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Die Dauer der maschinellen Beatmung (auch künstliche Beatmung, Beatmungsdauer) wird in Stunden angegeben. Gemäß der Definition der Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) müssen demnach Gase mittels einer mechanischen Vorrichtung in die Lunge bewegt werden. Hierfür ist irrelevant, ob es sich um eine verstärkende Unterstützung der eigenen Atemleistung oder der Ersetzung dieser handelt. Maschinell beatmete Patienten sind in der Regel intubiert oder tracheotomiert. Bei intensivmedizinisch versorgten Patienten kann eine maschinelle Beatmung auch über Mas­ken­systeme erfolgen, wenn diese an Stelle der bisher üblichen Intubation oder Tracheotomie eingesetzt werden.

 

 

Aktualisierung der DKR 2020 – Maschinelle Beatmung

Für das Jahr 2020 wurden umfangreiche Anpassungen in den speziellen Kodierrichtlinien vorgenommen, in welche auch das Kapitel 1001 – Maschinelle Beatmung fällt.

Die wesentlichste Neuerung besteht darin, dass die Dauer der positiven Druckbeatmung über HNFC (High Flow Nasal Cannula) & HHNFC (Humidified High Flow Nasal Cannula) (< 6 mbar) bei Neugeborenen und Säuglingen, für die Ermittlung der Beatmungsdauer zu berücksichtigen ist. Als Neugeborene und Säuglinge gelten Patienten bis zum vollendeten 1. Lebensjahr. Die Dauer der Beatmung darf lediglich bei intensivmedizinisch betreuten Patienten erfolgen. Für Patienten, die das 6. Lebensjahr vollendet haben, dürfen zur Berechnung von Beatmungsstunden nur Verfahren herangezogen werden, bei denen bei positiver Druckbeatmung eine Druckdifferenz zwischen Inspiration und Exspiration von mindestens 6 mbar besteht.

 

Beatmungsdauer - Darstellung der Relevanz der Beatmungsdauer für die Zuordnung zu einer DRG.

Die Relevanz der Beatmungsdauer bei der DRG Zuordnung

 

Beatmungsdauer – Einteilung in Stunden

Die Beatmungsdauer unterliegt klar definierten Regeln, welche ausführlich in den Deutschen Kodierrichtlinien beschrieben sind. Festgelegt sind u.a. der Beginn oder das Ende einer Beatmung nach obiger Definition. Im Zuge der Groupierungsrelevanz spielt die Beatmungsdauer eine bedeutende Rolle.

So wird durch eine Langzeitbeatmung > 95 Stunden in jedem Fall eine der A-DRGs (auch Beatmungs-DRG) angesteuert, irrelevant welche Major Diagnostic Category (MDC) Zuordnung im Vorfeld über die Hauptdiagnose erfolgte. Innerhalb einer zuvor definierten Basis-DRG kann durch die Angabe der Beatmungsdauer auch der Schweregrad der DRG (Diagnosis Related Groups) über den Ressourcenverbrauch verändert werden und zu einer Erlössteigerung führen.

Folgende Einteilungen zur Beatmungsdauer sind im aG-DRG System 2023 vorgesehen und groupierungsrelevant:

Beatmungsdauer DRGs gesamt (zum Ansehen anklicken)
> 24 Stunden 21
> 48 Stunden 2
> 59 Stunden 1
> 72 Stunden 4
> 95 Stunden 30
> 120 Stunden 10
> 179 Stunden 3
> 180 Stunden 2
> 240 Stunden 4
> 249 Stunden 11
> 263 Stunden 2
> 275 Stunden 2
> 320 Stunden 2
> 479 Stunden 2
> 480 Stunden 1
< 481 Stunden 1
> 499 Stunden 9
> 599 Stunden 2
> 899 Stunden 1
> 999 Stunden 7
> 1.799 Stunden 5

 


Weitere, relevante Informationen: