Der Begriff „Innovation“ ist weit verbreitet und kann in zahlreichen Gebieten verwendet werden. Im Gesundheitswesen bezieht sich der Begriff auf neue Behandlungsmethoden / Verfahren, die zumeist den Einsatz eines innovativen Medizinproduktes und/oder Arzneimittels benötigen und die nach diversen Zulassungsverfahren am Patienten eingesetzt werden können.
Inhaltsverzeichnis
Innovation – Definition des Begriffs
Der Begriff stammt aus dem Lateinischen und wird abgeleitet von dem Verb innovare (erneuern). Es impliziert demnach etwas Neues oder Erneuertes, welches in dieser Form vorher noch nicht existierte. Eingeordnet in den Kontext des Gesundheitswesens beschreibt eine Innovation im Wesentlichen die Fortentwicklung oder den Wandel eines therapeutischen oder diagnostischen Ansatzes, welcher einen erweiterten Nutzen für die Patienten in Abgrenzung zu einer bestehenden Alternative bietet.
Kategorisierung
Ausgehend von der Definition entspricht sie etwas Neuem oder Weiterentwickelten. Neue therapeutische oder diagnostische Ansätze lassen sich in drei Kategorien einteilen:
- Scheininnovation
- Me-too Produkte und Prozesse
- Optimierung eines therapeutischen oder diagnostischen Verfahrens ohne signifikant nachweisbaren zusätzlichen Nutzen.
- Schrittinnovation
- Modifizierte Produkte und Prozesse
- Nachweisbare Verbesserung einer Standardprozedur durch z. B. Prozessoptimierung (Liegedauerverkürzung oder Komplikationsratenverminderung).
- (Sprung-)Innovation
- Neue Produkte und Prozesse
- Ablösen des Standards aufgrund neuentwickelter Produkte oder Verfahren (auf Basis der evidenzbasierten Medizin), sodass Erkrankungen erstmals behandelt werden können.
Ob und in welche Kategorie ein neues Verfahren als innovativ eingestuft werden kann, hängt in der Regel von folgenden Kriterien ab:
- Nutzen für Patienten
- Prozessoptimierung
- Verbesserung der Standardprozedur
- nachweisbarer Effekt auf Grundlage der evidenzbasierten Medizin (EbM)