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Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ist eine oberste Bundesbehörde mit Sitzen in Bonn und Berlin. Als Bundesministerium ist es zuständig für verschiedene Tätigkeitsbereiche rund um den Schutz der Gesundheit der deutschen Bevölkerung.

 

 

Historie zur Entstehung des BMG

Das BMG wurde am 14. November 1961 zunächst unter dem Namen „Bundesministerium für Gesundheitswesen“ als eigenständiges Ministerium eingerichtet. Erstmal dem Bundesministerium für Familie und Jugend zugeordnet, fungierten die Ministerien gemeinsam bis zum Jahr 1986 als Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit. Nach seiner Abspaltung im Jahr 1986 wurde dem BMG die heute wesentliche Abteilung „Gesundheitsversorgung, Krankenversicherung“ zugeteilt. Nachdem im Jahr 2002 ebenfalls der Bereich Soziales hinzukam, wurde das BMG zum Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung. Seit dem Jahr 2005, nachdem die Zuständigkeit des Bereichs Soziales wieder dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales übertragen wurde, fungiert das BMG unter dem bekannten Namen.

 

Aufbau

Das BMG ist zusammengesetzt aus verschiedenen Personen und Geschäftsbereichen. Die Leitung übernimmt die/der Bundesminister/in, gefolgt von der/m beamteten Staatssekretär/in und der/n Parlamentarischen Staatssekretären/innen. Weiterhin gibt es eine/n Beauftragte/n für die Belange von Patientinnen und Patienten sowie eine/n Drogenbeauftragte/n.

Das Ministerium ist in folgende Abteilunge gegliedert:

  • Abteilung Z – Zentralabteilung Europa und Internationales
  • Abteilung 1 – Arzneimittel, Medizinprodukte, Biotechnologie
  • Abteilung 2 – Gesundheitsversorgung, Krankenversicherung
  • Abteilung 3 – Medizin- und Berufsrecht, Prävention
  • Abteilung 4 – Pflegesicherung
  • Abteilung 5 – Digitalisierung und Innovation
  • Abteilung 6 – Gesundheitssicherheit, Gesundheitsschutz, Nachhaltigkeit

 

Folgende Bundesbehörden sind dem BMG nachgeordnet:

  • das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM),
  • das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR),
  • das Robert-Koch-Institut (RKI),
  • die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA),
  • das Paul-Ehrlich-Institut (PEI),
  • das Deutsche Institut für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI)

 

Darstellung des Organigramms des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)

Organigramm des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)

 

Aufgaben

Der Kern der Arbeit des Ministeriums liegt auf der Erarbeitung von Gesetzesentwürfen, neuen Rechtsverordnungen oder Verwaltungsvorschriften. Fokussiert wird dabei die Sicherung und Fortentwicklung der Leistungsfähigkeit der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sowie der Pflegeversicherung.

Weitere Aufgabenbereiche sind:

  • Reformierung des Gesundheitssystems
  • Anpassung des Systems an sich ändernde Gegebenheiten
  • Regelung medizinischer Gebiete durch rechtliche Rahmenbedingungen wie Gesundheitsschutz, Krankheitsbekämpfung oder Biomedizin
  • Erlass von Rahmenvorschriften bezüglich Herstellung, klinischer Prüfung und Zulassung von Arzneimitteln und Medizinprodukten
  • Unterstützung der Forschung
  • Tätigkeiten in der internationalen Gesundheitspolitik
  • Rechtsaufsicht über den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA)
  • Beauftragung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) zur Erstellung wissenschaftlicher Gutachten
  • Beauftragung des DIMDI zur Herausgabe von amtlichen Klassifikationen

 


Weitere, relevante Informationen: