A B C D E F G H I K L M N O P Q R S T V W Z

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung als Körperschaft des öffentlichen Rechts hat ihren Sitz in Köln und fokussiert sich auf die vertragszahnärztliche Versorgung der Patienten in Deutschland. Die KZBV ist die Vereinigung aller 17 Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZV) der jeweiligen Bundesländer.

 

 

Aufbau der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung

An oberster Stelle des Organigramms der KZBV steht der Vorstand, bestehend aus einer/m Vorsitzenden und zwei Stellvertretern/-innen. Diesem untergeordnet ist die Direktion. Der Vorstand wird alle sechs Jahre von der Vertreterversammlung gewählt.

Das höchste Organ der Zahnärztinnen und Zahnärzte, die Vertreterversammlung, ist das wichtigste Selbstverwaltungsorgan und besteht seit dem 01. Januar 2005 aus 60 Mitgliedern. Gesetzlich vorgeschrieben sind die jeweils Vorsitzenden der einzelnen 17 Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KVZV) und deren Stellvertreter/innen. Diese bilden insgesamt 34 Mitglieder. Weitere 26 Mitglieder der Vertreterversammlung werden als Delegierte aus den eigenen Reihen gewählt.

An zwei Standorten, Berlin und Köln, sind verschiedene Schwerpunktbereiche angesiedelt, in denen die Mitarbeiter/innen der KZBV ihren Aufgaben nachgehen.

Standort Berlin:

  • Koordination Gemeinsamer Bundesausschuss
  • Politik und Grundsatzfragen
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Qualitätsförderung
  • Qualitätsinstitut, Leitlinien
  • Zahnärztliche Mitteilungen

 

Standort Köln:

  • EDV-Inhouse und Kommunikationssysteme
  • Finanz und Innere Verwaltung
  • Innenrevision (Stabsstelle)
  • Institut der Deutschen Zahnärzte (IDZ)
  • Justiziariat
  • Personal
  • Prüfstelle
  • Statistik
  • Telematik
  • Vertrag
  • Vertragsinformatik

 

Darstellung des Organigramms der KZBV - Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung

Organigramm der KBV

 

Aufgaben

Unter Berücksichtigung des Berufsrechts der Zahnärzte erfüllt die KZBV unter anderem folgende Aufgaben:

  • Wahrnehmung und Vertretung von Interessen, sowie Rechten und Pflichten der Zahnärztinnen und Zahnärzte gegenüber der Aufsichtsbehörde
  • Sicherstellung einer vertrags- und gesetzeskonformen, zahnärztlichen Versorgung
  • Steuerung und Kontrolle einer adäquaten Honorarverteilung
  • Abschluss von Bundesmantelverträgen
  • Regelung der Vergütung von überbezirklichen Leistungen mit der entsprechenden KZV
  • Erarbeitung von Richt- und Leitlinien

Als eine der Trägerinstitutionen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) wirkt die KZBV zudem u.a. aktiv an der Gestaltung des Leistungskatalogs der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit.

 

Partner der KZBV

Zu den offiziell ausgewiesenen Partnern der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung gehören das Institut der Deutschen Zahnärzte (IDZ) und die Zahnärztlichen Mitteilungen (ZM). Gemeinsam versuchen sie, den Sicherstellungsauftrag zu erfüllen und eine umfassende Aufklärung der Patienten und Interessenten der zahnärztlichen Versorgung zu gewährleisten.

Zudem ist die KZBV Entwickler und Betreiber der App „Zahnarztsuche“ für Smartphones und Tablet PCs, mit Hilfe derer Patienten mittels einer Suchfunktion registrierte Zahnärztinnen oder Zahnärzte in ihrer Umgebung finden können.

 


Weitere, relevante Informationen: