NUB Anfrage

 

Erstellung

NUB Anfrageverfahren

Inhalt und Aufbau einer NUB Anfrage

Der Inhalt einer NUB Anfrage (Antrag) muss Aufschluss über die methodische Vorgehensweise des neuen Verfahrens, wenn möglich in Abgrenzung zur Standardversorgung geben. Insbesondere die fundierte Begründung der unsachgerechten Vergütung über das aktuell kalkulierte aG-DRG System, muss plausibel ausgearbeitet werden.

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Beschreibung

Neben einer prägnanten Kurzbezeichnung wird hier dazu aufgefordert, insbesondere plausible Angaben zu Funktions-/Anwendungsweise, Technik, Materialien/Mengen, Wirkmechanismus, Wirkstoff, Dosierungen, Häufigkeit und Dauer der Anwendung etc. zu machen. Des Weiteren ist der OPS anzugeben, mit dem die Prozedur derzeit verschlüsselt wird. Gibt es keine Verschlüsselungsmöglichkeit, so ist die Prozedur zu beschreiben. Seit 2016 gibt es erweiterte Abfragen in Anlehnung an die Hochrisikoklassen.

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Methodendetails

Diese Angaben stellen das Herzstück einer NUB Anfrage dar und daher bedarf es hier ganz besonderer Aufmerksamkeit. Zunächst wird hier das Patientenklientel abgefragt, welches von der NUB profitieren soll. Insofern es bereits eine oder mehrere DRGs bekannt sind, welche mit der beantragten NUB in Verbindung gebracht werden können, so sind diese ebenfalls zu nennen. Im weiteren Verlauf ist die bislang etablierte Vorgehensweise zur Behandlung der zuvor genannten Patientengruppe zu beschreiben, welche die NUB ablösen oder ergänzen wird. Um den Kriterien des NUB Verfahrens gerecht zu werden, ist es erforderlich eine Abgrenzung zu bestehenden Verfahren zur Behandlung der Indikationsstellung des Produktes vorzunehmen. Zudem muss begründet dargelegt werden, warum es sich aus der Sicht des Antragstellers um ein neues und innovatives Prozedere handelt. Weiterhin ist eine Einschätzung zur Beeinflussung des Behandlungsverlaufes auf die Verweildauer, möglichst ausreichend belegt und begründet, vorzunehmen.

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Kennzahlen

Neben der Abfrage des Zeitpunktes der Zulassung des Medizinproduktes, wird der Antragsteller hier gebeten, Angaben zur Anzahl der retrospektiv  erfolgten Behandlungen zu machen. Diese Angabe ist nicht verpflichtend.  Angaben zum Einführungszeitpunkt, zur geplanten Patientenzahl im Antragsjahr sowie eine Schätzung für das Folgejahr sind jedoch zwingend vorzunehmen. 

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Mehrkosten

Das wesentlichste Kriterium sind wohl die zu erwartenden Mehrkosten. Hier ist eine möglichst genaue und fundierte Angabe zu tätigen. Diese sollte wenn möglich in Abgrenzung zum derzeitigen Prozedere stehen, mit dem das Patientenklientel bislang therapiert wurde/wird. Diese sind nach Personal- und Sachkosten zu trennen. Zusätzliche Aufwände können beispielsweise verlängerte OP-Zeiten, eine höhere Qualifikation des einzusetzenden Personals, Bedienung, zusätzliches Personal, die Dosierung des Medikaments, die Verabreichung zusätzlicher Medikamente zur Stützung des Behandlungserfolges der neuen Methode, Materialkosten, Implantatkosten o.ä. sein.

In unserem Buch „Das aG-DRG System – Komplex, logisch… und fair?“ werden die Abfragepunkte sowie die Kriterien und Bewertungsgrundlagen eingehend erläutert.

Weitere Informationen

Einbindung externer Unterstützung

Grundsätzlich gilt, dass der Wunsch eine neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode zum Einsatz bringen zu wollen, in der Leistungserbringung entsteht. Somit ist die Anfrage auch auch dieser Institution heraus zu stellen. Insbesondere bei der Erstellung von NUB Anfragen, die auf innovativen Ansätzen fußen, sind die Leistungserbringer bei der Ausformulierung auf die Zuarbeit der Hersteller / Fachgesellschaften angewiesen.

Hier kann der Hersteller die bereits vorliegenden Informationen wie z. B. Indikationsgebiet, Wirkprinzip, Abgrenzung oder Kontraindikationen evident vorgeben. Wichtig ist, dass grundsätzlich das Verfahren und nicht das Produkt Gegenstand der Anfrage ist.

Neben der umfassenden Information zum Verfahren, ist die Berechnung sowie die fundierte Argumentation zur Kostenunterdeckung entscheidend. Denn die NUB Anfrage dient dem Zweck, genau diese auszugleichen.

Frühe Nutzenbewertung für Medizinprodukte

Basierend auf dem §137h SGB V werden neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden einer frühen Nutzenbewertung unterzogen. Dazu zählen Verfahren, die auf dem Einsatz von Medizinprodukten basieren,

  • die vor dem 01.01.2016 nicht in NUB Verfahren beantragt wurden,
  • die einer hohen Risikoklasse unterliegen,
  • die erst nach dem 23. Juli 2015 einen spezifischen OPS aufweisen
  • oder denen ein neues theoretisch wissenschaftliches Konzept

zugrunde liegt.

 

mehr zur frühen Nutzenbewertung

NUB Kriterien

Die exakten Gründe, die zu einer verhandelbaren oder nicht verhandelbaren Statusvergabe geführt haben, werden Seitens des InEK nicht expilzit kommuniziert. Grundsätzlich können einige Kriterien zusammengefasst werden, die einer verhandelbaren Statusvergabe entgegen stehen:

  • Es konnte eine sachgerechte Vergütung des beantragten Verfahrens innerhalb des aktuell geltenden aG-DRG System nachgewiesen werden.
  • Der Nutzen konnte nicht ausreichend belegt werden / fehlende Evidenz.
  • Begründung der Neuartigkeit des Verfahrens wurde nicht ausreichend beschrieben (Abgrenzung zum Standardverfahren).

 

mehr zu den NUB Kriterien