütungen erlaubt sind.

 

 

Grundlegende Informationen zum KHEntgG

Aufbau

Das Gesetz ist in verschiedene Abschnitte eingeteilt:

  1. Allgemeine Vorschriften
    • Anwendungsbereich
    • Krankenhausleistungen
  2. Vergütung der Krankenhausleistungen
  3. Entgeltarten und Abrechnung
    • Entgelte für allgemeine Krankenhausleistungen
    • Berechnung der Entgelte
  4. Vereinbarungsverfahren
    • Vereinbarungen auf Bundes- und Landesebene
    • Vereinbarungen für das einzelne Krankenhaus
    • Vorläufige Vereinbarungen
    • Schiedsstelle, Genehmigungen und Laufzeiten
  5. Gesonderte berechenbare ärztliche und andere Leistungen
  6. Sonstige Vorschriften
    • Zuständigkeit der Krankenkassen auf Landesebene
    • Übermittlung und Nutzung von Daten

 

Darstellung der Inhalte des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG)

Inhalte des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG)

 

Anwendungsbereich

Grundsätzlich findet das Krankenhausentgeltgesetz Anwendung in der voll- und teilstationären Behandlung und entsprechenden Abrechnung der Leistungen von DRG-Krankenhäusern. Zusätzlich greift hier auch das Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG).

Ebenfalls gültig ist das Krankenhausentgeltgesetz für die Leistungsvergütung von medizinischen Maßnahmen für Zivilpatienten in Bundeswehrkrankenhäusern sowie für die Leistungsvergütung von Krankenhäusern als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, sofern die Unfallversicherung nicht die Kosten trägt.

Von der gesetzlichen Regelung ausgenommen sind

  • Krankenhäuser ohne Anwendung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes
  • Krankenhäuser ohne Förderung gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2, 4 oder 7 KHG
  • Krankenhäuser, die nicht im DRG-Vergütungssystem einbezogen sind

 


Weitere, relevante Informationen: