Das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTiG) wurde Ende 2014 gegründet und hat seinen Sitz in Berlin. Das IQTiG arbeitet seit Januar 2016 im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und deckt die Schwerpunkte Entwicklung und Durchführung von Verfahren der Qualitätssicherung, Entwicklung von Kriterien zur Bewertung von Zertifikaten und Qualitätssiegeln und die Publikation der Ergebnisse ab.
Inhaltsverzeichnis
Historie zur Entstehung des IQTiG
Im Juni 2014 wurde das GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz (GKV-FQWG) verabschiedet. In Artikel 1 Nr. 7 des GKV-FQWG wurde festgelegt, dass der G-BA ein fachlich unabhängiges, wissenschaftliches Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen gründet. Die Gründung des Instituts ist demnach in § 137a Sozialgesetzbuch V (SGB) verankert.
Aufbau
Gemäß § 137a Abs. 1 SGB V ist die Trägerin des Instituts eine gleichnamige Stiftung des privaten Rechts. Der Stiftungsrat setzt sich wie folgt zusammen:
- zwei Vertreter der Deutschen Krankenhaus Gesellschaft e.V. (DKG)
- zwei Vertreter der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV)
- ein Vertreter der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV)
- fünf Vertreter des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband)
Die benannten Vertreter bleiben so lange im Amt, bis sie durch neue Vertreter ersetzt werden.
Der Stiftungsrat bestellt sechs Mitglieder des Vorstands, der aus insgesamt acht Mitgliedern besteht:
- ein Mitglied der Deutschen Krankenhaus Gesellschaft e.V.
- ein Mitglied der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
- ein Mitglied der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung
- drei Mitglieder des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen
- ein Mitglied vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
- der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA)
Die vom Stiftungsrat gestellten Mitglieder haben eine Amtszeit von vier Jahren.
Aufgaben
Das Institut arbeitet im Auftrag des G-BA an Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Darstellung der Versorgungsqualität im Gesundheitswesen. Die Aufgaben sind den einzelnen Abteilungen und Fachbereichen zugeordnet:
Abteilung Verfahrensentwicklung
- Neuentwicklung von Qualitätsindikatoren und QS-Verfahren
- Konzept- und Verfahrensentwicklung zur Steuerung des Gesundheitswesens mittels planungsrelevanten Qualitätsindikatoren
Abteilung Verfahrensgrundlagen
- organisatorischer Rahmen für nachgelagerte Fachbereiche (Methodik, Wissensmanagement, Medizinische Biometrie und Statistik und Sozialdaten)
- Beantwortung von verfahrens- und projektbezogenen sowie -übergreifenden Fragen
- Fachbereich Methodik
- Sicherstellung von einheitlicher wissenschaftlicher Methodik in allen Projekten
- Erstellung und Weiterentwicklung methodischer Grundlagen
- Prüfung aktueller wissenschaftlicher Entwicklungen auf Relevanz für das Institut
- Beantwortung methodischer Fragestellungen aus anderen Bereichen und Abteilungen
- Fachbereich Wissensmanagement
- Beschaffung von systematischer Literatur und Information
- Aufbau und Betreuung der Institutsbibliothek
- Durchführung systematischer Recherchen
- Unterstützung anderer Fachbereiche bei Prüfung und Bewertung gefundener Literatur, Leitlinien, Reviews und Studien
- Weiterentwicklung von Methoden zur Beschaffung von Informationen
- Fachbereich Medizinische Biometrie und Statistik
- Erstellung und Durchführung von biometrischen Auswertungskonzepten
- Statistische Beratung des IQTiG
- Darstellung und Interpretation von biometrischen Methoden
- Zusammenarbeit mit Abteilung Informationstechnologie und Entwicklung von Auswertungs-Softwaresystem
- Fachbereich Sozialdaten
- Prüfung und Aufbereitung von Sozialdaten der Krankenkassen (Qualitätssicherung)
- Betreuung von fachbezogenen Webseiten
- Prüfung und Überarbeitung der Grundlagen für Datenerhebung und Auswertung
- Koordination der Erstellung von Rechenregeln der Qualitätsindikatoren sowie Erstellung und Publikation der Bundesauswertung
Abteilung Verfahrensmanagement 1
- Betreuung der länderbezogenen (indirekten) QS-Verfahren
- Bewertung von Ergebnissen
- Erarbeitung von Publikationen
- Leitung und Betreuung von Expertengruppen zu QS-Verfahren
Abteilung Verfahrensmanagement 2
- Sicherstellung des Regelbetriebs der planungsrelevanten Qualitätsindikatoren, länderbezogene indirekte QS-Verfahren, direkte bundesbezogene QS-Verfahren, fachbezogene QS-Verfahren sowie Einzelprojekte
Abteilung Informationstechnologie
- Bereitstellung von Systemen
- Entwicklung von Software
- Verfahrensdesign und Spezifikation
- Management und Auswertung von Daten
- interner und externer Verfahrenssupport
- Erfassung von Rechenregeln und Darstellung in der Qualitätsindikatorendatenbank
- Zusammenstellung von Daten und Analysen für fachliche und technische Aufgabenstellungen
Fachbereich Befragung
- Entwicklung von Befragungen (von Patientinnen und Patienten) als Instrument der externen Qualitätssicherung
Fachbereich Evaluation
- Evaluation von Qualitätsverträgen nach § 110a SGB V
- Bearbeitung von Anträgen zur sekundären Datennutzung
Finanzierung
Das IQTiG erhält seine Finanzierung seit dem Jahr 2015 durch den G-BA Systemzuschlag. Dieser Zuschlag wird jährlich vom G-BA neu festgelegt und beträgt im Jahr 2021 für den stationären Sektor 1,89 € pro Fall. In beiden ambulanten Sektoren gilt ein Zuschlag von 5,5875235 Cent pro Fall für das Jahr 2021. Die genannten Beträge verstehen sich als Gesamtbeträge pro Fall für die drei Institutionen Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA), Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) und IQTiG. Sie werden zunächst an den G-BA entrichtet und anschließend an das IQWiG und IQTiG weitergeleitet.
Weitere, relevante Informationen:
- BMG – Bundesministerium für Gesundheit
- Das Abhängigkeitsverhältnis der Akteure im G-DRG System
- DKG – Deutsche Krankenhaus Gesellschaft e.V.
- G-BA – Gemeinsamer Bundesausschuss
- G-BA Systemzuschlag
- GKV-Spitzenverband
- GKV – Gesetzliche Krankenversicherung
- IQWiG – Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
- KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung
- KZBV – Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
- SGB – Sozialgesetzbuch